Wenn ich vom französischen Handballverband wäre, würde ich weiterklagen.
Hier mal ein Fall aus der 2. Liga:
Das ist die Argumentation, mit der der Einspruch abgewiesen wurde (gleichen Argumente wie von der EHF jetzt).
bspg_2008_05_urteil.pdf
Und das ist die Argumentation, mit der das Urteil aufgehoben und auf Spielwiederholung entschieden wurde:
bg_2009-01_urteil.pdf
Die Argumentation des zweiten Urteiles, dass das Kampfgericht (in diesem Fall wohl auch der Delegierte) einen
Verstoß begangen hat, indem er nicht durchgezählt hat (und es deshalb keine bloße Tatsachenentscheidung wegen
falscher Wahrnehmung war) müsste doch hier auch gelten.
EDIT: Achso, ok, jetzt hab ich die Szene gesehen. Die lief mittendrin einfach mal drauf.
Ok, dann kann man die Wahrnehmungs/Tatsachenentscheidungs-Argumentation (auch vom Kampfgericht/Delegierten)
wohl doch gelten lassen.
Auf der anderen Seite geht es nicht nur ums Zählen nach Unterbrechungen, sondern generell ums
Überwachen der richtigen Spieleranzahlen.
Ach, keine Ahnung. 