Beiträge von Kesie

    Hallo Handballer,
    Kann jemand eine Auskunft darüber geben, wie konkret ein Nasenschutz aussehen darf ?
    In den mir zur Verfügung stehenden Regeln und Kommentaren wird nur der Nasenschutz als erlaubt angegeben, aber keiner kann sagen, wie er sich von der Gesichtsmaske unterscheidet.
    Bedauerlich ist für mich aber der Umstand, dass in solch einer Spiel - und Altersklasse extra daraufhin gewiesen wird, dass solch ein Teil nicht getragen werden darf. Wie hat die Spielerin dann bisher gespielt ?

    Um noch einmal die Versicherungsfrage anzusprechen, ich habe nicht behauptet, dass es eine Versicherung gibt, welche eine vorsätzliche Handlung abfedert. Das wäre sicher eine Idealvorstellung für manchen, aber die gibt es nicht.
    Aber mir tut sich hier noch eine andere Frage auf :
    Die Disqualifikation erfolgte nach 16.6a i.V.m. 8.5a ohne Bericht. Ist es im Umkehrschluß nun zu erwarten, dass jeder Spieler, welcher danach bestraft wird auch eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung zu befürchten hat ?

    sorry Tribünenstar und Baden68 , ich glaube ihr habt mich da missverstanden. ich möchte keinem Richter absprechen, dass er vielleicht vom Handballspiel etwas versteht und es ist auch von mir nicht " .. mit Schriftgröße 30 Pkt. " geschrieben worden. und wieso ist es deiner Meinung nach naiv und falsch, ?

    hallo UFaustLD ,
    hier zur Richtigstellung . Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich wurde die Spielerin verklagt, dass strafrechtliche endete richtig mit einem Strafbefehl über 300 € und das zivilrechtliche mit einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 2500 €.
    Wie spielst du Handball, wenn du keinen Körpewrkontakt mit dem Gegenspieler zuläßt ? Verstöße nach 8:5 werden nicht toleriert, aber wo liegt dort eine Grenze ?
    Mit dem Verweis auf die Versicherungen meinte ich schon dass, was im Rahmen des möglichen liegt, alles andere wäre etwas komisch.

    Da gebe ich dir völlig recht, aber jeder, der diesen Sport einmal betreiben hat weiß wie motiviert man in ein Spiel geht, aber niemand läuft auf mit dem Vorsatz jemanden zu verletzten. Letzten Endes geschieht soetwas immer aus dem Spiel heraus und jeder der das Spielfeld betritt, sollte wissen, dass etwas passieren kann.

    Hallo Handballgemeinde,


    ich möchte gern eure Meinung oder Erfahrungen zu folgendem oder ähnlichem Sachverhalt hören :


    Im Kreisligaspiel der Frauen kam es zu einem Foulspiel , bei dem die gegnerische Spielerin verletzt wurde. Beim Versuch den Ball im Gegenstoß abzulaufen, kam es zu einem körperlichen Kontakt zwischen der Geschädigten und der Verteidigerin, in dessen Verlauf ein Torerfolg erzielt wurde. Jedoch konnte sich die Werferin nicht mehr rechtzeitig vor der Hallenwand abfangen und prallte mit ihrer Hand dagegen, wodurch es zu Bruch des Handgelenkes kam.
    Durch die SR wurde es als grobes Foul mit einer roten Karte ohne Bericht bestraft, weil nach ihren dafürhalten keine weitere Strafe erforderlich war.
    Die verletzte Spielerin stellte daraufhin eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, da sie anhaltende körperliche Beeinträchtigungen zu erwarten hätte.
    Von der Staatsanwaltschaft wurde die verursachende Spielerin daraufhin zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.
    Wer sich in unserem Rechtssystem auskennt weiß, dass gleichzeiitg mit der Verurteilung wegen Vorsätzlichkeit ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt und jeder, der sich im sozialen, staatlichen oder medizinischen Bereich bewirbt ein solches vorlegen muß. Und da hat man keine große Chance überhaupt eingestellt zu werden.
    Die verklagte Spielerin legte Widerspruch ein und es folgten 3 Verhandlungstage vor dem Amtsgericht, wo Richter und Staatsanwälte ohne Bezug zum Handballsport tätig waren. Entsprechend fiel auch das Urteil aus. Für mich als Beobachter war es erschütternd zu sehen, welche Wertigkeit Zeugenaussagen haben. Den Aussagen der SR z.B.wurde keine Beachtung geschenkt, obwohl diese für die Spieler entscheidend war.
    Ein Antrag auf Verhandlung vor dem Landgericht wurde wegen der geringe Strafe abgewiesen.
    Nun sollte man nicht denken, dass dem verurteilten Spieler " nur " eine Geldstrafe erwartet. Nein, nein hinzu kommen die Kosten für den Rechtsanwalt, Verfahrenskosten und die Schmerzensgeldforderung der verletzten Spielerin. Noch nicht bekannt sind die Kosten, welche die Krankenkasse in Rechnung stellt. Insgesamt geht es hier schon mal um ca. 5000 € . Wenn alles zusammenkommt, kann damit ein jeder finanziell ruiniert werden.
    Ich bin selbst seit vielen Jahren als Spieler und Trainer mit dem Handballsport verbunden , aber jetzt ist für mich der Moment gekommen, sich zu fragen, was ist los in unserem Sport. Es ist beliebt geworden, dass jeder , jeden verklagen kann ( lt. Aussage meines Verbandes, ist es jedem freigestellt zivilrechtlich jemanden auch im Bezug auf ein Handballspiel zu verklagen ). Nur werden solche Vorgänge viel zu selten öffentlich gemacht.
    Ich kann nicht Kindern die Grundlagen des Handballsports beibringen, wozu doch der Kampf um den Ball gehört, genauso wie der Körperkontakt und muß gleichzeitig den Eltern erklären, dass es besser ist Versicherungen abzuschließen um eventuellen Schadensersatzforderungen entsprechen zu können.
    Genauso frage ich mich, wozu gibt es internationale Handballregel, wenn ein Gericht diese in Frage stellen kann.
    Im Moment bin ich deswegen ziemlich frustriert und überlege meine Tätigkeit als Trainer einzustellen. Die verurteilte Spielerin hat mit dem Tage der Urteilsverkündung ihre Handballschuhe nach 18 Jahren Handball an den Nagel gehängt .


    Achso, die verletzte Spielerin stand pünktlich zur neuen Saison wieder auf dem Spielfeld und ist eine der besten Werferinnen ihrer Mannschaft. Soviel zu bleibenden Gesundheitsschäden.


    Habt ihr Erfahrung in dieser Richtung




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