Wenn heristo die Mehrheit im Aufsichtsrat besetzt, die Mehrheit an der KG hält - dann gehe ich davon aus, dass sie auch wesentliche Mitspracherechte haben. Aber ich gebe Dir insoweit Recht, dass Mehrheitsverhältnisse allein nichts über Machtverhältnisse aussagen.
Diese Argumentation muss ich allerdings auch umdrehen. Ein Sponsor kann sich durchaus weitgehende Mitspracherechte in einem Sponsoringvertrag festschreiben lassen, dazu braucht er nicht einmal Gesellschaftsanteile. Das geht ganz einfach über eine Kündigungsklausel beim Eintreten bestimmter Vorkomnisse.
Konkretes Beispiel wäre zum Beispiel, dass beim Sponsoringvertrag zwischen Frisch Auf! Göppingen und der Kreissparkasse Göppingen nach Aussage der Göppinger Zeitung festgelegt ist, wieviele SPiele FAG in Stuttgart austragen darf. So kann (fiktiv!) Heristo auch festschreiben lassen, dass sie zu jedem neuen Sponsor ab X € gefragt werden müssen, ...