Beiträge von Lothar Frohwein

    07.05.21, 19:30 Uhr, SG BBM Bietigheim - TV Emsdetten
    07.05.21, 19:30 Uhr, TSV Bayer Dormagen - TuS Fürstenfeldbruck
    07.05.21, 19:30 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - TV Großwallstadt
    07.05.21, 20:00 Uhr, HSG Konstanz - VfL Lübeck-Schwartau
    08.05.21, 17:00 Uhr, EHV Aue - TV 05/07 Hüttenberg
    08.05.21, 19:30 Uhr, TuS Ferndorf - Dessau-Rosslauer HV 06
    08.05.21, 19:30 Uhr, HC Elbflorenz 2006 - DJK Rimpar Wölfe
    08.05.21, 19:30 Uhr, ThSV Eisenach - VfL Gummersbach
    09.05.21, 17:00 Uhr, Handball Sport Verein Hamburg - Wilhelmshavener HV

    Wir haben im Moderatorenteam diskutiert, den Thread zu schließen.

    Ich habe mich dafür eingesetzt, ihn offenzulassen, da kein Verstoß gegen die Bordregeln.

    Es gibt - ebenfalls aus der Urzeit der Handballecke - auch einen Thread Schönster Handballer als Gegenpol.

    Zudem haben wir keinen Bock, demnächst Genderpolizei zu spielen.
    Falls jemand das Thema nicht mag, bitte ignorieren. Es wird noch mehrere Themen ganz weit unten geben, die aktuell nicht auf überwiegende Gegenliebe stoßen würden. Die können wir jetzt nicht alle schließen.

    Danach kamen dann die ganzen Abschweifungen, die dafür sorgen, dass das Thema "oben" bleibt...


    Nun gut, aber ein Beobachtungsgespräch wird nicht aufgezeichnet. Insofern steht hier dann Aussage gegen Aussage und das lässt dann den Ermessensspielraum für den Ausschuss zu.

    Auch wenn es keine Rolle spielt: Im verlinkten Urteil BSpG 1K 4/19 steht geanu, was bzgl. des Gesprächsverlaufs feststeht und das nicht. Wie auch immer es galufen sein mag: Es wurde geurteilt, dass dies alleine nicht für Sanktionen reicht (Kurzfassung).

    Wir reden doch über Bundesliga-SR? Hier bewegen wir uns deutlich über Mini-jobeinkünften. Bei guter Auslastung sollte 2 Riesen brutto drin sein. Wenn der Mann im Hauptberuf Verwaltungsangestellter ist, kann er doch sehr wohl entsprechend argumentieren.

    Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sind Schiedsrichter keine Arbeitnehmer des Verbands, auch nicht die BL-Schiedsrichter. Sie sind auch keine Dienstleister, die beauftragt werden, sodass kein Auftragsvewrhältnis entsteht. Sie sind ehrenamtlich tätig, auch wenn die Entschädigungen ab einer gewissen Summe versteuert werden müssen. Daher - so meine derzeitge Auffassung - gibt es keinen Anspruch auf "entgangenen Gewinn". Es ist eine rechtlich überaus spannende (und m.E. im Lichte des Kartellrechts) offene Frage, ob Schiris (in dieser Leistungsstufe) einen Anspruch auf Einsätze haben, auch wenn sie einem bestimmten Kader angehören.

    Doch das führt hier alles zu weit.

    23.04.21, 19:00 Uhr, EHV Aue - HSG Konstanz
    24.04.21, 18:00 Uhr, VfL Gummersbach - TuS Ferndorf
    24.04.21, 19:15 Uhr, ASV Hamm-Westfalen - SG BBM Bietigheim
    24.04.21, 19:30 Uhr, Wilhelmshavener HV - ThSV Eisenach
    24.04.21, 19:30 Uhr, TV 05/07 Hüttenberg - Handball Sport Verein Hamburg
    24.04.21, 19:30 Uhr, TuS Fürstenfeldbruck - TuS Nettelstedt-Lübbecke
    02.05.21, 17:00 Uhr, Dessau-Rosslauer HV 06 - DJK Rimpar Wölfe
    25.05.21, 19:00 Uhr, TV Großwallstadt - TSV Bayer Dormagen

    verlegt auf unbekannten Termin:
    TV Emsdetten - HC Elbflorenz 2006

    Das wird künftig nicht mehr reichen wegen der Schwere der Folgen.

    Neu ist das nicht. Das Bundesgericht wiederholt nur seine Rechtsprechung aus 2016. In der Tat habe ich seitdem zig zu unbestimmte Bescheide aufgehoben bekommen.

    @ gummiball
    Da es sich um Ehrenamt handelt, gibt es aus meiner Sicht keinen "entgangenen Gewinn" o.ä.
    Ob die beiden nun wieder eingesetzt werden müssen bzw. einen Anspruch auf Einsatz haben, ist eine sehr spannende Frage.

    Ich denke, dieses Urteil interessiert nicht nur die Schiris, sondern auch alle, die in den Verbänden Bescheide verfassen.


    Bundesgericht des DHB, Urteil BG 1/21 vom 26.03.2021

    Die charakterliche Eignung von Schiedsrichtern kann ständig überprüft werden. Bei Bedenken gegen die charakterliche Eignung können Schiedsricher im Kader zurückggestuft werden. Der entsprechende Bescheid muss allerdings bestimmt genug sein und u.a. den konkreten Tatvorwurf ohne Verweise enthalten.

    Normen: §§ 1 (5) c und 6 (2) SRO A DHB und § 45 (1) RO DHB. -

    Einschlägige kartellrechtliche Normen sind in diesem Verfahren außer Betracht geblieben. [Leitsatz von Handballrecht]

    Urteil BG 1/21

    Vorentscheiungen:
    Urteli BSpG 1K 1/20 (aufgehoben)
    BSpG 1K 4/19 (rechtskräftig)

    Erklärendes YouTube Video

    16.04.21, 19:30 Uhr, TSV Bayer Dormagen - EHV Aue
    16.04.21, 19:30 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - TV 05/07 Hüttenberg
    16.04.21, 20:00 Uhr, DJK Rimpar Wölfe - Wilhelmshavener HV
    16.04.21, 20:00 Uhr, Handball Sport Verein Hamburg - VfL Lübeck-Schwartau

    17.04.21, 19:30 Uhr, SG BBM Bietigheim - TuS Fürstenfeldbruck
    17.04.21, 19:30 Uhr, TuS Ferndorf - HSG Konstanz
    17.04.21, 19:30 Uhr, ThSV Eisenach - TV Großwallstadt

    18.04.21, 17:00 Uhr, HC Elbflorenz 2006 - ASV Hamm-Westfalen

    20.05.21, 19:30 Uhr, Dessau-Rosslauer HV 06 - VfL Gummersbach

    Eine solche Regelung gibt es nicht. Anders ist es, wenn es um den Erwerb des Jugendzertifikats geht. Dann benötigt man zweite Mannschaft mindestens in der Oberliga. Im Männerbereich.


    Und die HBL hat nun mal den VIP-Raum als Infrastruktur bei Bundesligaspielen Pflicht!

    Wo steht das eigentlich?

    Das ist eine völlig ernst gemeinte Frage, denn ich habe auf Anhieb nichts dazu gefunden.

    In § 2 der Lizenzierungsordnung der HBL heißt es:

    Zitat

    Voraussetzungen für die Lizenzerteilung sind:
    [...]
    1.5.die Erfüllung der infrastrukturellen Kriterien (gemäß § 5)
    [...]

    In § 5 ist ein VIP-Bereich/Raum nicht erwähnt.

    In der Richtlinie für die Durchführung von Spielen der Lizenzligen

    heißt es unter Punkt VI. indirekt:

    Zitat

    Den Führungsorganen des DHB und der LIQUI MOLYHBL sind auf Anforderung VIP-Karten kostenlos zur Eigennutzung zur Verfügung zu stellen. Dem Landesverband werden auf Anforderung bis zu 5 Freikarten (nicht zwingend VIP-Karten) zur Verfügung gestellt

    In der Richtlinie für die infrastrukturellen Anforderungen an Spiele der Lizenzligen findet sich unter A. III folgender Satz:

    Zitat

    Erstligisten müssen einen VIP-Bereich vorweisen.


    Bereich ist für mich nicht gleichbedeutend mit Raum. Dem Wortlaut nach würde es genügen, einen Bereich im Foyer mit Flatterband oder Trennwänden abzusperren (vgl. Hannover). Provokativ: Drei PKW-Stellplätze 300 Meter von der Halle entfernt zum VIP-Bereich erklären...

    Ich habe zwar auch im Hinterkopf, dass ein Raum gefordert ist, finde aber die Vorschrift nicht und vor allem nicht die Rechtsfolge für einen Verstoß.

    Was habe ich in dem Wirrwarr der Ordnungen und Richtlinen übersehen?

    Am Rande:
    Ein VIP-Bereich ist meiner Meinung nach heutzutage unverzichtbar, aber wirklich unabdingbare Pflicht? - Was, wenn es gerade das Konzept eines Vereins wäre, alle Zuschauer gleich zu behandeln und absichtlich auf einen VIP-Bereich zu verzichten? Das hat es in der zweiten Liga schon gegeben. Kann man einen Lizenznehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit zwingen, einen VIP-Bereich zu betreiben?

    Endergebnis war Rimpar 24 vs Gummersbach 28


    Wenn das so weitergeht, wird der "Clinch" um Platz 2 zwischen dem VFL und dem TUS noch zu einem echten Schneckenrennen.......

    28:24 für Rimpar ;)

    Seit dem Spiel VfL - TuS (27:24) am 27.12.20:
    VfL 15:9 Punkte - TuS 18:4 Punkte.

    Sehe ich nicht als Schneckenrennen bei elf bzw. zwölf "Miesen" nach 24 Spielen. Es sei denn, hinter der "VfL-Schnecke" gäbe es einen Windschatten, in den sich die "TuS-Schnecke" gesogen hat...

    09.04.21, 19:15 Uhr, ASV Hamm-Westfalen - TuS Ferndorf
    09.04.21, 19:30 Uhr, TV Großwallstadt - HC Elbflorenz 2006
    09.04.21, 19:30 Uhr, VfL Lübeck-Schwartau - SG BBM Bietigheim
    09.04.21, 19:30 Uhr, TuS Fürstenfeldbruck - Handball Sport Verein Hamburg
    09.04.21, 20:00 Uhr, HSG Konstanz - TSV Bayer Dormagen
    10.04.21, 19:30 Uhr, Wilhelmshavener HV - Dessau-Rosslauer HV 06
    11.04.21, 17:00 Uhr, TV Emsdetten - ThSV Eisenach
    11.04.21, 17:00 Uhr, EHV Aue - TuS Nettelstedt-Lübbecke
    21.04.21, 19:00 Uhr, VfL Gummersbach - DJK Rimpar Wölfe

    Moin!

    Ich bedanke mich für eure Reaktionen auf vielen Kanälen auf meinen gestrigen Beitrag vom 1. April über die vermeintliche Änderung der "Corona-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen", nach der die Benutzung von Trillerpfeifen jetzt verboten sein sollte.

    Ich pflege aus Überzeugung die Tradition des Aprilscherzes.

    Viele von euch haben früher oder später gemerkt, dass es sich um einen solchen harmlosen Scherz handelt.

    Ich bekam nur eine Zuschrift, in der mir mitgeteilt wurde, dass sich der Verfasser bei der Landesregierung schriftlich beschwert habe.

    Hierzu meine ich: Auch das wird Armin Laschet noch ertragen können. :P

    Wie dem auch sei:

    Ich wünsche euch allen ein schönes Osterfest, bleibt bitte gesund, humorvoll und wachsam! :hi:

    Helge

    Abpfiff: NRW verbietet die Nutzung von Trillerpfeifen im Sport!

    Zitat

    Ergänzung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 01.04.2021:

    § 9 (3): "[...] Die Benutzung von Trillerpfeifen ist untersagt. Schiedsrichter, sonstige Personen in wettbewerbs- oder spielleitender Funktion oder Trainer, Übungsleiter und/oder deren Vertreter haben unter Verwendung anderer Mittel und/oder Gegenstände (manuelle Hupen ohne Gasdruck), deren Benutzung keine Aerosole des Nutzenden freisetzen, die Spiele/das Training zu leiten oder zu unterbrechen. Lautes Rufen oder mündliches Pfeifen (mit oder ohne Fingerverwendung) ist der Benutzung der Trillerpfeife gleichgestellt." (...)

    Video zur Erklärung
    Link zum Download der CoronaVO NRW - Änderungen sind rot. Maßgeblich die §§ 9 (Verbot) und 18 (Strafe)