Original von sport1.de
DFB-Justiz prüft "Handy-Verbot"
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will aus dem "Fall Reimann" Konsequenzen ziehen und denkt sogar über ein "Handy-Verbot" nach.
"Wir können es nicht zulassen, dass Urteile des Sportgerichtes gegen Trainer ins Lächerliche gezogen werden", sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Rainer Koch: "Wir haben schon nach dem Fall Stevens überlegt, wie wir das Unterlaufen unserer Urteile vermeiden können. Jetzt werden wir reagieren."
Neue Maßnahmen
Konkret werden Koch und DFB-Chefankläger Horst Hilpert auf dem nächsten DFB-Bundestag am 22./23. Oktober in Osnabrück beantragen, eine so genannte "Mittelmaßnahme" im Strafrahmen zu verankern.
Dabei wird innerhalb des DFB neben einem Kabinen- und Stadionverbot daran gedacht, die Kontaktaufnahme per Handy oder Walkie-Talkie zu unterbinden. Koch wollte indes nicht konkret werden und erklärte daher vage: "Die Spanne zwischen Innenraumverbot und Untersagung der Berufsausübung ist zu groß."
Sperre ohne Auswirkung
Der zu fünf Begegnungen Bank-Verbot verurteilte Reimann selbst hatte nach dem Spiel seiner Eintracht Frankfurt gegen 1860 München am Wochenende betont, die "Sperre" habe dank seines Handys "keine Auswirkungen" gehabt.
Zuvor hatte der damalige Berliner Coach Huub Stevens die gleiche Sanktionierung umgangen, indem er von der Tribüne aus mit seinem Co-Trainer Holger Gehrke telefonisch verbunden war.
BDFL verteidigt Reimann
Verblüffend ist derweil, dass der Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL), bislang immer als Wahrer hehrer ethischer Prinzipien aufgetreten, "Wüterich" Reimann vehement verteidigt.
"Stellen Sie sich vor, irgendein leitender Angestellter stubst jemanden so an. Glauben Sie, der wird von einem ordentlichen Gericht verurteilt?", sagte BDFL-Präsident Horst Zingraf und ging auf Konfrontationskurs zur DFB-Justiz: "Sport ist nicht nur Sport, Sport ist auch Show-Business."
Sperre nicht effektiv
Zudem hält auch der Trainerverband eine Sperre wie bei Reimann für nicht effektiv. "Die Sperre sieht nach Alibi aus. Es wäre besser gewesen, eine empfindliche Strafe im Geldbereich zu verhängen", sagte Zingraf, im Hauptberuf Vertriebsdirektor bei DFB-Hoflieferant adidas.
Der gelernte und gelehrte Richter Rainer Koch ist übrigens dagegen, in die Trainer-Ordnung auch den Begriff der "Tätlichkeit" einzuführen: "Unter den Begriff 'unsportliches Verhalten' können wir viel mehr fassen."
"Brauchen Mittelmaßnahme"
Nur, es bleibt dabei: "Wir brauchen eine Mittelmaßnahme, und ich hoffe sehr, dass uns der Bundestag die Möglichkeit eröffnen wird. Wir müssen abgestuft vorgehen können. Was jetzt passiert, ist der Sache, also dem Fußball, abträglich."