Beiträge von Guido Schniederjann

    Das stelle ich nicht in Abrede. Gleichwohl gehts du auf meine Frage leider nicht ein. Also noch einmal, um ein TTO nehmen zu können, bedarf es zunächst einmal des Ballbesitzes. Dazu gibt es in der Erläuterung Nr 3 die in Klammern gefasste Zusatzaussage (bei Ball im Spiel oder Spielunterbrechung). Nach Regel 2.8 ist ein TO aber keine Spielunterbrechung, sondern eine Spielzeitunterbrechung. Hier entsteht nun mein gedankliches Problem und meine Frage. Ist es zulässig, während eines laufenden TO gleichzeitig ein TTO nehmen??

    Die Erläuterung Nr 3 habe ich gelesen. Mir stellt sich allerdings die Frage, handelt es sich bei dem laufenden Time Out um eine Spielunterbrechung oder Spielzeitunterbrechung. Sollte es eine Spielzeitunterbrechung (entsprechend der Regel Nr 2.8) sein, kommt m. E. eine weitere Spielzeitunterbrechung durch ein TTO nicht in Betracht??

    Ist es rechtlich zulässig, während eines laufenden Time Out (z. B. bei einer Spielzeitunterbrechung im Rahmen einer Verletzung oder Hinausstellung) ein Team Time Out zu beantragen?? ?(

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