Nur um die Verwirrung komplett zu machen ![]()
Von der DHB-Seite:
"Abstandsvergehen in der letzten Spielminute
Das "Nichteinhalten des Abstandes" in der letzten Spielminute führt nur dann zur Disqualifikation mit Bericht (Regel 8:10c), wenn der Wurf nicht ausgeführt werden kann.
Wird der Wurf ohne Spielzeiteinschränkung ausgeführt (Ball hat die Hand des Werfers verlassen! - Regel 15:2) und dann durch einen zu nahe stehenden Spieler geblockt, ist die normale Progression anzuwenden, da sich der Ball in diesem speziellen Fall bereits wieder im Spiel befindet und die Regel 8:10c (… Ball ist nicht im Spiel …) nicht mehr anwendbar ist."
Das dürfte die Grundlage der Entscheidung gewesen sein. Problem: Beim Abwurf dürfte die nicht anzuwenden sein (15:2 weist extra auf den Sonderfall 12:2 hin), von daher hätte eigtl. doch mit 7m geahndet werden müssen. Da hätte ich dann doch mal gerne eine offizielle Einschätzung zu.
Baden68: Warum sollte das nicht unter "Abstandsvergehen" fallen? 12:2 verweist auf 15:4 und 15:9