Ich beginn mal mit dem ersten Abschnitt aus den Durchführungsbestimmungen, der mir spontan ins Auge fällt. Ich lese mal weiter ![]()
Zitat15. Anträge auf terminliche und uhrzeitliche Verlegung von Spielen der beiden letzten Spieltage können grundsätzlich nicht gestellt werden.
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19. Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten.Der Spielbeginn darf grundsätzlich ohne Zustimmung des Gegners bzw. der spielleitenden Stelle an Sonnabenden nicht vor 14.30 Uhr und an Sonntagen nicht nach 17.00 Uhr liegen.
Bei zeitlichen kostenfreien Verlegungen, die sich aus dem Fernsehvertrag ergeben, entscheidet die spielleitende Stelle. Die Spiele der Hinrunde sind grundsätzlich bis zum letzten Spieltag der Hinrunde auszutragen. Die Spiele der Rückrunde - bis auf die beiden letzten Spieltage - sind vor dem 33. Spieltag auszutragen.