Erst durch Anpfiff/Ballspiel ist der Regelverstoß entstanden, nicht schon vorher!
Beim Anpfiff stimm ich dir zu.
Erst durch Anpfiff/Ballspiel ist der Regelverstoß entstanden, nicht schon vorher!
Beim Anpfiff stimm ich dir zu.
Somit geht es eben nicht um Zeitpunkt des Entstehens, sondern Zeitpunkt des "Ahndens". Und daher eben Ballbesitzwchsel mit Verlassen der Hand nach Ausführung des Freiwurfs.
Ich kann's nur wiederholen: Hier ist es ganz eindeutig, dass die Regelwidrigkeit schon zum Anpfiff vorlag.
Regel 13:3 bezieht sich auf Regel 13:1a), die sich wiederum auf Regeln 4:5 und 4:6 (Wechselfehler/zusätzlicher Spieler) beziehen.
Darum sehe ich keinen Grund, warum 13:3 hier nicht anwendbar ist.
Die Regelbezüge führen von 13:3 zum zusätzlichen Spieler!!!
Wer ist ihr?
Bei so einem Verfahren gibt es doch durchaus mehrere Parteien.
Und die Partei von "Lothar Frohwein" hat ja so schlecht nicht abgeschnitten.....
Das stimmt.
Wir drehen uns im Kreis.
Wie Grobi...
Den „schlauen Grobi“ (der im Idealfall die Regeln kennt) hättet ihr im Verfahren gebraucht. ![]()
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, die ich auch im Regelthread gesagt habe:
Hier ist (für die Frage des Ballbesitzes) unerheblich, wann er unterbrochen hätte.
Natürlich kann ein Zeitnehmer nur eingreifen, sobald er die Regelwidrigkeit erkennt.
Aber hier ist ja völlig unstrittig, dass die Regelwidrigkeit bereits mit Anpfiff (als der Ball noch nicht im Spiel war) vorlag.
Es gilt der Moment der Regelwidrigkeit!
„13:3 Wenn eine Regelwidrigkeit erfolgt, die gemäß Regel 13:1a bis b normalerweise zu einem Freiwurf führt, wenn der Ball nicht im Spiel ist, wird das Spiel mit dem Wurf wiederaufgenommen, der dem Grund für die gegebene Unterbrechung entspricht. (…)“
Also Freiwurf Dessau!
Die dort angesprochene Regel 13:1a (Regelwidrigkeit der ballbesitzenden Mannschaft) verweist direkt auf die Regeln 4:5/4:6 (Wechselfehler und zusätzlicher Spieler)!
Diese Regel 13:3 wird im Urteil ignoriert!
Und sie wurde von Dessau in ihrer Gegen-Argumentation im Verfahren ignoriert!
Klar, man kann (zu Recht) sagen, Dessau hat gepennt.
Aber dadurch wird das Urteil nicht besser.
Du meinst sicher auf die Startseite der HE.
Ja.
Und ich würde mich da ganz auf die Spende für‘s Forum konzentrieren (ohne Mitgliedschaft für die IG).
Ich wäre ja für Gimmler/Rips als SR-Gespann und Frank Böllhoff als Delegierter. Bei denen hat Dessau noch ein Tor aus dem Minden-Spiel gut und so würde sich einfach der Kreis schließen
.
Lol, ja, genau. ![]()
Jetzt da stehen da dieselben Schiedsrichter und dasselbe Kampfgericht in der App wie im April.
![]()
Ich würde den Spendenaufruf (ohne das mit der Mitgliedschaft zu vermischen) auf die Startseite setzen. Und den Kontoinhaber klar benennen.
Wird wohl ein richtiges Usertreffen der Handballecke werden
Soll‘n wir zusammenlegen?
Und den Gewinn spenden wir der Handballecke.
Das guck ich mir auch vor Ort an.
Bei dem Spiel verlasse ich mich nicht auf einen Stream.
Als ob ein Bundessportgericht das Regelwerk außen vorläßt, bzw. vergisst. Das wäre so, als ob ein Amtsgericht die StVo nicht mit einbeziehen würde, wenn es um einen Verkehrsverstoß geht. Da sitzen ein Vorsitzender, 4 Beisitzer und 2 Rechtsanwälte (einer davon HOK) in solch einer Verhandlung , es wäre doch absurd zu glauben, dass keiner von denen seinen Job ordentlich macht.
Laut Urteil war es nur ein Anwalt in der zweiten Instanz, und der hat das optimale Ergebnis für seinen Mandanten rausgeholt.
Da der Ballbesitzwechsel von keiner Partei in Frage gestellt wurde, haben die Richter ihn wahrscheinlich auch nicht richtig (oder gar nicht) überprüft. Im Urteil wird er überhaupt nicht begründet. Kein Regelbezug. Nix.
Helge-Olaf Käding hat in der Handballecke schon mehrfach erläutert, dass aufgrund der garantierten Verbandsautonomie ein staatliches Gericht das Urteil nur darauf überprüfen würde, ob sich das Sportgericht an die Satzungen und Ordnung des Verbandes gehalten hat und ob das Urteil gravierende Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien enthält.
Das hab ich verstanden.
Ich hab aber nicht verstanden, ob das Regelwerk zu diesen Satzungen und Ordnungen gehört.
Also wenn sich das Gericht nicht ans Regelwerk gehalten hat - was dann?
Du weißt selber, dass er weder alles entscheidend war, noch dass hier noch irgendwas erörtert wird. Das Wiederholungsspiel steht fest, damit ist zu dem Thema alles gesagt.
Abwarten.
Natürlich ist das der alles entscheidende Punkt. Ohne den Ballbesitzwechsel hätte die ganze Argumentation von Essen und vom Gericht nicht funktioniert.
Bin davon überzeugt, dass Dessau prüft, ob da was zu machen ist, wenn das Urteil auf einem regeltechnischen Irrtum beruhte.
Viel wichtiger, warum ist unser Vereinsname im Akkusativ?
Das musst du so lesen:
Wen schießen die Füchse aus der Halle?
Den Bergischen HC.
Jetzt wurde eigentlich jeder Aspekt dieser Situation ausgiebig beleuchtet, oder?!
Jetzt kommen nur noch lauwarme Wiederholungen von Usern, die zu träge sind den ganzen Strang zu lesen.
Vielleicht wird hinter den Kulissen noch der alles entscheidende Punkt bzgl. des Ballbesitzwechsels erörtert.
Auch eine interessante Info beim Podcast von Kreistag, die ich bislang nicht gelesen hatte:
Für das letzte Spiel Ludwigshafen vs. Hüttenberg hatte der DHB Schiedsrichter angesetzt, die bei GWD Minden Vereinsmitglied sind…
Ja, dann haben sie ein Erstligagespann angesetzt, das dann kurz vor Schluss mit einem desaströsen Pfiff Aufstieg und Abstieg (mit)entschieden hat.
Gerade bei Schritten ist es m.E. absurd zu glauben, dass bei Verbänden und Ligen ein Interesse daran besteht, technische Hilfmittel einzuführen.
Wenn man nach der Auszeit nicht die Spieler durchzählt, hat das nichts mit der Schnelligkeit des Spiels zu tun.