Mal eine vielleicht dumme Frage : Gehen die Einnahmen der Wiederholung allein in die Tasche von Hagen? Ferndorf hat ja unverschuldet Kosten zu tragen.
Ist über die Rechtsordnung geregelt. § 56 Abs. 6 sollte maßgeblich sein.
Hatte die Fehlentscheidung von Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen oder Sekretär*innen, die
zu der Einlegung des Rechtsbehelfs führte, spielentscheidende Bedeutung, wurde die Mannschaft
des Rechtsbehelfsführers hierdurch benachteiligt und wurde deshalb die Neuansetzung eines Spiels
angeordnet, ist durch Urteil zu bestimmen, dass
a) der Verband oder dessen Untergliederung, die Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen oder
Sekretär*innen angesetzt haben, die Kosten des Wiederholungsspiels zu tragen haben, soweit
diese durch die Einnahmen nicht gedeckt werden. Dies gilt auch dann, wenn
Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen oder Sekretär*innen auf Grund einer Regelung des
Verbandes oder einer Untergliederung von den am Spiel beteiligten Vereinen gestellt worden
sind,
b) ein etwaiger Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu 50 % dem Verband oder
dessen Untergliederung und zu je 25 % den beiden beteiligten Vereinen zusteht.
c) Bei Spielen, die von den Ligaverbänden geleitet werden, gilt: Der jeweilige Ligaverband trägt
die Kosten in den Fällen von Buchst. a) anstelle des DHB und erhält 50 % von einem etwaigen
Überschuss in den Fällen von Buchst. b).