Freundschaft!
Alf, um es kurz zu machen: Kennst Du den Vertrag? Ja, dann ok. Nein, dann sind beide-also auch meine- Lösungen möglich. Freigabe gegen ERFOLGTE Ablöse ist auch so selten nicht.
Wenn Du Auskunft von jemanden haben willst, der Einblick in die Verträge hat, dann hättest Du die Frage nicht hier posten müssen, sondern Dich an den THW oder AGK wenden müssen. Hier kannst Du nur Einschätzungen bekommen.
Das Problem ist doch hier, dass der Spieler seit dem 1.7.2012 für AGK spielberechtigt ist. Also ist die Freigabe doch erfolgt. Das steht doch zu definitiv fest. Ob dabei die Ablöse schon ganz geflossen ist, ist dafür völlig unerheblich.
Nun noch einmal die Frage: gibt es irgendeinen Hinweis, dass der neue Verein von KA eine Zahlungsverpflichtung an den THW hätte? Dann würden die Schweden nicht reihenweise interessiert sein.
Und es stellt sich die verbandsrechtliche Frage. Vereinbaren THW und AGK die Zahlung der Ablöse zum 1.3.2013 und die bleibt dann aus, dann spielt KA ab März wieder in Kiel? Dann darf man doch gar nicht mehr wechseln. Und stellt Dir mal vor, dass ein Verein mehrere Spieler auf dieser Basis abgibt. Und dann sind die neuen Vereine alle pleite und der Verein muss dann 19 Spitzenspieler bezahlen. Wovon denn?
Also die Konstruktion gibt es mit Sicherheit nicht. Eventuell wäre das eine Möglichkeit gewesen, wenn AGK noch vor dem 30. Juni 2012 in Insolvenz gegangen wäre. Das könnte ich mir vorstellen.