Bei einer GmbH haftet die GmbH selbst mit ihrem vollem Vermögen. Das ist die Idee einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Geschäftsführer haftet nur in bestimmten Konstellationen. Hier insbesondere wenn "in der Schlußphase" (die durchaus lang sein kann) Steuern disquotal gezahlt wurden. Gegenüber dem E.V. dürfte eine Haftung ausgeschlossen sein.
Es gibt theoretisch noch eine Haftung gegenüber Lieferanten, aber die ist so theoretisch, dass sie in keiner meiner Ausbildungen ernsthaft erwähnt wurde.^^
Naja, es gibt da schon noch einige weitere Haftungsrisiken für einen GmbH-Geschäftsführer. Dazu zählen (hier nur eine grobe Aufzählung) u. a. die Haftung bei Insolvenzverschleppung, für ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, für Steuerschulden, für die Einhaltung des Mindestlohns, bei Pflichtverletzungen gegenüber der GmbH oder auch bei Untreue oder Betrug. Gegen einige dieser Risiken dürfte der Geschäftsführer durch eine D&O-Versicherung geschützt sein.
Darüber hinaus haben auch die Vertreter/innen des Vereins als herrschendem Gesellschafter der GmbH persönliche Haftungsrisiken - diese vor allem gegenüber dem Verein.