little rick.......
ich hab meinen beitrag nun 3x durchgelesen, ich finde darin kein wort von "schadensersatz"- was du ja so großzügig
als deinen kleinen tip darstellst.
und du kannst ruhig wesentlich mehr bewandert sein als alle anderen hier (mich eingeschlossen) , man merkt dann doch
deutlich das du vom weg abkommst wenn es um deinen verein geht .
du magst ja sonst ein schlauer kerl sein, deine äusserungen im bezug auf eisenach sind leider oftmals sehr schlicht und fast
nur darum bemüht, jemanden der dort anderer meinung ist mit allen erdenklichen fadenscheinigen argumenten
totzuschlagen.
wenn du das bei deinem so erfolgreichen studium gelernt hast, dann gute nacht. und deine klienten mögen immer das
glück haben, dass du sie gnerell nur in sachen verteidigst, wo du 100% der gleichen meinung bist......
eine frage hab ich noch....
du bist nicht evtl. der rechtsvertreter von eisenach in dem besagten fall.....?
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Stichwort Schadenersatz: der Hinweis bezieht sich auf Deine Meldungen beim HSVH. Vielleicht bin ich hier etwas zickig, empfinde den Angriff auf meinen Mentor noch persönlicher, als die Angriffe auf meinen Verein. Der Mann ist für mich ein Gott und Urteile über ihn stehen nur sehr wenigen Menschen zu.
zur Sache:
Es gibt tausend Gründe, warum das Gericht plötzlich anders entschieden haben könnte. Das fängt bei Fristen an, geht über die Erledigung der Hauptsache ohne entsprechenden Antrag, geänderte Meinung über die Klausel selbst oder, oder, oder.
In dem Prozess kommt es mMn nach sachlich auf drei Dinge an.
Die Vertragslaufzeit hat sich aufgrund der eingetretenen Bedingung verlängert, wenn
a) die Bedingung existiert und wirksam und
b) die Bedingung eingetreten ist,
c) und wenn dem Spieler der Eintritt der Bedingung korrekt mitgeteilt wurde.
Dass sie existiert wird durch den Vertrag bewiesen, der wurde sicher vorgelegt. Ob sie wirksam ist, entscheidet das Gericht. Dass die Bedingung eingetreten ist und dem Spieler der Eintritt der Bedingung bekannt gemacht wurde, ist im einstweiligen Rechtschutz durch eine eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers glaubhaft zu machen. Dass diese richtig ist, daran zweifele ich keine Sekunde, sonst hätte Wetzlar damals zugeschlagen und nicht unter Verweis auf die wohl eingetretene Verlängerung abgelehnt. Das steht auch gar nicht in Streit.
Wenn ein WG hier nach vorne prescht und einen anderen einer Straftat bezichtigt, lehnt er sich mehr als nur weit aus dem Fenster. Das wäre im Verfahren thematisiert worden, kein Gerichtsreport hat auch nur ein Wort über die eidesstattliche Versicherung des GF verloren.
Das Gericht könnte von seiner Einschätzung, die Bedingung wäre wirksam, abgewichen sein (in Grenzen wäre das sogar vertretbar), vielleicht hat man aufgrund der vorläufigen Einigung, AJ doch für L spielen zu lassen, gar keinen Grund mehr gesehen, in der Hauptsache zu entscheiden. Keine Ahnung, vielleicht gibt es sogar arbeitsrechtliche Sondervorschriften eine Rolle, die ich nicht kenne. Eine falsche eV, und dafür lege ich meine Hand ins Feuer, hat es nicht gegeben. Derer bedurfte es gar nicht.
Das eigentliche Problem ist, ob die Klausel so in Arbeitsverträgen verwendet werden darf. Mal sehen, ob sich der Prozess zukünftig darum drehen wird. Dann ist das Verhalten des Beraters und des Vereins aber zumindest hoch fragwürdig. Wenn ein anderer Verein schon sagt, dass man den Vertrag mit seiner langen Laufzeit respektiere, dann gibt es mindestens 2 vertretbare Meinungen und dann treibe ich meinen Spieler nicht vor ein Arbeitsgericht und setze ihn dort dem Gerichtslotto aus. Aivis tut mir in der ganzen Nummer leid. Hat immer sein bestes gegeben, seinem Berater vertraut und durfte für andere einen Arbeitsrechtsstreit ausfechten. Das gehört sich nicht und wird zwischen den Vereinen bilateral geklärt.
Nochmal, ja, in Sachen ThSV bin ich energischer als sonst.
Kann mal ein Mod die letzten Posts in den ThSV Thread verschieben? Hier sind wir langsam way off topic.