Beiträge von Rheiner

    Und weil die Medien vermeintlich hier mitlesen berichten sie deswegen besser? Welcher Medienvertreter ohne Plan will hier durchsteigen? Wenn er durchsteigt braucht die "wertvollen Infos" von hier nicht. Wenn er nicht durchsteigt sinkt er auf das gleiche Niveau wie so viele Beiträge zum Thema.

    Jetzt blickt hier keiner mehr durch, das stimmt.

    Am Anfang ging's aber noch.

    Und dann haben sie von Handball-World abgeschrieben (bzgl. des entscheidenden Kriteriums für den Strafwurf).

    Das ging innerhalb weniger Stunden wie ein Lauffeuer um, als HW das drauf hatte.

    Und die Handball-World blickt hier schon (meistens) durch. :)

    Kannst ja beim nächsten Mal drauf achten, wie der Verbreitungsweg ist.

    Ich nenne es mal einen ironischen Beitrag zu einem Thema, in dem es 0 Erkenntnisgewinn gibt, aber sehr viel ein malen der Welt, wie sie mir gefällt.

    Dann sollte man sich mal angucken, wie über das Thema diskutiert wurde, bevor und nachdem Handball-World (die ja sogar meistens hierhin verlinken) hier mitgeschrieben
    und die anderen Medien dann, teilweise sogar wörtlich, abgeschrieben haben (Stichwort: Wurf vor oder nach dem Schlussignal). Kein Medium wusste vorher, worum es dabei geht und was eigentlich der Knackpunkt ist.

    Bei Magdeburg - Leipzig war's übrigens genauso.

    Ja, einiges läuft hier aus dem Ruder.

    Aber ohne das Forum würden die Medien noch ratloser berichten und für noch mehr Verwirrung sorgen, als sie das eh schon machen.

    @ TSVROT: Danke für deinen sachlichen Beitrag (nach viel OT)!

    Zum Thema:

    Das geht gar nicht anders.

    Sonst wirft man einen Spieler, der irgendwo ganz kurz 2,50 Meter vom Ausführungsort weg ist, an und kriegt dann nen Strafwurf.

    Hab auch das schon gesehen (weil weder die Schiedsrichter noch die Spieler die Regel genau kannten).

    Aber das kann und darf ja nicht Sinn der Sache sein!

    Darum ist die Regel schon richtig.

    Sie ist nur nicht gut formuliert. Wäre sie das, wäre diese Regelklarstellung bzgl. der Ausführung (die übrigens weit hinten im Regelheft steht, weshalb sie viele nicht kennen!), gar nicht nötig.

    Vollkommen berechtigter Einwand (meiner bescheidenen Meinung nach) !

    Nee.

    Im Spielprotokoll stehen der EHF Observer und der EHF Supervisor.

    Ich habe oben ein Video verlinkt, auf dem beide in der Szene zu sehen sind!!!

    Und sie sind beide nicht per Funk mit den Schiris verbunden und machen keine Anstalten, da einzugreifen!
    Hat man auch schon auf den Fernsehbildern gesehen. Heinevetter und Drux gehen zu ihnen - nicht die Delegierten!

    Nur weil irgendwo was von "Oberschiedsrichter" steht, (um das Ganze zu rechtfertigen), müssen das nicht alle nachplappern.

    ZITAT:

    Beide EHF-Instanzen kamen zu dem Schluss, dass die Entscheidung der litauischen Schiedsrichter regelkonform war, weil der Ball die Hand von Drux in der regulären Spielzeit und nicht erst nach Abpfiff verlassen hatte.

    :ZITATENDE

    :lol::lol::lol::lol::lol:

    Das ist alles nur noch peinlich!

    Sollte das wirklich die Begründung sein, haben sie genau begründet, warum es den Strafwurf NICHT hätte geben dürfen.

    Wahnsinn.

    Oder die Handball-World hat was missverstanden.


    bis vor ein paar Minuten dachte ich immer noch, es wäre elementar, dass die Slowenen eben verhindert hätten, dass der Ball die Hand von Drux noch "rechtzeitig" (also vor 60:00) verlässt
    ich glaube ich gebs jetzt auf, ich werde es einfach nicht mehr verstehen.....

    Du hast das richtig verstanden!

    Nur entweder die EHF oder Handballworld nicht.

    Die Tatsachenentscheidung kommt immer erst nach Spielende bei einem Einspruch zum tragen. So soll verhindert werden , dass subjektiv getroffene Entscheidungen der Schieris im Nachhinein geändert werden können. Sonst könnte man wegen jeder 7m-Entscheidung Einspruch einlegen.

    Das ist alles richtig - ist aber hier nicht Entscheidende.

    Es ist halt nach wie vor unklar, ob sie wirklich den Strafwurf gegeben haben, weil sie der Meinung waren (bzw. es auf dem Video gesehen haben), dass Drux erst nach dem Schlussignal ausgeführt hat. Das wäre ne Tatsachentscheidung.

    Oder weil ihnen in dem Moment nicht klar, dass es mit Ausführung in der Spielzeit nur Freiwurf plus 2 Minuten geben darf. Das wäre ein Regelverstoß!
    Hat man auch in der HBL und im Pokal leider schon mehrfach gesehen, dass es dazu in hektischen Phasen kommt, dass die Schiris die Regeln durcheinanderkriegen (auch mit Besprechung bei Time Out und auch mit Delegiertem (Spielaufsicht)!!!).

    Und genau das kriegt man nicht abschließend geklärt.
    Und was die EHF von ihnen hören will, kann sich jeder denken.

    Die Frage, wann der Videobeweis überhaupt angewendet werden darf, kommt dann jetzt noch dazu, aber ist wohl eher ein letzter verzweifelter Versuch.
    Das Entscheidende ist eigentlich das oben aufgeführt.

    Da ja mehrfach gesagt wurde, dass nicht Heinevetter, sondern ein Delegierter die Schiedsrichter zum Nachgucken bewegt hätte, hier mal etwas:

    https://www.youtube.com/watch?v=H9Sd7TEfM8U

    Ab 2:00.

    Ganz links und rechts sitzen die Delegierten.

    Die machen überhaupt keine Anstalten, einzugreifen. Für die ist das Spiel vorbei - wie für alle anderen auch (außer Heinevetter und Drux)!

    Das ist wohl nicht anfechtbar, aber alleine dass zwei Spieler einer Mannschaft die Schiedsrichter dazu bewegen, sich das noch mal anzugucken, ist ein absolutes Unding!

    In ner dritten katarischen Liga würd mich sowas nicht wundern.
    Bei einer Handball-Europameisterschaft ist sowas Wahnsinn.
    Ganz ehrlich: Hätte ich vorher nicht für möglich gehalten.

    Mal im Ernst: Das nach einer strittigen Entscheidung ein Protest/Widerspruch oder was auch immer eingelegt wird, gehört zum "Geschäft". Ebenso gehört die Ablehnung des Protestes bzw. des Widerspruchs der sportlichen Entscheider zum "Geschäft". Dafür habe ich volles Verständnis, weil es (fast) jeder macht, aber das Drohen mit Abreise ist mMn erstens grob unsportlich und zweitens "Kindergartenverhalten".

    Aber so wie das alles abläuft, ist das nicht das übliche Handball-"Geschäft".

    Und zwar vom ersten Moment nach Spielende nicht.

    Es ist das Geschäft eines Turnieres, in dem es kein Wiederholungsspiel geben darf.

    etwas"lustig" finde ich aber die Ausführung in dem Bericht, dass Prokop es nicht leicht gefallen sein dürfe Roscheck heimzuschicken da er ihn ja aus Leipziger Zeiten kenne und aufgebaut habe..äh, sorry, aber das darf da gar keine Rolle spielen..sollte der Schreiberling eigentlich wissen

    Genau darum war der ja da!

    Also hat der Autor schon recht, dass Prokop die Entscheidung wohl nicht leicht gefallen ist.

    Mal ehrlich: Slowenien hat doch die Ar...-Karte gezogen.

    Sie sind auf die Aussagen der Schiedsrichter angewiesen.

    Was haben sie wahrgenommen, wonach haben sie entschieden...
    Das kann man ihnen ja nicht nachweisen.

    Da ist es sehr unwahrscheinlich, dass die EHF das im Wiederholungsspiel enden lassen wird.

    Das ist ein Kampf gegen Windmühlen.

    Durchaus diskussionswürdig, wobei 34.14 c Turnierreglement von „facts“ spricht und das im Bereich des DHB verankerte Tatbestandsmerkmal „eigene Wahrnehmung“ nicht erwähnt.

    Die Formulierung mit den "facts" find ich bei Videobeweis schon okay.

    Nur hatten die den entscheidenden "fact", auf dem angeblich die Videobeweis-Tatsachenentscheidung beruhte, gar nicht zur Verfügung!

    Das ist der Haken!

    Ich stelle die Frage in den Raum, ob bei einem Videobeweis auf Basis objektiver Videobilder aus evtl. diversen Blickwinkeln überhaupt das Argument der Tatsachenentscheidung zulässig und vor allem sinnvoll sein kann.

    Doch, schon.

    Wenn der Videobeweis zugelassen ist, gelten die Kriterien für ne Tatsachenentscheidung genauso wie vorher.

    Das stimmt schon.

    Nur setzt das voraus, dass das Entscheidende auf dem Video auch zu sehen ist (hier die offizielle Spielzeit,
    denn nur mit der hätte man keinen Regelverstoß!)!

    Aber das wird man ihnen wohl nicht nachweisen können, dass das nicht der Fall war und sich im Nachhinein
    ein entsprechender Regelbezug rausgesucht wurde, damit der Regelverstoß zur Tatsachenentscheidung wird.