09.12.15, 20.15
Beiträge von Lothar Frohwein
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09.12.2015, 20:15 Uhr, HSV Hamburg - Füchse Berlin
11.12.2015, 19:45 Uhr, Rhein-Neckar Löwen - VfL Gummersbach
11.12.2015, 19:45 Uhr, HSG Wetzlar - MT Melsungen
12.12.2015, 19:00 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - SG Flensburg-Handewitt
12.12.2015, 19:00 Uhr, Bergischer HC 06 - TBV Lemgo
12.12.2015, 19:00 Uhr, ThSV Eisenach - TSV Hannover-Burgdorf
12.12.2015, 20:15 Uhr, Frisch Auf Göppingen - SC Magdeburg
13.12.2015, 15:00 Uhr, SC DHfK Leipzig - THW Kiel
13.12.2015, 15:00 Uhr, HBW Balingen-Weilstetten - TVB 1898 Stuttgart -
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also ganz so einfach ist das mit 2 monatsgehältern udn fristlsoer kündigung ohne ablöse nicht.
bei mehr als 2 monatsgehältern sehr einfach-
ansonsten emphielt sich, etwaige rückstände vorher schon anzumahnen und auf die regularien in
den verträgen mit deren möglichen folgen -zb fristlose kündigung- hinzuweisem, auch wenn es
nur mehrfach verspätet war oder nur 1 monat rückständig, denn selbst dann kann bei mehrfachem
wiederholen eine kündigung-fristlos oder auch zb.zum jahresende bei langfristigem vertrag ganz
normal rechtens sein, ohne ablöse.bei lizenzspielerverträgen ist tatsächlich oftmals eine besondere vereinbarung zur ablöse in
einen vertrag mit eingebaut- weiterhin ist auch bei einem gesplittetem vertrag (bezahlung für
verschiedene leistungen des spielers, natürlich versteuert, zb. abgetretene markenrechte oder
zeitaufwand für spezielle sponsoren etc) auch darauf zu achten, dass sich der gesamtrückstand
dadurch erhöhen oder niederiger sein kann wenn dort schon vorauszahlungen geflossen sind.beim gesamtbild hsv wäre ich mir sicher, dass die spieler-soweit sie die rückstände dieses jahr
dann sofort immer schriftlcih bemängelt haben, den hsv spätestens zum saisonende alle
ablösefrei verlassen könnten.man darf aber auch nciht vergessen, dass der hsv immer noch deutlich zu hohe gehälter zahlt,
also die spieler einen art risikoanteil beim gehalt dabeihaben. jeder der dort hingeht weis,
dass es in den letzten jahren dort immer zu unregelmässigkeiten kam. dies ist aber auch
gleichzeitig ein übel des hsv- wollen sie einen spieler haben, lässt er sich wohl halt nur
mit dem entsprechenden wohlfühlgehalt locken.das der hsv überhaupt noch eine lizenz hat- ich tippe auf die letzten wehen des ausnutzens
von lizensierungsrichtlinien mit allen möglichen und abwegigen tricks - gabs früher selbst
beim grossen bruder fußball und letztlich auch schon beim handball..
nur sind mittlerweile die anforderungen erheblich gestiegen - vieles ist offenzulegen und
diejenigen die mauscheleien zulassen-dulden oder gar mitmachen, werden auf kurz
von der bildfläche verschwinden oder von gegnern oder betroffenen in regress genommen
werden....da hat dann doch der eine oder andere respekt vorZwei Monatsgehälter kein Problem, wenn AN den AG abgemahnt hat. Einer klassischen Mahnung bedarf es nicht, weil Gehaltszahlungen lt. Arbeitsvertrag kalendermäßig bestimmt sind. Abmahnung ist überflüssig, wenn - wie im Handball üblich - eine entsprechende Klausel in den Arbeitsverträgen steht.
Weniger als zwei Monatsgehälter geht nach Rechtsprechung, wenn das Gehalt so niedrig ist, dass durch den Rückstand die Existenz gefährdet ist. Das dürfte beim HSV nicht der Fall sein.
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Mal eine Frage an die rechtlich versierte Handballgemeinde hier:
Gibt es nicht eine Frist in Arbeitsverträgen oder den HBL-Statuten die einen "ablösefreien Wechsel" von Spielern möglich macht, wenn 2 oder 3 Monatsgehälter nicht gezahlt wurden ?
Wäre ja ein wirklich heißes Spiel auf was sich der HSV einlässt, wenn nicht innerhalb der nächsten Tage die Gehälter bezahlt werden.Denke einige Spieler kämen kurzfristig locker in der Winterpause bei anderen HBL-Clubs unter. (Bitter, Pfahl, Mortensen, Lindberg etc.)
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen, spätestens wenn der Arbeitgeber mit zwei Gehältern im Verzug ist. In einem solchen Fall gäbe es auch keine Ablöse.
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Eben nicht. Solange der HSV den weiteren Instanzenweg beschreiten kann, ist der Lizenzentzug nicht rechtskräftig. Und solange muss Balingen sich als Zweitligist sehen. Wenn sie dann im Vorgriff auf die noch ausstehende Rechtssicherheit für die erste Liga planen, ist das ihr eigenes Risiko und bei weitem nicht "unverschuldet." Und in der Situation macht es dann einen gewaltigen Unterschied ob Balingen offiziell von der HBL den Status als Erstligist zugesprochen bekommen hat oder nicht.Das hat das Landgericht Dortmund damals komplett anders gesehen.
Ist zwar am Thema vorbei, sollte aber nochmals klargestellt werden, weil das Thema wieder hochgekocht ist:
Balingen ist seinerzeit am 1. Juli um 0.00 Uhr aufgrund der Durchführungsbestimmungen nachgerückt, da der HSV zu diesem Zeitpunkt ohne (!) Lizenz war. Die Bedingung wurde erst um 16.50 Uhr erfüllt und erst damit die Lizenz erteilt. Demnach war der HSV in der vergangenen Saison der 19. Verein, nicht Balingen.
Es war zudem ein kartellrechtlich nicht in Ordnung, dass die HBL das Lizenzierungsverfahren so gestaltet hatte, dass das Verfahren (inkl. Schiedsverfahren und der nachträglichen Bedingungsfrist) nicht vor dem letzten Spieltag abgeschlossen war. Stichwort: Ungleichbehandlung. Alle Klubs müssen nach dem letzten Spieltag oder ggf. nach Entscheidungsspielen wissen, in welcher Liga sie in der kommenden Saison spielen. Daraufhin wurde die Lizenzordnung entsprechend geändert.
Wäre es nach dem Schiedsgericht gegangen (das übrigens mit der HBL nichts (!) zu tun hat und ein staatliches Gericht ersetzt), hätte Balingen das erst am 01. Juli nach 17 Uhr (Fristende für HSV) gewusst. Das war nicht hinnehmbar, da z.B. Spielerverträge nur für die erste Liga galten und am 30.06. ablösefrei ausgelaufen wären.
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Freundschaft!
Das ist gar kein Problem. Ich habe die Lösung! Aber bitte vorher bezahlen.Es fehlt in diesem Forum immer noch der "Like-Button"!

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01.12.15, 20.15
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02.12.15, 20.15
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