Einigung im Rechtsstreit mit Iveta Luzumova
Die Neckarsulmer Sport-Union e.V. erhält Zahlung
Die tschechische Handballnationalspielerin Iveta Luzumova hatte bei der Neckarsulmer Sport-Union einen Arbeitsvertrag, gültig ab dem 01. Juli 2017, unterzeichnet. Diesen wollte sie nicht erfüllen und verlängerte in der Folge ihren Arbeitsvertrag bei ihrem bisherigen Arbeitgeber, dem Thüringer Handballclub.
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Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Erfurt, machte Rechtsanwalt Jürgen Kühner von der Anwaltskanzlei Throm | Hauser | Strobl | von Berlichingen gegen die Spielerin Luzumova einen Unterlassungsanspruch geltend.
Die Parteien einigten sich auf eine – für die Sport-Union zufriedenstellende – Zahlung. Iveta Luzumova bleibt somit beim Thüringer Handball Club.
Der Vorsitzende Rolf Härdtner zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens sehr erfreut.
Wer zahlt nun? Frau Luzumova oder der Thüringer HC? Wenn die NSU über den Ausgang sehr erfreut ist, sind wohl zumindest die gewünschten 25.000 € fällig.
Bei etwas mehr Sportlichkeit, hätten Frau Luzumova und der THC viel früher und ohne Rechtsstreit ein Ergebnis erzielen können.