Es steht dem DHB frei, seine Rechte in der Berufung durchzusetzen, nur ob er damit dem Ziel einer Aufklärung und Aufarbeitung näher kommt, mag dahin gestellt sein.
So, wie ich die PM des DHB und des BVB verstehe, steht bereits fest, dass sich das alles so abgespielt hat, wie von den Spielerinnen vorgetragen. Das mag auch so sein, und trotzdem kann ich kein Urteil fällen, bevor nicht beide Seiten gehört wurden, das widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. In jeder Sportgerichtsverhandlung bekommen beide Seiten die Möglichkeit ihre Sicht der Dinge vorzutragen, erst dann wird ein Urteil gefällt. Wenn der DHB ein solches Verfahren nicht durchführt, d.h. beide Seiten in einer Verhandlung anzuhören, dann entspricht seine Vorgehensweise eben nicht den allgemeinen rechtsstaatlichen Verfahrengrundsätzen und dann kann möglicherweise auch der Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit in sportrechtlichen Streitigkeiten auf der Kippe stehen, denn das hat die Rechtsprechung immer wieder deutlich gemacht, solange die Sportverbände ein entsprechendes rechtsstaatlichen Ansprüchen genügendes Verfahren durchführen, hält sich die ordentliche Gerichtsbarkeit raus. Können die Verbände das nicht mehr gewährleisten, werden künftig die Gerichte in diesen Verfahren entscheiden und das kann doch keiner wollen.
Mich würde interessieren, warum seitens des DHB nicht ein entsprechendes Disziplinarverfahren gegen Fuhr durchgeführt wird, mehr verlangt doch keiner. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Spielerinnen gehört und Fuhr bekommt die Gelegenheit sich zu verteidigen, also wo ist das Problem?