Hier der Auszug aus den Durchfuehrungsbestimmungen_JBLH_maennlich_2016_17
III. Spielmodalitäten
25. Zurückziehen von Mannschaften / Nichtantreten an den letzten 3 Spieltagen
25.1. In folgenden Fällen ist das Recht verwirkt, für die Altersklasse an der Qualifikationsrunde zur Jugendbundesliga für die
folgende Saison teilzunehmen oder sich automatisch zu qualifizieren:
- Zurückziehen einer Mannschaft aus der Jugendbundesliga im laufenden Spieljahr.
- Ausscheiden einer Mannschaft aus der Jugendbundesliga im laufenden Spieljahr
- Schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft zu zwei Spielen in der laufenden Saison oder zu einem der letzten drei
Saisonspiele in der Jugendbundesliga sowie zu allen Spielen um die Deutsche Meisterschaft (mA- und mB-Jugend)
25.2. Das verwirkte Recht gilt im Falle einer Spielgemeinschaft gem. § 4 SpO für jeden der beteiligten Vereine. Weitere
Bestrafungen gem. SpO/RO bleiben von dieser Regelung unberührt.
Da Eisenach gegen Dutenhofen und Gelnhausen nicht angetreten ist sollte hiernach die Folgen klar sein. Spielraum sehe ich da nicht wirklich.