Es gibt Leute, die warnen vor roten Socken
Beiträge von Lord Vader
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@ Kacid
Ich glaube Deine Beträge der gewählten Berufsgruppen sind netto - die solltest Du nicht mit Bruttovergütungen vergleichen, auch wenn aktuell manche Schiris im Verdacht stehen bei der Steuer zu schummeln.
Unabhägig davon - wieso nur der schwarze Peter für den Druck auf Fans und Medien ?
Hier hat zumindest im Fall Rafati auch der DFB auf ganzer Linie versagt.
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Das nennt man dann ergebnisoffene Diskussionsrunden ...
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So unterschiedlich können Geschmäcker sein. Ich fand den gestrigen Tatort zwar nicht überragend jedoch anschaubar.
Sehr gefallen hat mir hingegen wie Darstellung des Verhältnisses der beiden Kommissare zueinander und die beiden Figuren generell.Ich hatte schon befürchtet ich sei da allein. Mir hat die Erzählung auch gefallen - ungewohnt sicher die Aufklärung des Falles als Versicherungsbetrug der von der Polizei auch noch gedeckt wird
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Er sagt, dass er Belege gesehen hat, mit Überweisungen an Volarevic. Das ist nicht wirklich neu.Die "Selbstanzeige" von Volarevic hat er zwar gesehen,er sagt aber auch, dass er nicht weiß, ob es nicht vielleicht ein Rachefeldzug von Noka gegen Uwe war.
Unterm Strich bleibt da nicht wirklich viel.
Es geht nicht immer um etwas Neues - eine eventuell belastende Aussage muss vor Gericht erfolgen.
Und diese Aussage wurde von einigen hier einfach so abgetan als sei sie nicht erfolgt - ob man ihr folgt ist etwas anderes, aber zunächst steht diese Aussage eines außerhalb der THW-Welt neutralen Zeugen im Raum
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Ich weiß ja nicht wie ihr den KN-Artikel lest:
Aber darin steht, dass Storm ausgesagt hat er habe die entsprechenden Belege gesehen und auch das Selbstbezichtigungsschreiben von Volarevic.
Sicher nicht so harmlos wie das hier manche sehen
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Ich weiß gar nicht, wo das Problem ist.
Schießt ein Angreifer dem stehenden TW aus dem Spiel heraus auf den Kopf, wird üblicherweise durch die Abwehrspieler dem Angreifer nötigenfalls mit physischen Argumenten klargemacht, das dieses nicht geduldet wird. Häufig übernimmt auch der TW diesen Part selbst, da gibts genügend MIttel und Wege. Da braucht man keine Regeländerung oder kreative Auslegungen.
Bei ein Regeländerung muss man dann nämlich auch darauf achten, ob der TW wirklich steht und darüber wird dann wieder diskutiert. Das Regelwerk so wie es ist ist vollkommen ausreichend.
Ich sehe Du bist der Praktiker - in der Tat regelt sich das häufig auf diese Art und Weise.
Aber sicher wäre es auch schön wenn es in den Regeln sinnvolle Lösungen gäbe um nicht die alttestamentarische Auge-um-Auge und Zahn-um-Zahn Methode anzuwenden.
@ Thomas
Unstrittig ist doch, dass hin und wieder Feldspieler nicht immer das Tor treffen und manche Würfe auch mal 2m neben das Tor gehen
Ich erinnere mich da noch ein Handballspiel vor ca. 20 Jahren. Ein Feldspieler hat im letzten Saisonspiel auch neben das Tor geworfen und dabei den Torschiri k.o. geworfen. Vielleicht hättest Du auch da von fehlendem Vorsatz und von fehlender Regelwidrigkeit gesprochen - der Schiri tat das nicht - er gab Ausschluss.
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Eben! Eben! Eben!
Außer dem Torwart selbst bedeutet eben er muss damit rechnen, dass da noch ein Gegenspieler ist! Nämlich der Torwart!Du meinst den Torhüter der nach Regel 5:3 außerhalb des Torraums den Regeln für Feldspieler unterliegt ?

Ich denke die Diskussion ist müßig - die Befürworter der Diskussion bestehen auf ihr Axiom dass der Angereifer nicht mit jemandem rechnen muss, die anderen sehen das nicht so.
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@Lord
und nach welchen Kriterien beurteilst du dann den Vorsatz???Grade des Vorsatzes
Zur Abgrenzung wird der Dolus-Begriff (Vorsatz) in drei Stufen eingeteilt:
Dolus directus 1. Grades („Absicht“): Die Absicht ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
Dolus directus 2. Grades („direkter Vorsatz“, „Wissentlichkeit“): Der Täter muss den Erfolg durch wissentliches Handeln herbeiführen. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Erfolg das angestrebte Ziel (siehe Absicht) darstellt.
Dolus eventualis („Eventual- oder bedingter Vorsatz“): Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter „den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat“. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um Vorsatz für eine Tat zu begründen.
Für den Vorsatz gilt – wie für die übrigen Tatbestandsmerkmale – das Simultanitätsprinzip. Das bedeutet, dass der Vorsatz bei Tatbegehung vorliegen muss, vgl. § 16 iVm. § 8 StGB. Der Täter muss demnach Kenntnis der vergangenen, und gegenwärtigen Tatbestandsmerkmale und Voraussicht vom künftigen Verlauf von Tathandlung und Taterfolg haben. Ein nur vor der Tat (lat. dolus antecedens) oder nach der Tat (lat. dolus subsequens) vorliegender Vorsatz genügt für die Annahme einer Vorsatztat nicht. Genauso wenig ist der sogenannte dolus generalis, nach dem es ausreichend sein soll, dass zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbegehung Vorsatz vorlag, ein Fall des Vorsatzes.
Bei Teilnehmern (Anstifter, Gehilfen) muss sich deren Vorsatz sowohl auf die vorsätzliche und rechtswidrige Tat als auch auf ihren eigenen Tatbeitrag beziehen. Hierbei ist für das Vorliegen des Vorsatzes der Zeitpunkt ihres eigenen Tatbeitrages entscheidend (z. B. bei der Anstiftung).
Ein Irrtum über die Umstände einer Tat (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 StGB) schließt regelmäßig den Vorsatz aus, eine Bestrafung wegen der fahrlässigen Begehung eines Delikts bleibt davon unberührt. Der Vorsatz entfällt nicht beim sog. Verbotsirrtum (§ 17 StGB), bei dem sich der Täter lediglich über die rechtliche Bewertung seiner Handlung irrt. Die Straffreiheit tritt beim Verbotsirrtum nur dann ein, wenn der Täter diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.Schön - habe ich seit meinen (wenigen) Strafrechtsvorlesungen nicht mehr gehört.
Aber was wolltest Du mir damit sagen ?
Aus dem Spiel heraus zu erkennen ob eine Tat vorsätzlich geschieht wird immer schwer sein - aber ist es möglich ?
Schauen wir ins Regelwerk: Da werden wir fündig bei Regel 8:6 bei der auch ein Tatbestandsmerkmal "vorsätzlich" verwendet wird. Also kann dies kein grundsätzlich Unmögliches sein dies als Schiri festzustellen.
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@ Uwe und Thomas
Lest bitte Zeebees Vorschlag nochmal:
Wir alle wissen, dass es Spieler gibt die (ohne Ankündigung) mit voller Absicht auf den Kopf des Goalies werfen. Nach den Regeln nicht zu ahnden. Aber dennoch gibt es Schiris die - vgl. Diskussion hier - über die Bestrafung nachdenken.
Nun zu Zeebees Regelvorschlag: Mithilfe einer Erläuterung wird direkt in den Regeln definiert was keine Regelwidrigkeit ist. Dies erspart jegliche weitere Erläuterungen. Nicht mehr und nicht weniger hat er angeregt, auch wenn ihm wie auch mir die Sanktionierung des vorsätzlichen Kopftreffers lieber wäre
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Helga Feddersen
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@ DonMaffa
Ich traue Dir durchaus zu verstanden zu haben was meine Aussage war. Natürlich wird der Angreifer irgendwann Richtung Ball blicken müssen - aber wenn er dann dabei weiterrennen will ohne zu wissen wohin, dann geht ein eventueller Zusammenstoß jedenfalls nicht nur auf die Kappe des auch in Richtung Ball blickenden Torhüters.
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Naja, damals sollte das ja auch eine Eventveranstaltung sein, für die Fans in Dänemark. Nun ist die Situation ja so, dass man quasi ab dem neuen Jahr keine Halle zur Verfügung hätte. Und ich glaube, wenn es eine Halle in Dänemark in der Nähe der Grenze geben würde, könnte es da schon anders aussehen. Leider kenne ich die Hallen in der Nähe der Grenze leider nicht und wüsste ad hoc auch nicht, wo die nächstpassende stehen würde.....
Die Situation ist keine andere - man will nur den Mietvertrag nicht zu den Konditionen anpassen wie es der Hallenbetreiber will. Ein Halle wäre aber da
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Die Passivität begründet sich in beiden Fällen darin, dass der Spieler (im Gegenstoß) bzw. der Torhüter (beim 7-m) die Folgen der Aktion nicht verhindern kann. Der Konterspieler sieht den Torhüter nicht, während der Torhüter beim 7-m die Hände nicht schnell genug vor das Gesicht ziehen kann.
Und wenn der Gegenspieler sich dann im Torhüter absichtlich verhakt, dann gibt es eben die Hinausstellung für den Spieler.
Auch wenn man das immer wieder schreibt - es wird dadurch nicht richtig. Der Konterspieler muss nicht nach hinten schauen. Wer bewusst nicht dahin schaut wo er hinläuft kann nicht beanspruchen den Zusammenstoß nicht verhindern zu können.
Das hört sich in der Theorie gut an, aber in der Praxis muss der Torhüter kalkulieren:
Komme ich wirklich rechtzeitig hin und erkennt der Schiri das auch richtig. Da verzichten einige drauf und dessen sind sich viele angreifende Mannschaften auch bewusst.
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Dead Men Don’t Wear Plaid
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Man muss immer davon ausgehen, dass die Spieler/Innen clever genug sind die Regeln zum eigenen Vorteil auszunützen. Daher verlässt der Torhüter im Zweifel nicht mehr den Torraum, da er ansonsten eventuell umgerannt wird (ohne eigene Aktion) und dafür mit DQ und 7m "belohnt" wird.
Daher werden wie Steinar schrieb die Pässe mit mehr Zug zum Tor gespielt und jetzt kommt es halt auch mal im Torraum zu Kontakten.
Warten wir auf die Regel dass der Torhüter auf der Linie stehen muss - oder ein 2m-Kreis eingeführt wird in dem er sich bewegen darf ...