Es ist nicht so, dass ein nicht angefochtener Strike dadurch rechtskräftig und unanfechtbar wird. Anders als bei Punkten in Flensburg, wenn gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt wird.
Das Problem bei der Anfechtung der Strikes ist das vorgegebene schriftliche Verfahren, das keine Beweisaufnahme vorsieht. Anders als bei Bußgeldverfahren, wo es zu einer mündlichen Verhandlung mit Möglichkeit der Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten, etc.) vor Gericht kommt, wenn Einspruch eingelegt wird. Es ist ja nicht so, dass es erst ab dem dritten Verkehrsverstoß ein Punkt in Flensburg eingetragen werden darf. Der Vergleich hinkt also.
Wahrscheinlich hat man das aus Praktikabilitätsgründen so eingeführt, weil ein oder zwei Strikes ja keine Strafen nach sich ziehen.
Kommt es zu einem dritten Strike muss die zuständige Disziplinarkommission die Wirksamkeit der festgestellten Strikes überprüfen, denn schließlich droht eine drakonische Strafe. Nur wenn alle Meldepflichtversäumnisse schuldhaft erfolgten, kann bestraft werden. Hier kam die ADK nach Beweisaufnahme und Zeugenbefragung zu dem Ergebnis, dass Kraus für den zweiten Strike kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Er muss nämlich nicht beweisen, dass er unschuldig ist! Angesichts der Höhe der drohenden Strafe ist es absolut zu begrüßen, dass hier rechtstaatlichen Prinzipien, die es in jedem Strafverfahren gibt, Genüge getan wurde und die einzelnen Vorwürfe genau untersucht worden sind. Das Ergebnis der Überprüfung ist eine Wertungsfrage der ADK. Gegen das Urteil kann die NADA ja vorgehen (mein Tipp: Sie wird es nicht tun).
Vieleicht hat Kraus den zweiten Strike damals auch vergeblich angefochten. Ich weiß es nicht, jedenfalls habe ich zu diesem Punkt nirgendwo etwas gelesen.
Meiner Meinung nach würde es aber im Hinblick auf Transparenz sehr hilfreich sein - bzw. es ist sogar unumgänglich - das Urteil der ADK zeitnah komplett zu veröffentlichen. Das täte sicherlich allen Beteiligten und dem Sport insgesamt gut, erst recht weil die Verhandlung nicht öffentlich war.
Ich frage mich ohnehin, warum eine solche Verhandlung nicht grundsätzlich (verbands)öffentllich ist und nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Minderjährige) die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Diese Geheinmiskrämerei in sportrechtlichen Verfahren (wie auch beim Schiedsverfahren der HBL) ist doch nur der Nährboden für imageschädigende Verschwörungstheorien, die bei Intransparenz unweigerlich aufkommen.
Aus einer im entscheidenden Punkt inhaltlich sehr dünnen Pressemitteilung auf den Sachverhalt zu schließen (Stichwort: "Klingel abstellen reicht als Entschuldigung"), halte ich jedenfalls für sehr gewagt. Der DHB ist gefordert, hier für Klarheit zu sorgen!