Beiträge von KonniB

    Also dass so viele Leute nicht in die Halle gehen würden, wenn sie einen Livestream geliefert bekämen, glaube ich nicht mal. Ich kann da nur von mir auf andere schließen, aber wenn ich nicht viel zu weit weg wohnen würde, würde ich das Spiel auf jeden Fall live sehen wollen.
    Und den Stream gibt es ja ohnehin, letzte Runde von Leipzig, jetzt von Melsungen. Insofern bleiben die Leute dann doch trotzdem weg, nur bekommen sie den Stream halt vom Gegner ins Wohnzimmer geliefert.
    Ich sehe da auch eher die Dienstleistung für die in Deutschland verteilten Fans im Vordergrund, die nicht live vor Ort sein können.

    Kann mir jemand sagen, wie das Prozedere allgemein ist? Es wird immer eine Paarung mit Pot1 vs. Pot 2 zu Stande bekommen. Doch wie wird festgelegt, wer als erstes Heimrecht hat? Normal ist es der Erstgezogene, wenn aber aus Pot 1 immer als Erstes gezogen wird, weiß man ja bereits das bspw. die deutschen Mannschaften immer erst zu Haus spielen. Dies ist m. E. aber nicht so+die Miiteilung zu Malmö ließt sich ja auch eher als Ausnahme, als das es Standard wäre.


    Um das mal noch im Nachgang zu beantworten, falls es jemand nicht live verfolgt hat: Es wurde zuerst jeweils eine Kugel aus Pot 1 und eine aus Pot 2 gezogen und diese beiden gemeinsam in einen leeren Topf in der Mitte geworfen. Dann beide kräftig umgerührt, dann die beiden Kugeln nacheinander aus dem Topf geholt und geöffnet. Und wer zuerst gezogen wurde, hatte Heimrecht fürs erste Spiel.

    Wenn dem so wäre, wäre dann der Einsatz von CZ in der HBL überhaupt zulässig gewesen? Die HBL fordert die Schriftform beim Vertrag zwischen Spieler und Verein, das dürfte die Unterschriften beider Seiten einschließen und nicht nur eine Art Vorvertrag...
    Etweder muss es also einen unterschriebenen Vertrag gegeben haben oder der Spieler wäre nicht spielberchtigt oder die Spielberchtigung wäre zu unrecht erteilt worden. Schwer vorzustellen, dass die HBL ohne saubere Aktenlage Spielgenehmigungen erteilt.


    Das wurde hier schon vor etlichen Seiten und Monaten ausführlich erklärt, dass er trotzdem spielen durfte.


    weiterhin sind bestimmte verträge grundsätzlich nicht an formen gebunden-
    erlangen aber durch die unterschrift beider seiten rechtsgültigkeit


    Da rollen sich dem Juristen ja die Fußnägel auf.
    Entweder gibt es für einen Vertrag keine Formvorschrift. Dann ist er "rechtsgültig", egal wie er abgeschlossen wurde oder ob da jemand was unterschrieben hat.
    Oder es gibt eine bestimmte Formvorschrift. Dann muss eben auch genau diese eingehalten sein, sonst gibt es eben keinen gültigen Vertrag.
    Und nochmals: Ein Arbeitsvertrag als solcher muss zu seiner Wirksamkeit nicht zwingend schriftlich geschlossen sein. Die Befristung eines Arbeitsvertrages muss aber schriftlich vereinbart werden. Wenn nicht beide Seiten unterschrieben haben (und zwar die Befristung als solche und nicht irgendeine Absichtserklärung, später mal was befristen zu wollen), dann gibt es halt keinen befristeten Vertrag.
    Unbefristeter Vertrag heißt dann allerdings auch nicht Ewigkeitsgarantie, weil der ja kündbar ist. Unter anderem dieser Umstand dürfte sich auf die Höhe der Abfindung niedergeschlagen haben.

    "eine schriftliche vereinbarung über den abschluss"


    Ich weiß nicht, wie das unter Rechtlern gelesen wird, unter Zeitungslesern könnte es so gelesen werden, dass nicht ein Spieler-Vertrag abgeschlossen wurde (das hätte man ja dann so einfach formulieren können), sondern eine Vereinbarung geschlossen wurde, um (irgendwann?) einen Vertrag abzuschließen (so etwas wie ein Vorvertrag?).


    So ist es. Eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass man später einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen gedenkt, ist eben nur so eine Art Vorvertrag. Und wenn der später abgeschlossene befristete Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, dann ist die Befristung unwirksam, und der Spieler hat einen unbefristeten Vertrag.
    Genau um das nicht so deutlich werden zu lassen, dass die THW-Geschäftsführung da mit dem Achtgeben auf die Unterschrift geschlampt hat, hat sich der THW doch mit der Formulierung ("wir hatten eine Vereinbarung über den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags") derart einen abgebrochen. Die wird nämlich garantiert von einem Großteil der Leser so interpretiert, dass es einen befristeten Vertrag gab.

    Hier werden ja rechtlich auch verschiedene Dinge durcheinandergeworfen:
    Wenn ein Veranstalter Karten für einen bestimmten Termin verkauft und sich in den AGB das Recht vorbehält, diesen nach Lust und Laune zu verlegen, dann ist das unwirksam (sagt zumindest das LG München) und der Kunde hat Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises bei Verlegung der Veranstaltung.
    Bei Veranstaltungen, die aus Gründen "höherer Gewalt" verlegt werden müssen, für die der Veranstalter nichts kann, sieht das aber anders aus, weil hier am ursprünglichen Termin dem Veranstalter die Erbringung der Leistung nicht zumutbar war. Die Leistung wird aber später nachgeholt, also bekommt der Kunde weder das Ticket zurück noch sonstigen Ersatz (z. B. Verzögerungsschaden).
    Das ist jetzt übrigens rein zivilrechtlich. Was die HBL wertungstechnisch macht und wie sie da die Punkte verteilt wie z. B. in dem Magdeburg-Fall, hat damit überhaupt nichts zu tun.

    Mal angenommen der Vertrag ist nicht vorgelegt worden und tatsächlich nicht von beiden Seiten unterschrieben, ist dann die Spielberechtigung zu unrecht erteilt worden? Was bedeutet das dann für den THW und die gespielten Spiele mit CZ?


    Das wurde hier irgendwo weiter vorn schon von kundiger Seite beantwortet: Hat keine nachträglichen Auswirkungen auf die Spiele. Im Formular werden die halt angezeigt haben, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt (vielleicht haben das beide Parteien zu dem Zeitpunkt noch selbst geglaubt). Offenbar wollte den Vertrag damals niemand sehen, sonst wäre das ja schon früher aufgeflogen.
    Natürlich immer vorausgesetzt, das mit der fehlenden Unterschrift ist tatsächlich so. Ich kann eine solche Dämlichkeit seitens des THW immer noch nicht recht glauben, aber irgendwie gehen mir auch langsam die alternativen Erklärungen aus.

    Vermutlich hat Zeitz nach seiner Rückkehr damit gerechnet, dass das anschließende Angebot der Weiterbeschäftigung weiter gilt, ich glaube aber nicht, dass der THW so noch mit ihm
    geplant hat.


    Gerüchteweise habe ich gehört, dass ihm auch nach dem Zurückwechseln wieder oder immer noch ein Anschlussjob in Aussicht gestellt wurde und man sich dann später nicht mehr daran gebunden gefühlt hat. Aber ob das stimmt, dafür kann ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Ich persönlich glaube der Quelle und kann deswegen vestehen, wenn Christian Zeitz unter den Umständen wenigstens versucht, über die Klage gegen die Befristung noch was für sich rauszuholen.


    Für mich ist schon auffällig, dass es unter Herrn Storm zunehmend normal zu sein scheint, sich mit Spielern zu überwerfen. Zwischen Wolff und THW haben sich dann die Wogen ja irgendwie wieder geglättet, aber das war ja nun auch nicht der normale Umgang.


    Und wenn man beim THW tatsächlich so dämlich gewesen sein sollte, die Unterschrift unter den Vertrag von Zeitz einzuholen (womit dann eine in diesem Vertrag enthaltene Befristung nicht wirksam zustande gekommen wäre), dann fehlen mir langsam die Worte.

    aber auch ohne, dass das Thema juristisch ausgefochten wurde, kann man basierend auf den Informationen m.M. konstatieren,
    dass der THW es nicht schafft einen verdienten Spielern ohne Lärm zu verabschieden.....
    Und man kann auch konstatieren, dass der Konflikt eine moralische (Wie kann er nur?) und rechtliche Dimension hat.


    Da gebe ich dir vollkommen recht.
    Wobei ich persönlich die moralische Empörung von Herrn Gislason in dem Fall nicht so ganz nachvollziehen kann.

    Klar, das schon, aber wer was genau mit dem Vertrag eventuell verbaselt hat und wer deswegen im juristischen Sinne die Argumente auf seiner Seite hat, lässt sich ja mit der dürftigen Faktenlage noch gar nicht beurteilen. Das meinte ich.
    Generell finde ich es unschön, dass es nun schon wieder zwischen dem THW und einem langgedienten Spieler zu einem solchen unwürdigen Schauspiel kommt.

    Eben, wenn sie es nicht schriftlich fixiert haben, bräuchten sie keinem Richter mit der Befristung zu kommen. Nun kann ich mir mittlerweile beim THW einiges vorstellen, aber dass die so eine Art Vorvertrag mit Zeitz hatten, mit ihm einen befristeten Vertrag zu schließen, dann aber den eigentlichen Vertrag nie abgschlossen haben und einfach so seine Einsätze und ihre Gehaltszahlungen haben laufen lassen? Das kann ich nicht glauben. Da glaube ich eher, dass derjenige, der die Mitteilung verfasst hat, zu doof war, sich juristisch korrekt auszudrücken.

    Ein Freund machte mich auf den Wortlaut der Stellungnahme des THW aufmerksam :


    "eine schriftliche Vereinbarung über den Abschluss eines bis zum 30.06.2018 befristeten Spielervertrages "


    danach besteht kein Spielervertrag sondern nur eine Vereinbarung darüber, einen befristeten Vertrag abzuschliessen ... ?(;)


    Das Wording hatte mich auch irritiert. Wobei er ja gespielt hat (und sicherlich auch Gehalt dafür bezogen), also gibt es faktisch einen Vertrag, selbst wenn der nicht schriftlich fixiert sein sollte, sondern nur eine Art schriftlicher Vorvertrag existiert (was ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen kann). Nur mit der Befristung würde es dann für den THW schwierig...

    Ich halte diesen Ansatz nach wie vor für sehr vielversprechend (siehe fette Markierungen: Satz 2 schlägt Satz 1, Einschränkung innerhalb von 3 Jahren).

    Ja, Satz 2 schlägt Satz 1, aber doch nur innerhalb von Absatz 2, wo es um Befristungen geht, bei denen KEIN sachlicher Grund vorliegt. Der Fall von Christian Zeitz fällt ja aber höchstwahrscheinlich unter Abs. 1, denn genau da hat das BAG die Profifußballer subsumiert wegen der Eigenart der Arbeitsleistung. Damit liegt ein sachlicher Grund für die Befristung vor, und die ganzen zeitlichen Einschränkungen aus Abs. 2 gelten gerade nicht. Insofern ist es dann auch egal, wie lange er woanders gespielt hat oder sein wievielter befristeter Vertrag in Kiel das ist.

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