Zitat
Original von Bilbo
ähm, Fahrtkostenersatz ist steuerpflichtig? Welche *piep* *piep* *piep* denken sich denn sowas aus? naja, deutsches Steuerrecht, das haben eh von vorne bis hinten Leute verbrochen, die in die Klapse gehören, aber nicht in irgendeine Position, die irgendwas zu sagen hat. 
Wie verträgt sich das mit dem Grundsatz, daß Ausgaben, die zur Erzielung von Einkommen aufgebracht werden müssen, abzugsfähig sind? Wenn ich arbeiten gehe (also nur meinen Arbeitslohn bekomme), dann kann ich die Fahrtkosten absetzen (über ziemlich sicher verfassungswidrige Einschränkungen ab 2007 red ich jetzt mal nicht ^^), und wenn ich ehrenamtlich tätig bin, aber Fahrtkosten und eine Auwandsentschädigung bekomme, dann ist sogar der Fahrtkostenersatz steuerpflichtig? Oder kann man die, nachdem ich die Einnahmen brav berechnet und eingetragen hab, dann wieder absetzen? (Falls man es nicht kann, sollte den zuständigen Personen eventuell mal wieder der Gleichheitsgrundsatz an den Kopf geworfen werden...) Nicht daß es mich betrifft, auf 1800€ im Jahr als SR komm ich eh niemals. Aber das ist doch mal wieder Schilda pur. 
Nein nicht Schilda, nur sehr umständlich formuliert.
Grundsätzlich ergibt der Fahrtkostenersatz natürlich eine Nullnummer, da in aller Regel den erhaltenen Zahlungen ja gleich hohe Aufwendungen entgegenstehen - Einnahmen und Ausgaben halten sich die Waage.
Die Besonderheit liegt in § 3c EStG bzw. dessen Ausformulierung im § 3 Nr. 26 EStG. Es sollen grundsätzlich keine Ausgaben abzugsfähig sein, wenn die dazugehörigen Einnahmen steuerfrei sind - also keine Doppelbegünstigung. Dies wurde im § 3 Nr. 26 dann so geregelt, dass Ausgaben erst abgezogen werden dürfen soweit sie die Grenze des § 3 Nr. 26 übersteigen. Ob das im Ergebnis je so gedacht war ist natürlich was anderes, aber die Rechtslage ist so. Die Masse der Schiris trifft dies sicher nicht, aber ab der Regionalliga besteht sicher die Gefahr, dass man in den steuerpflichtigen Bereich kommt.
Nochmals 3 kurze Beispiele
a) Spielentschädigung 300 Euro, Fahrtkosten 800 Euro
---> alles bleibt steuerfrei
b) Spielentschädigung 500 Euro, Fahrtkosten 1.500 Euro
, tatsächliche Aufwendungen: Fahrtkosten 1.500 Euro
---> Einnahmen 2.000 Euro, steuerpflichtig davon 152 Euro
c) Spielentschädigung 600 Euro, Fahrtkosten 1.800 Euro
, tatsächliche Aufwendungen: Fahrtkosten 1800 Euro, Verpflegungsmehraufwendungen 200 Euro
---> Einnahmen 2.400 Euro - Freibetrag 1.848 Euro - übersteigende Aufwendungen 152 Euro ergibt steuerpflichtige Einkünfte iHv 400 Euro