kommt ganz darauf an, wieweit man den begriff mörder definiert bzw. wieweit man das auslegt 
Für "Mörder" gibt es nur eine Definition ---> § 211 Abs. 2 StGB
Wiesheu war kein Mörder - er handelte grob fahrlässig. Dafür wurde er zurecht verurteilt. Aber es ist sicher nicht dieselbe kriminelle Energie vorhanden gewesen wie bei einem Totschlag oder gar Mord.
Was mich bei Guttenberg besonders stört ist die mangelnde Einsicht der Unrechtstat. Er sieht sich mE immer noch als Opfer und hat die Tat nicht direkt eingeräumt.
Wie will dieser Mann ein hohes politisches Amt ordentlich führen wenn er mit dem Erwartungsdruck der Familie etc. nicht umgehen kann und dann deshalb "beschummelt".
Guttenberg disqualifiziert sich für mich auch durch seinen Umgang mit den eigenen Fehlern - von Reue oder Einsicht keine Spur