Badische Zeitung vom Freitag, 24. Juni 2005
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Das falsche Exempel
TV Willstätt ist wirtschaftlich gesund, aber ohne Lizenz
Probleme kann man sich auch schaffen. Sie zu verstehen, ist fast unmöglich. Da bestätigen gestern HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann und Anwalt Andreas Thiel unisono dem TV Willstätt, er erfülle die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung. Aber er bekommt sie nicht. Warum? Weil er durch das Nachreichen eines neuen wirtschaftlichen Trägers Fristen versäumt habe. Dennoch gibt die HBL Geld aus, um die Unterlagen aus dem Hanauerland über Wochen zu prüfen, Atteste nachzufordern. Damit wurde der Eindruck erweckt, alles sei im Lot – wenn die Zahlen stimmen. Jeder normale Bürger, der zu spät kommt, steht vor einer verschlossenen Tür. Verpennt er eine Frist, wird ihm noch vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung vom Portier erklärt, der Antrag sei zu spät und daher nicht verhandelbar. Warum die Handball-Bundesliga ein Exempel statuieren will, das erst nach der HBL-Sitzung am Samstag von Paragraphen abgesichert sein soll, erschließt sich nicht. Oder ist es nur der verzweifelte Versuch, lange vermisste Konsequenz im Hauruck-Stil zu exekutieren? Wolfram Köhli
Badische Zeitung vom Freitag, 24. Juni 2005
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Keine einstweilige Verfügung für TVW
Landgericht Dortmund sieht die Eilbedürftigkeit beim TV Willstätt nicht und verweist an das Ständige Schiedsgericht des DHB
HANDBALL (wok). Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wies gestern den Antrag des TV Willstätt auf eine einstweilige Verfügung zur Zulassung in der 2.Bundesliga zurück. Nach 40-minütiger Beratung verkündete die Richterin Marlies Bons-Künsebeck den Beschluss, der ihrer in der Verhandlung gemachten Ansicht folgte: „Es ist nicht unsere Aufgabe, Lizenzen zu erteilen. Wir sind nicht das Überprüfungsorgan für Vereinsgerichtsbarkeit.“
Die zuvor verbreitete Zuversicht ließ für Rainer Lusch, den Zweiten Vorsitzenden des TV Willstätt, das Urteil zu einer großen Enttäuschung werden. „Je optimistischer man im Vorfeld ist“, so Lusch nach der Verhandlung, „umso mehr wird man heruntergeholt.“ Das Problem, auch nach Ansicht von Prozessbeobachtern, war, dass der TVW zusammen mit TuSEM Essen und der SG Wallau-Massenheim verhandelt wurde. Und da gab es einen großen Unterschied. Die Erstligisten haben massive wirtschaftliche Probleme, die zur Lizenzverweigerung in sämtlichen bisherigen Instanzen führten, während die Ortenauer wegen angeblicher Fristversäumnis nicht zum Spielbetrieb zugelassen wurden. Aber all dies war, so TVW-Anwalt Martin Mildenberger, nicht Gegenstand der Entscheidung. Die Richterin sah die „Eilbedürftigkeit“ der Entscheidung nicht ein, verwies auf das Schiedsgerichtsverfahrens am kommenden Donnerstag. Dort will es nun der TV Willstätt nach Aussage von Rainer Lusch erreichen, dass mit den Erstligisten nun auch der Einspruch des TV Willstätt verhandelt wird. „Uns fehlt ansonsten jede Planungssicherheit, da an diesem Tag die Saison endet.“
„Ich haue nicht ab“, erklärte Trainer Rudi Fritsch auf BZ-Nachfrage. Er werde auch in der Regionalliga als Trainer zur Verfügung stehen. „Dennoch müssen wir diese Liga unter allen Umständen verhindern.“ Mit einer gehörigen Portion Sarkasmus gewürzt, beurteilt der Trainer die Entwicklung auf dem Personalmarkt. Daniel Kempf geht zum TuS Schutterwald als Spielertrainer; Torhüter Florian Leutner macht ein Studienpraktikum in Norwegen; Oliver Junker wirft Bälle für den Regionalligisten HSG Konstanz; seit Sonntag hat sich Junioren-Nationalspieler Christian Heuberger für den Zweitliga-Aufsteiger SG Bietigheim-Bissingen entschieden; auch Linkshänder Gerrit Winnen wird dort zukünftig Bälle werfen.
Vor diesem Hintergrund wird klar, warum der TV Willstätt gestern beim Landgericht Dortmund unbedingt auf eine Entscheidung drang. Was herauskam, entsprach nicht der Erwartung. Somit ist das Ständige Schiedsgericht der Lizenzvereine die Endstation der Hoffnung, verbunden damit, dass der Fall Willstätt am 30. Juni endlich verhandelt wird und dass vorsichtige Signale aus den Reihen des DHB nicht fehlinterpretiert wurden.