Ich finde es total süß, wir hier einige versuchen, dass Offensichtliche zu leugnen und das Geschäft vollkommen romantisiert wahrnehmen. Hier macht aktuell niemand der SGF einen Vorwurf, deshalb ist es auch nicht nötig, sich vor den Verein zu schmeißen, wir die Löwin vor ihr Junges. Die Regeln sind aktuell so, wie sie sind und ermöglichen das Vorgehen. Die SG ist NICHT in diese Vertragsverhandlung reingegangen, um Grgic gegen den Willen vom ThSV noch in diesem Jahr zu holen.
Das Fenster hat sich geöffnet und man hat gemacht, was man machen musste und durfte. Fertig. Entscheidend ist, dass sie es durften. Und das müssen wir zukünftig für die anderen Vereine im Blick haben.
Achja, und Formfehler. Es ist mir keine einschlägige Rechtsprechung bekannt, bei der höchstrichterlich andere Faktoren als die Unterschrift beider Vertragspartner unter dem Vertrag eine solche Relevanz haben, dass die Zeitabrede damit dahin ist. Eine solche Formrelevanz habe ich in meinem Spezialgebiet, dem Mietrecht, in exzessiver Weise. Auf das Arbeitsrecht kann das nicht einfach übertragen werden.
Die Vertragsverlängerung zwischen Verein und Grgic wurde im Beisein der Kamera unterzeichnet. Wenn das keine Showveranstaltung war, dann fehlt mir die Fantasie, dass hier mehr als nur eine Mindermeinung kultiviert wird. Sie muss deswegen nicht falsch sein, aber dass hier zig Anwälte zu blöd sind, Arbeitsverträge mit gültiger Laufzeit zu entwerfen, sehe ich nicht. Der Fall Zehnder ließ zumindest auch erkennen, dass es nach Aktenlage kein Selbstläufer ist. Das spricht gegen einen weit verbreiteten fehlerhaften Arbeitsvertragsentwurf.