Beiträge von Lothar Frohwein
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Die Bundesligen proben in der bevorstehenden Saison auf Bitten der IHF folgende Regel:
Keine Disqualifikation mit Bericht für Verhinderung von formellen Würfen etc. in der Schlussminute mehr. Dafür Siebenmeter-Wurf für die benachteiligte Mannschaft, wenn die fehlbare Aktion in den letzten 30 Sekunden erfolgt ist.
Geltungsbereich: Bundesligen Frauen und Männer 2015/2016, aber nicht im Pokalwettbewerb.
Gute Idee?
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Scheint ein echter Wandervogel zu sein. Zehn Vereine seit 2007, davon keiner in Westeuropa.
https://en.wikipedia.org/wiki/Du%C5%A1ko_%C4%8Celica
Spannend! -
Kritischer sieht das ganze in Lübbecke aus. Man setzt voll und ganz auf die Balkanschiene (soweit so gut) aber ich befürchte, dass es der falsche Trainer sein könnte. Goran Sutons Arbeit ist in diesem Forum ja bereits zur Genüge kritisiert worden und die sportlichen Resultate sprechen nicht unbedingt für ihn. Auf der anderen Seite: wenn es einen Club in der Bundesliga gibt, bei dem NICHT die Gefahr besteht, dass man zu lange an einem erfolglosen Trainer festhält, ist es Lübbecke. Zum Thema Neuzugänge: Bechtloff und Schagen sind gute Leute, aber sonst hätte es eigentlich auf jeder Position bessere Spieler auf dem Markt gegeben als Skok, Lazovic, Herth und Suton junior.Von außen treffend zusammengefasst!
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Ragnarsson ist relativ neu in der ersten Liga. Bundesligaerfahrung hat er kaum, weil er in der Erstligasaison des TSV doch lange verletzt war, wenn ich mich recht erinnere. “Bundesliga ist eine andere Sportart (Lommel).“
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Ich sehe Eisenach als stärksten Aufsteiger. Ob es reichen wird, wird sich zeigen. Es darf nicht vergessen werden, dass sämtliche Schlüsselspieler neu in Deutschland und erst recht in der ersten Bundesliga sind. Das ist selten auf Anhieb gut gegangen.
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(bspw kein echter RL).
Vuko Borozan?
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Die zitierte Vorschrift der Hallenstandards ist von der HBL anhand der Baupläne so ausgelegt worden, wie vom ThSV veröffentlicht, Arcosh.
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Kurz zur Entstehungsgeschichte der Tribünenlösung:
Eigentümerin der Halle ist die Stadt. Die Gymnastikhalle, die jetzt für den Behelf weichen muss, wird für Schulsport und von anderen Vereinen genutzt. Bis zum Schiedsgerichtsurteil war die Stadt nicht gewillt, die Gymnastikhalle zu “opfern“, bzw. den Schul- und Breitensport dem Profihandball unterzuordnen. Die Anzahl der Sportstätten in Eisenach ist vergleichsweise rar und Ausweichmöglichkeiten schwer zu finden. Es gibt zudem Nutzungsverträge.
Von daher kam diese Lösung - obschon angefragt - für den ThSV vor dem Schiedsverfahren nicht in Betracht und wäre ohne abweisendes Urteil auch jetzt nicht akzeptiert worden. Letztlich ist es ein großes Entgegenkommen der Stadt vor dem Hintergrund der Erwägung, dass der Umbau ohnehin im Mai beginnt und der Tatsache, dass offenbar die Mehrheit der Einwohner Bundesligahandball in Eisenach haben will.
Das Schiedsgericht hatte zudem angedeutet, dass es eine Tribünenlösung wohl mitgehen würde, allerdings kam diese, wie gesagt, zum Zeitpunkt der Verhandlung mangels Zustimmung der Stadt nicht in Betracht.
Ein Einknicken der HBL kann ich nicht erkennen, weil hier neue Tatsachen geschaffen worden sind, die vor dem Urteil nicht geschaffen werden konnten. Diese neuen Tatsachen sind im Einklang mit dem Wortlaut der LZR und der Hallenstandards (“Es müssen Tribünen an beiden Längsseiten des Spielfeldes vorhanden sein. Unter einer Tribüne ist zu verstehen, dass mindestens sieben Sitzplatzreihen übereinander angeordnet sein müssen.“) bewertet worden.
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@ oko: Die Kameralösung war seinerzeit mit HBL und sport1 abgestimmt und ist letztlich auf Vorschlag einer von Sport1 beauftragten Agentur entstanden.
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ZitatAlles anzeigen
GWD startet in der zweiten Liga - 30.06.2015
Das Landgericht Dortmund hat am 25.06.2015 den Antrag des Turn- und Sportverein „Grün-Weiß“ Minden - Dankersen e.V. auf vorläufige Zulassung für den Spielbetrieb der Ersten Bundesliga im Spieljahr 2015/2016 zurückgewiesen. Nach eingehender Prüfung wird GWD gegen das Urteil keine Berufung einlegen. Die Entscheidung der Einzelrichterin gibt jedoch Veranlassung zu nachstehenden Anmerkungen.
A. Urteil des Landgerichts
Das Gericht bejahte noch in der mündlichen Verhandlung am 19.06.2015 die Dringlichkeit des Antrages mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass nicht ersichtlich sei, welchen früheren Rechtsbehelf GWD in 2014 habe einlegen können und müssen. Zudem erteilte das Gericht deutliche Hinweise an den Handball-Bundesliga e. V. (nachfolgend: HBL). Dieser sei als Monopolist im professionellen Handball rechtlich verpflichtet, durch klare, alle Eventualitäten berücksichtigende Regelungen über Auf- und Abstieg zur bzw. aus der Lizenzliga Planungsunsicherheiten und damit eine wettbewerbswidrige Behinderung der betroffenen Vereine zu vermeiden. Im Übrigen stelle sich die Frage, ob das Präsidium, das sich aus lediglich sieben Personen zusammensetzt, die Abstiegsregelung in eigener Zuständigkeit habe beschließen dürfen oder ob es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedurft habe. Im Übrigen sei zu prüfen, ob die Beschlüsse des Präsidiums fristgerecht gefasst und bekannt gemacht worden seien. Insofern hat das Gericht die seitens des GWD - Anwalts Michael Horstmann in der Antragschrift dargelegten rechtlichen Aspekte bestätigt.
Hinter diesem Rechtsgespräch bleibt das Urteil auf allen juristischen Ebenen zurück. Die Entscheidung der Einzelrichterin stellt ein unzulässiges Überraschungsurteil dar. Das Gericht hat unerwartet für alle Verfahrensbeteiligten und Prozessbeobachter die noch in der mündlichen Verhandlung bejahte Dringlichkeit verneint und sich damit der Verpflichtung enthoben, in der Sache selbst, also über die satzungs- und wettbewerbsrechtliche Unwirksamkeit der Abstiegsregelung zu entscheiden. In der lediglich zweiseitigen Begründung führt das Gericht aus, GWD habe bereits Ende August 2014 gegen den HBL im Wege einer Feststellungsklage vorgehen können, da ein solches Regelungsbedürfnis nicht erst mit Aufstellung der „Auswertungstabelle der Spielsaison“, sondern ab Ende August 2014 durch die Präsidiumsprotokolle bestanden habe, selbst wenn diese Protokolle nicht förmlich bekannt gemacht worden seien. Über die fehlende Wirksamkeit der Abstiegsregelung hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden und erkennbar auch nicht entscheiden wollen. Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abstiegsregelung hat selbst der HBL, der nmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 19.06.2015 Vorbereitungen für einen erneuten Ligabetrieb mit 19 Mannschaften getroffen und gegenüber der Presse erklärt hat, dass er bei einem stattgebenden Urteil GWD sofort zum Spielbetrieb in der Ersten Liga zugelassen hätte. Zudem soll die Mitgliederversammlung am 02./03.07.2015 eine sog. Ordnung zur Durchführung von Spielen (DFO), die eine umfassende Novelle der Abstiegsregelung enthält, beschließen. GWD wird in der Mitgliederversammlung keine Zustimmung erteilen, da das vorgelegte Regelwerk noch immer nicht den juristischen Mindestanforderungen entspricht.
Das Urteil ist in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft. Zunächst war und ist GWD auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht eröffnet. GWD hat das Landgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren lediglich über eine gesetzliche Ausnahmevorschrift anrufen können. In allen anderen Verfahren, bei denen es nicht nur um eine vorläufige, sondern um eine juristisch abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abstiegsregelung geht, ist GWD, wie die übrigen Vereine auch, auf die Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit verwiesen. Dieses hat die Einzelrichterin am Landgericht Dortmund verkannt. Zudem bestand im August 2014 kein Feststellungsinteresse zugunsten GWD im Sinne einer gegenwärtigen Gefahr der Unsicherheit. Eine solche Beschwer lag erst mit der Abschlusstabelle am 05.06.2015 vor. GWD hat unverzüglich am 08.06.2015 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht anhängig gemacht. Der rechtsfehlerhaften Auffassung der Einzelrichterin folgend, hätten im August 2014 vorsorglich alle 19 Erstligisten gerichtliche Schritte gegen den HBL einleiten müssen.
B. Berufung und Gesamtwürdigung
Das Urteil des Landgerichts Dortmund gibt juristisch jede Veranlassung, eine Korrektur durch das Oberlandesgericht Düsseldorf vornehmen zu lassen, das in Kartellsachen zuständiges Berufungsgericht für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf, Hamm und Köln ist. Angesichts der sehr hohen Arbeitsbelastung des dortigen Senats und der anstehenden Urlaubszeit würde ein solches Berufungsverfahren mindestens mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Mit einer Entscheidung wäre demnach frühestens August, wahrscheinlich September 2015, also erst nach Beginn der Spielsaison, zu rechnen.
Ungeachtet der grob rechtsfehlerhaften Entscheidung des Landgerichts muss GWD in seine Entscheidung, ob Rechtsmittel eingelegt werden, das Zeitfenster eines Berufungsverfahrens und die Interessenlagen aller Beteiligten einstellen. Bei einem Obsiegen in der Berufungsinstanz würde die gerichtliche Entscheidung in die laufende Saison der Handball - Bundesligen eingreifen und zu einer partiellen Rückabwicklung des Spielbetriebes führen. In der Folge müssten Spiele annulliert, nach Aufstellung geänderter Spielpläne neu angesetzt und durchgeführt werden. Dieses würde nicht nur den HBL als Verband treffen, sondern zu erheblichen und nachhaltigen sportlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und logistischen Problemen bei allen Bundesligisten führen. Eine gerichtliche Entscheidung zu Gunsten von GWD hätte eine unmittelbare Drittbeteiligung zu Lasten der übrigen Vereine, deren wirtschaftlichen Träger, Trainer, Spieler und Umfeld zur Folge. Nach eingehender Würdigung aller Umstände haben sich Vereinsvorstand, Geschäftsführung, Gesellschafter und Beirat unter Zurückstellung erheblicher Bedenken dazu entschlossen, auf Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts zu verzichten. Als Traditionsverein sieht sich GWD in einer seinen eigenen Interessen übergeordneten Verantwortung für den gesamten Handballsport, der mit dem Rechtsmittelverzicht Rechnung getragen wird. Jedoch wird GWD unverzüglich und offensiv eine Neufassung der Abstiegsregelung mit ausschließlicher Zuständigkeit der Mitgliederversammlung verbandsintern einfordern.
Quelle: http://www.gwd-minden.de/cms/website.ph…v/data14009.htm
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Moin zusammen!
Da verschiedene Hinweise von uns Moderatoren in der Vergangenheit nur bedingt oder kurzzeitig gefruchtet haben, jetzt noch einmal ganz deutlich:
Haltet euch bitte an die Boardregeln!
Anderenfalls werden wir künftig nicht nur diejenigen Beiträge löschen, die gegen die Regeln verstoßen, sondern auch die Verfasser sperren!
Moderatoren-Team der Handballecke -
Der Artikel aus dem Westfalen-Blatt, Ausgabe: Lübbecker Kreiszeitung vom 29.06.15 . Der Verfasser hat nichts gegen eine Veröffentlichung hier:
ZitatAlles anzeigenGWD verzichtet auf Berufung
Von Volker K r u s c h e
Minden (WB). Der Abstieg von GWD Minden aus der 1. Handball-Bundesliga ist endgültig. Gestern einigten sich die Verantwortlichen nach einem Gespräch mit den Gesellschaftern darauf, trotz des nicht nachvollziehbaren Urteils auf eine Berufung vor dem Kartell-Senat des Oberlandgerichts zu verzichten. Die Grün-Weißen waren am Donnerstag nach der Verkündung des Urteils der Kammer für Handelssachen am Landgericht Dortmund durch Richterin Marlies Bons-Künsebeck geschockt. Der Antrag auf Einstweilige Verfügung
zur vorläufigen Zulassung für den Spielbetrieb der 1. Handball-Bundesliga war wegen angeblich nicht gegebener Dringlichkeit abgelehnt worden.Manager Horst Bredemeier sprach daraufhin von einem schlechten Witz. »In der mündlichen Verhandlung vor einer Woche war es noch Frau Bons-Künsebeck, die klar deutlich gemacht hat, dass es eine Eilbedürftigkeit gibt, weil wir ja schließlich nicht in 2014 gegen die Regelung mit dem vierten Absteiger hätten angehen können. Und dann kippt sie mit
ihrem Urteil um 180 Grad um!« Da der eigentliche Sachverhalt überhaupt nicht geklärt wurde, erwogen die Mindener die Berufung.Nach eingehender Beratung wurde die gestern aber verworfen. Nähere Informationen dieser Unterredung wurden nicht bekannt, sollen in den nächsten Tagen aber folgen.
Für GWD heißt dass, das man sich endgültig auf die Niederungen der Zweitklassigkeit einstellen muss. Das Gros der Mannschaft dafür steht und ist in weiten Teilen identisch mit dem Aufgebot, mit dem man abgestiegen ist. Einzig Arne Niemeyer (TBV Lemgo) und Aljoscha Schmidt (Verein unbekannt) erhielten keine neuen Verträge. Sie verlassen Minden ebenso wie Torhüter Jens Vortmann (HSV Handball) und Yves Kunkel (HBW Balingen-Weilstetten), die sich neue Klubs gesucht haben.
Fest steht nun auch, dass Christoph Steinert zu Erstliga-Aufsteiger SC DHfK Leipzig wechselt. Für ein Jahr (zunächst). Für GWD-Manager Horst Bredemeier nicht nachvollziehbar. »Er hat bis zuletzt in Minden mitgezittert, dass wir in der 1. Liga bleiben. Warum er dann nicht ein Jahr mit uns in die 2. Liga geht, verstehe ich nicht. Vielleicht steht er in Leipzig in zwölf Monaten ja auch ohne Erstligavertrag da.«
Drei weitere Verträge der Grün- Weißen laufen zwar aus, die Spatzen pfeifen es aber von den Dächern, dass alle drei Spieler möglicherweise in Minden bleiben. Abwehrchef Magnus Jernemyr spielt in den Planungen von Trainer Frank Carstens eine wichtige Rolle. Ihn will der Coach unbedingt halten. Und da der Spieler auch gern möchte, scheint ein Vertrag nur Formsache zu sein.
Nur für die 1. Liga besaßen die letztjährigen Neuzugänge Miladin Kozlina und Marco Oneto Kontrakte. Die sind nach dem Abstieg nun hinfällig. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, wird Kozlina weiterhin an der Weser verbleiben. Und da es zum jetzigen Zeitpunkt schwer werden würde, noch einen geeigneten Nachfolger am Kreis zu verpflichten, soll wohl auch der Chilene noch ein Jahr das Trikot der Grün-Weißen tragen.
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Minden legt keine Rechtsmittel ein.
Quelle: Westfalen-Blatt - Lübbecker Kreiszeitung -
Mindener Tageblatt, 27.06.15
Zitat[...]Das Landgericht Dortmund gab dem GWD-Antrag nicht statt. Ob und wie Minden dagegen vorgehen wird, ist offen. Gestern ist die schriftliche Begründung der Richterin in der GWD-Geschäftsstelle in der alten Kaiservilla eingegangen. Am morgigen Sonntag soll in einer kurzfristig einberufenen Gesellschafterversammlung über die nächsten Schritte beraten werden.[...]
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Spannend könnte es in beiden Ligen werden, ob § 6c Nr.3 Lizenzierungsrichtlinien (vier Punkte Abzug wegen nicht oder zu wenig abgebauter "Mieser") den einen oder anderen Verein trifft. Stichtag ist der 31.12.15.
Scheint in der Öffentlichkeit niemand auf dem Schirm zu haben.
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Ich finde es gut, dass der WHV aufgestiegen ist. War immer nett dort.
Soweit ich informiert bin, soll die Abstiegsregelung so lauten, dass vier Mannschaften absteigen plus der erste Verein, der keine Lizenz bekommt. Bekommen alle Klubs die Lizenz, bleibt es bei der 21er-Staffel.
Viel zu prognostizieren gibt es in meinen Augen nicht. Erlangen und Minden werden mit einigem Vorsprung wieder aufsteigen, dahinter kommen viele Mannschaften für den dritten Platz infrage. Es wird vermutlich mindestens ebenso ausgeglichene und spannende Liga werden, wie es sie jetzt schon war.
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Richtig, bis zum 01.017. wird das OLG schon aus Zeitgründen nicht entscheiden können, und dann hat das Ganze mit Beginn der neuen Saison quasi rechtlich "erledigt"
Das ginge schon. Es ist doch noch massig Zeit. Ich habe die Damen und Herren in Hamm sogar schon (erfolgreich) einmal am Wochenende bemüht.
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Handball-Bundesliga - GWD Minden - DKB Handball-Bundesliga
Zitat[...] GWD nimmt diese Entscheidung mit Erstaunen zur Kenntnis, da das Urteil den Hinweisen der Kammer in der mündlichen Verhandlung am 19.06.2015 widerspricht. Nach diesen ausdrücklichen Hinweisen sei der HBL e.V. verpflichtet, durch umfassende, alle Eventualitäten berücksichtigende Regelungen über Auf- und Abstieg zur bzw. aus der Lizenzliga Planungsunsicherheiten der betroffenen Vereine zu verhindern; GWD habe nicht früher reagieren können und müssen. Vorbehaltlich der zu erwartenden Entscheidungsgründe hat das Gericht nun den geltend gemachten Anspruch von GWD zwar dem Grunde nach bejaht, die erforderliche Dringlichkeit mit Verweis auf die frühe Kenntnis der Abstiegsregelung jedoch zu Lasten von GWD verneint und GWD auf den regulären sport- und schiedsgerichtlichen Rechtsweg verwiesen. Näheres wird sich aus den schriftlichen Entscheidungsgründen ergeben.
GWD wird unverzüglich prüfen, ob gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt wird."
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@Lothar/MT-Zitat: Puhhhh, das es zu nem rechtlichen Vorgehen kommt, war ja schon während der Saison klar - GWD hat ja extra den letzten Spieltag abgewartet, um (nach GWD-Auffassung) klageberechtigt zu sein.
Hm,, wenn der Grund sein sollte, dass man 1 Sekunde vor Abpfiff des Friesenheimspiels die EV hätte beantragen müssen, wär das Ganze jetzt schon etwas unbefriedigend (auch weil der Grundsachverhalt dann gar nicht geprüft worden wäre)
Oder: was versteht das LG jetzt unter 'während der Saison''?
Ohne den Beschluss gelesen zu haben, ist das Kaffeesatzleserei. Die HBL hatte vorgetragen, dass GWD während der Saison das Bundessportgericht des DHB hätte anrufen müssen, wenn man der Meinung ist, dass die Auf- und Abstiegsregelung fehlerhaft ist. Ob das Gericht jetzt dieser Argumentation während der Bedenkzeit gefolgt ist, weiß ich nicht.