Beiträge von Grimm

    Hier der Auszug aus den Durchfuehrungsbestimmungen_JBLH_maennlich_2016_17

    III. Spielmodalitäten

    25. Zurückziehen von Mannschaften / Nichtantreten an den letzten 3 Spieltagen


    25.1. In folgenden Fällen ist das Recht verwirkt, für die Altersklasse an der Qualifikationsrunde zur Jugendbundesliga für die
    folgende Saison teilzunehmen oder sich automatisch zu qualifizieren:
    - Zurückziehen einer Mannschaft aus der Jugendbundesliga im laufenden Spieljahr.
    - Ausscheiden einer Mannschaft aus der Jugendbundesliga im laufenden Spieljahr
    - Schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft zu zwei Spielen in der laufenden Saison oder zu einem der letzten drei
    Saisonspiele in der Jugendbundesliga sowie zu allen Spielen um die Deutsche Meisterschaft (mA- und mB-Jugend)


    25.2. Das verwirkte Recht gilt im Falle einer Spielgemeinschaft gem. § 4 SpO für jeden der beteiligten Vereine. Weitere
    Bestrafungen gem. SpO/RO bleiben von dieser Regelung unberührt.


    Da Eisenach gegen Dutenhofen und Gelnhausen nicht angetreten ist sollte hiernach die Folgen klar sein. Spielraum sehe ich da nicht wirklich.

    Dem kann ich nur zustimmen. Ein Jugendspiel egal welcher Spielklasse abzuschenken, um eine Männerspiel bestreiten zu können, sollte nicht möglich sein. Ich war selbst in der Halle und mir haben die Eisenacher Jungs echt leid getan, denn sie waren total überfordert. Da kann man auch nicht mit so Schlagwörtern wie Förderung und Herausforderung kommen. Das ganze war seitens des THSV einfach eine Sauerei, so mit dem eigenen Nachwuchs umzugehen, insbesondere wenn man sich mir dem Jugendzertifikat des DHB schmücken darf.