ZitatOriginal von Gottfried
Wenn Du mir die Hälfte abgibst, sage ich dem Lord nix.
Wenn sich bis dahin keiner findet, werde ich morgen mal aus dem Büro fundiert antworten.
Das würde dann zumindest Schenkungssteuer auslösen können ...
Bei einmaligen Gewinnen bei Glücksspielen besteht keine steuerpflicht