Also von offizieller Seite ist in deinen Ausführungen nichts enthalten?
Dass man gegen die Entscheidung an sich nicht klagen kann, sondern nur gegen die Erteilung der Bedingung an sich, hat Hamburg doch sogar in der eigenen Pressemitteilung geschrieben… Darauf zielte auch meine Frage ab, wie sie da bitte argumentieren wollen, wenn sie ja selber eine Liquiditätslücke errechnet haben und dafür dringend siebenstellige Beträge brauchten.