Beiträge von Lothar Frohwein

    So, wo das Verfahren jetzt (höchstwahrscheinlich endgültig) vorbei ist und die Verhandlung öffentlich war, darf ich als Verfahrensbevollmächtigter der MT auch was dazu sagen:

    Zu den (aus meiner Sicht brisanten) juristischen Details und der Urteilsbegründung werde ich mich später äußern, falls es jemanden interessiert.

    Aber eine Sache brennt mir wirklich unter den Nägeln, wenn ich diesen Thread so verfolge und vereinzelte Einträge zur Kenntnis nehme:

    Die Schiedsrichter Christoph Immel und Roland Klein sowie der Delegierte Thorsten Zacharias haben sich während des Verfahrens und im Termin, höchst professionell und fair verhalten!

    Leute! Auch Schieris und Delegierte sind Menschen. Menschen machen ab und zu mal einen Fehler. Das macht Menschen sympathisch und menschlich! Wie erbärmlich wäre die Welt, wenn niemand einen Fehler machen dürfte oder machen würde? - Man sollte mal nach den Gründen fragen, warum die Sache so passiert ist, wie sie passiert ist...

    Bei aller Brisanz um den Einzug in die Pokal-Endrunde: Es ging letztlch nur um ein Handballspiel! Niemand wurde getötet oder verletzt. Die dem "Handballrecht" entsprechende Konsequenz hat die zweite Kammer des Bundessportgerichts des DHB nun gezogen. Also gut ist!

    Und glaubt mir jetzt bitte einfach: Niemand war - und das war im Umgang mit den Jungs im Verfahren offensichtlich und deutlich spürbar - übrigens auch für Nicht-Empathen - mehr betroffen als Christoph Immel, Roland Klein und Thorsten Zacharias, dass ihnen in der Hektik der Situation die Sache einfach durchgegangen ist!

    Zitat

    HSV Hamburg - Pressemeldung des Insolvenzverwalters: "Spielbetrieb geht weiter"

    "Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, neue Hoffnung, Spielbetrieb geht weiter", so ist die Pressemeldung der Kanzlei Münzel & Böhm überschrieben. Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm von der Kanzlei Münzel & Böhm war am gestrigen Dienstag, den 15. Dezember 2015, durch das Amtsgericht Hamburg in Person zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der HSV Handball Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG bestellt (Aktenzeichen 67b IN 340/15) und ist somit fortan für die Geschicke des Vereins zuständig.

    "Jetzt arbeiten der vorläufige Insolvenzverwalter und der HSV-Handball-Geschäftsführer Christian Fitzek gemeinsam in enger Abstimmung mit der Handball Bundesliga unter Hochdruck an einem Sanierungskonzept, dass nicht nur den Spielbetrieb bis Saisonende ermöglicht sondern auch langfristig ein unabhängiges, professionelles Arbeiten zulässt", erklärt die Kanzlei in einer Pressemeldung.

    „Ich bin zuversichtlich, dass die Saison trotz der komplexen Situation erfolgreich beendet werden kann“, sagt Gideon Böhm. Er arbeitet eng mit allen Beteiligten an der geordneten Fortführung. "Der HSV Handball ist als Europapokal- und Champions-League-Sieger sowie als Gewinner der Deutschen Meisterschaft, des DHB-Pokals und des DHB-Supercups ein attraktiver Partner", stellt die Kanzlei fest. [...]

    ... weiter ...

    Zitat

    [...]Das Amtsgericht am Sievekingplatz hatte am Dienstag um 12.31 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Betriebsgesellschaft zu sichern. Am Mittwoch bestätigte die Hamburger Gerichtspressestelle dann den Eingang eines entsprechenden Antrags des deutschen Meisters von 2011 und Champions-League-Siegers von 2013.[...]

    Da hatte die Blöd doch recht! 8o

    Das Insolvenzverfahren alleine ist kein wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigt.

    Zitat

    Exemplarisch: [...]Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers ist lediglich möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ein solch wichtiger Grund kann zum Beispiel vorliegen, wenn der Arbeitgeber in der Insolvenz die Löhne nicht (pünktlich) zahlt.[...]

    Insolvenz des Arbeitgebers: 3. Arbeitnehmerrechte

    Gut beratene Spieler haben allerdings eine solche Klausel im Vertrag stehen, die ihnen die fristlose Kündigung im Fall der Insolvenz ermöglicht, auch wenn es noch keine oder nur geringe Gehaltsrückstände gibt.

    Sind die Gehaltsrückstände aber erheblich (>= zwei Monate) wird das als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung anerkannt (s. weiter oben im Thread). Übrigens auch ohne Insolvenzverfahren.

    Tja, das klingt ziemlich nach Mauschelei...die Lizenz hätte wohl nie erteilt werden dürfen unter den Umständen..wer weiss, vielleicht sind dafür ja Geldbeträge geflossen

    Du solltest mit solchen Äußerungen sehr vorsichtig sein! Wir alle wissen nicht, welche Unterlagen der Lizenzierungskommission vorgelegt worden sind.

    Der Insolvenzverwalter wird sich sicher alles genau ansehen und enstsprechend handeln.

    Zitat

    [...]"Ich bin bestimmt nicht der Retter", sagte der Unternehmer, Sport- und Theatermäzen dem Abendblatt: "Selbst wenn ich das Geld hätte, würde ich im Traum nicht bei der Betriebsgesellschaft einsteigen." Sollte es zu einem Neustart bei den Handballern kommen, stünde er aber bereit, den HSV Hamburg e. V. "als einer von vielen" zu unterstützen. Dies versicherte er auch Vereinspräsident Karl Gladeck. "Jürgen Hunke würde zur Rettung des e. V. und seiner Nachwuchsabteilung beitragen, dafür sind wir sehr dankbar", sagte Gladeck, der sich bei Hunke für die irreführende Berichterstattung entschuldigt habe. Der Norddeutsche Rundfunk hatte berichtet, Hunke stünde als neuer Geldgeber bereit.[...]

    @ Borah: Ich schrieb ja schon, dass die neue Regelung auch ihre Schwächen hat und wie das meiner Meinung nach hätte kompensiert werden können.

    Aber mal anders herum: Angenommen, die alte Regelung wäre noch in Kraft. Die HBL verkündet, dass der HSV erster Absteiger ist. Darauf verlässt sich ein Verein im Tabellenkeller und lässt die Wechselfrist 15. Februar ungenutzt ins Land ziehen und vertraut darauf, Drittletzter zu werden. Der Insolvenzverwalter holt sich nach dem 15.2. eine Einstweilige Verfügung und kippt die Regelung (alternativ vor dem Schiedsgericht). Das Gericht verpflichtet die HBL, den HSV nicht als Zwangsabsteiger zu werten, weil die Regelung gegen Bundesrecht verstößt. Der eben genannte Verein wird tatsächlich Drittletzter. Dann haben wir wieder 19 Klubs in der Liga, Planungsunsicherheit bis sonstwann und alle schimpfen auf den Verband, wie man das nur wieder zulassen konnte.

    Die neue Regelung hat den Vorteil, dass sie aller Voraussicht nach gerichtsfest ist und gewährleistet, dass alle Vereine nach dem letzten Spieltag wissen, in welcher Liga sie spielen. Dieses Argument hat offenbar bei der Abwägung mit den Nachteilen "gewonnen".

    Lothar Frohwein

    Das mit den rechtlichen Bedenken hatte ich schon gelesen.Es überzeugt mich aber nicht wirklich.
    Für mich bleibt auch die Frage wieso es im deutschen Frauenhandball diese Bedenken offenbar nicht gibt.Wenn ich da auf dem Laufenden bin führt eine Insolvenz dort sogar zu einem Abstieg um zwei Klassen.Zumindest beim FHC war das so.Und niemand hat was dagegen unternommen oder geklagt.

    Wo kein Kläger...

    Die neue Regel hat sicher auch ihre Schwächen. Sie könnte zu einer erhöhten Anzahl von imageschädigenden Insolvenzen führen. Allerdings sollte dies durch das reformierte Lizenzierungsverfahren weitestgehend vermeidbar sein. Meiner Meinung nach hätte man zudem die Anzahl der abziehbaren Punkte deutlich erhöhen können, mit Ermessensspielraum und Einzelfallbetrachtung. Nicht pauschal. Es sind auch Fälle denkbar, in denen schon ein Punkt Abzug ungerecht wäre. Ebenso wie Fälle, in denen 24 nicht reichen.

    So ist es!

    Sebi
    Bin der gleichen Meinung
    und kann mich daran erinnern, dass bei den Frauen der Frankfurter HC vor einigen Jahren wegen Insolvenz abgestiegen ist.
    Das war ehrlich und gegenüber den anderen Mannschaften fair.
    Warum das bei den Männern anders geregelt worden ist hat für mich ein Geschmäckle.Da hatte man wohl den HSVH schon im Auge.
    Und nun geht deshalb vielleicht das Theater mit diesem Laden sogar weiter

    Nein. Das hatte meiner Meinung nach gute rechtliche Gründe. Siehe weiter oben.