Mir stellt sich das Problem nach den gelesenen Beiträgen wie folgt dar:
Hamburg reicht Unterlagen ein und erhält den Hinweis dass nachzubessern ist.
Dann werden bis zum gesetzten Termin Unterlagen eingereicht. Bemängelt wird dabei die "Werthaltigkeit" der Zahlung und es wird aufgefordert bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die "Werthatigkeit" nachzuweisen. Dies erfolgt verspätet.
Mir stellt sich jetzt die Frage ob nicht die zwar verspätet eingereichten Nachweise der "Werthaltigkeit" nicht ausreichend sind um zu belegen dass die Lizenz zu gewähren gewesen wäre.
Denn diese Unterlagen sind mE werterhellend und nicht wertbegründend. Wäre jedenfalls ein Teil meiner Strategie als Verantwortlicher der Hamburger.
Ich gehe mittlerweile von einer Erteilung der Lizenz aus.