Beiträge von Lothar Frohwein

    Letztlich entscheidet der Gastgeber, was er n seinem Hause dulden kann.....

    Das ist genau der Punkt.

    Mögen die einzelnen Beiträge im SCM - Forum nicht strafrechtlich relevant gewesen sein und juristisch gesehen immer von der Meinungsfreiheit gedeckt, so entscheidet doch letztlich jeder Hauseigentümer selber, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß beziehungsweise wie lange er Kritik auf seiner eigenen „Party“ im Wohnzimmer duldet. Der Maßstab ist dort eben ein anderer als bei einer öffentlichen Feier oder - übertragen - einem völlig unabhängigen Medium.

    Fakt ist jedenfalls, dass die allgemein am Handball interessierten Fans, die bislang SCM-Forum nicht oder nur sporadisch verfolgt haben, nun bundesweit wissen, dass es deutliche Kritik u.a. an Marc Schmedt und Steffen Stiebler gibt, dass scheinbar das Verhältnis zwischen Club und lokalen Medien gestört ist usw. - Dinge, die bislang dem Außenstehenden verborgen geblieben sind.

    Die Frage, ob es jetzt besser war, die Kritiker aus dem "Wohnzimmer" (und damit aus dem eigenen Einflussbereich) zu vertreiben und ihnen dadurch indirekt auf dem Marktplatz ein Megaphon in die Hand zu drücken, werden die Entscheider für sich mit "ja" beantwortet haben.

    Zitat

    Liebe Fans des SC Magdeburg,

    ich möchte Euch darüber informieren, dass wir mit Beginn des neuen Jahres kein Forum mehr auf der vereinseignen Website zur Verfügung stellen. Das Forum diente viele Jahre zum kritischen Meinungsaustausch unserer Fans. In den letzten Jahren wurde diese Plattform jedoch immer mehr für Beleidigungen, Spott und Diffamierungen von Spielern und Angestellten des Vereins benutzt. Wir befürworten die freie Meinungsäußerung sehr. Sachlich mit Respekt vorgetragene Argumente und auch Kritik sind die Grundlage einer sportlichen Diskussion. Die Regeln des fairen Miteinander wurden durch Beschimpfungen, Häme und zuletzt sogar bewusst falsch verbreitete Schlagzeilen immer wieder gebrochen.

    Als Präsident des SC Magdeburg bin ich in erster Linie unseren Sportlern, Trainern, Mitarbeitern und allen ehrenamtlichen Helfern verpflichtet. Aus Respekt all diesen Menschen gegenüber wird das Forum zukünftig nicht mehr Bestandteil unserer Homepage sein.

    Dirk Roswandowicz
    Präsident SC Magdeburg

    http://www.sc-magdeburg.biz/o.red.c/news-1-1-1-5160.html

    Nachvollziehbar. Allerdings nicht zielführend, falls diese Diskussionen jetzt in einem Forum mit bundesweiter Wahrnehmung fortgesetzt werden sollten.

    Derzeit ist es so, dass Spiele, an denen ein Spieler ohne Spielberechtigung teilgenommen hat, gegen den betreffenden Verein gewertet werden.

    Dabei kann es zu kaum vertretbaren oder darstellbaren Härten kommen, nämlich immer dann, wenn der Spieler wochen- oder monatelang ohne irgendwelche Besanstandungen gespielt hat bzw. der Fehler erst spät auffällt und die daraus resultierenen Spielumwertungen im Einzelfall sogar existensbedrohend werden können.

    Wer dann letzlich was zu verantworten hat und welche Konsequenzen daraus folgen, kann spannend werden oder war in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit spannend, z.B. haben staatliche Gerichte da oftmals eine andere Sichtweise als Verbandsgerichte.

    Als Diskussionsgrundlage für eine Regelung in der Zukunft:

    1. Es gibt Fälle, in denen ein Spieler ohne Spielberechtigung gespielt hat, er aber die Spielberechtigung für den betroffenen Zeitraum bei korrekter Beantragung problemlos erhalten hätte. Es fehlt also nur eine reine Formalie.

    2. Es gibt Fälle, in denen ein Spieler ohne Spielberechtigung gespielt hat und er auch bei korrekter Beantragung keine Spielberechtigung bekommen hätte, z.B. weil noch eine andere Spielberechtigung besteht, die Wartefrist noch läuft, im Vertragsspielerbereich der 15. Februar vorbei ist u.s.w.. Es fehlt also an der materiellen Voraussetzung zur Erteilung der Spielberechtigung.

    Wäre es nicht ein Weg, künftig zwischen diesen beiden Fallgruppen zu unterscheiden?

    Fall 1 könnte so gelöst werden, dass der Antrag mit Rückwirkung nachgeholt werden kann und der Verein eine Geldstrafe bekommt. Als Parallele zum Nachtragen eines nicht eingetragenen Spielers im Spielbericht, wenn er schon auf der Platte war (nachtragen, Bestrafung MV und gut ist).

    Die aktuelle Lösung "Spielumwertung ohne jeglichen Ermessensspielraum und damit ohne Wenn und Aber" ist in meinen Augen unverhältnismäßig und dürfte im Zweifel einer höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht standhalten, erst recht, wenn in irgendeiner Weise ein Mitverschulden (z.B. fehlende Kontrolle) des Verbandes nicht ausgeschlossen ist.

    Fall 2 ist klar. Dessen Behandlung kann und muss so bleiben wie bisher.

    Wie der Fall beim TuS Fürstenfeldbruck im Einzelnen liegt, weiß ich nicht. Aber es fällt schon auf, dass die Sache spät aufgefallen ist... :P