Ich sehe die einzige Konstellation, bei der der DHB eine Mitschuld trägt, nur darin, dass sie eine spezielle Klausel im Vertrag haben, der den Haien ein Vorrecht gewährt, wenn diese ins HF kommen. Steht diese nicht im Vertrag, haben sie einen gültigen Vertrag ohne wenn und aber, und der Arenabetreiber muss bei Vertragsbruch (mit welcher Begründung dies auch immer geschieht) für Ausgleich sorgen. Ein "Hinweis", dass die Haie da "eventuell" spielen könnten, reicht nicht, um rechtlich verbindlich zu sein, oder? Frage an die Juristen unter uns.
Wenn man den Artikel vom Februar genau liest, ist das weitere Vorgehen doch klar. Der Hallenbetreiber hat Mist gebaut, denn er wusste schon damals, dass sie mit "Lösungsmöglichkeiten" kommen müssten, wenn die Haie ins HF kommen sollten. Gleichzeitig sagte der Haie-Boss, dass sie in dem Fall das Vorrecht hätten und das Handballspiel somit nicht stattfinden könnte. Ergo: Der Hallenbetreiber wird sich was einfallen lassen bzw., da ich mir sicher bin, dass sie das schon getan haben, seine "Lösungsmöglichkeiten" spätestens morgen mit dem DHB diskutieren. Man darf gespannt sein, was die sich einfallen lassen werden..