Beiträge von Lothar Frohwein

    Es ist nicht so, dass ein nicht angefochtener Strike dadurch rechtskräftig und unanfechtbar wird. Anders als bei Punkten in Flensburg, wenn gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt wird.

    Das Problem bei der Anfechtung der Strikes ist das vorgegebene schriftliche Verfahren, das keine Beweisaufnahme vorsieht. Anders als bei Bußgeldverfahren, wo es zu einer mündlichen Verhandlung mit Möglichkeit der Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten, etc.) vor Gericht kommt, wenn Einspruch eingelegt wird. Es ist ja nicht so, dass es erst ab dem dritten Verkehrsverstoß ein Punkt in Flensburg eingetragen werden darf. Der Vergleich hinkt also.

    Wahrscheinlich hat man das aus Praktikabilitätsgründen so eingeführt, weil ein oder zwei Strikes ja keine Strafen nach sich ziehen.

    Kommt es zu einem dritten Strike muss die zuständige Disziplinarkommission die Wirksamkeit der festgestellten Strikes überprüfen, denn schließlich droht eine drakonische Strafe. Nur wenn alle Meldepflichtversäumnisse schuldhaft erfolgten, kann bestraft werden. Hier kam die ADK nach Beweisaufnahme und Zeugenbefragung zu dem Ergebnis, dass Kraus für den zweiten Strike kein Verschulden nachgewiesen werden kann. Er muss nämlich nicht beweisen, dass er unschuldig ist! Angesichts der Höhe der drohenden Strafe ist es absolut zu begrüßen, dass hier rechtstaatlichen Prinzipien, die es in jedem Strafverfahren gibt, Genüge getan wurde und die einzelnen Vorwürfe genau untersucht worden sind. Das Ergebnis der Überprüfung ist eine Wertungsfrage der ADK. Gegen das Urteil kann die NADA ja vorgehen (mein Tipp: Sie wird es nicht tun).

    Vieleicht hat Kraus den zweiten Strike damals auch vergeblich angefochten. Ich weiß es nicht, jedenfalls habe ich zu diesem Punkt nirgendwo etwas gelesen.

    Meiner Meinung nach würde es aber im Hinblick auf Transparenz sehr hilfreich sein - bzw. es ist sogar unumgänglich - das Urteil der ADK zeitnah komplett zu veröffentlichen. Das täte sicherlich allen Beteiligten und dem Sport insgesamt gut, erst recht weil die Verhandlung nicht öffentlich war.

    Ich frage mich ohnehin, warum eine solche Verhandlung nicht grundsätzlich (verbands)öffentllich ist und nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Minderjährige) die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

    Diese Geheinmiskrämerei in sportrechtlichen Verfahren (wie auch beim Schiedsverfahren der HBL) ist doch nur der Nährboden für imageschädigende Verschwörungstheorien, die bei Intransparenz unweigerlich aufkommen.

    Aus einer im entscheidenden Punkt inhaltlich sehr dünnen Pressemitteilung auf den Sachverhalt zu schließen (Stichwort: "Klingel abstellen reicht als Entschuldigung"), halte ich jedenfalls für sehr gewagt. Der DHB ist gefordert, hier für Klarheit zu sorgen!

    Aufgrund des Doppelspieltags Freitag-Sonntag schon vor Ablauf des zweiten Spieltags eingestellt. Die Threads zu den einzelnen Paarungen folgen dann Freitag oder Samstag, sonst wird es unübersichtlich! Wer schon jetzt was zu den einzelnen Spielen loswerden möchte, kann das solange gerne hier tun.

    31.08.2014, 15:00 Uhr, SG Flensburg-Handewitt - MT Melsungen
    31.08.2014, 15:00 Uhr, HBW Balingen-Weilstetten - GWD Minden (eigentlich keinem Spieltag zugehörig)
    31.08.2014, 17:15 Uhr, Rhein-Neckar Löwen - HC Erlangen
    31.08.2014, 17:15 Uhr, HSV Hamburg - THW Kiel
    31.08.2014, 17:15 Uhr, TSV Hannover-Burgdorf - TuS Nettelstedt-Lübbecke
    31.08.2014, 17:15 Uhr, Bergischer HC 06 - SC Magdeburg
    31.08.2014, 17:15 Uhr, VfL Gummersbach - TSG Friesenheim
    31.08.2014, 17:15 Uhr, TBV Lemgo - SG BBM Bietigheim
    31.08.2014, 17:15 Uhr, Frisch Auf Göppingen - HSG Wetzlar
    24.09.2014, 20:15 Uhr, GWD Minden - Füchse Berlin

    @ Einfach Kurt: Die Ausführungen sind allgemein und beziehen sich nur sehr indirekt auf den aktuellen Fall. Auch habe ich nicht gesagt, dass sie vollständig meine Meinung oder Rechtsauffassung treffen oder nicht.

    Die ADK wird sich einen feuchten Kehrricht um die Einwände der Sportrechtler scheren, logisch.

    Ich wollte einfach nur darlegen, dass nicht alles sonnenklar ist, nur weil es WADA, NADA, DOSB, DHB etc. untereinander so vereinbart und aufgeschrieben haben (ohne dabei die Athleten zu beteiligen).

    Vielleicht klagt das ja mal einer (staatlich) durch. Das wäre hoch interessant!

    lothar:
    Die Meldepflicht und die Berufsausübung haben aber doch grundsätzlich nichts miteinander zu tun. Vereinfacht: Meldepflicht hat er als Nationalspieler, als Bundesligaspieler hat er diese Pflicht nicht. Seinen Beruf kann er ausüben ohne der Nada etwas zu melden.

    Aber sicher doch!
    Wenn gegen die Meldepflicht verstoßen wird, kann es eine Sperre geben, die in die Berufsausübung eingreift. Zu klären wäre (@ Roter Zeufel: So ist es wohl!) ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist oder nicht.

    Das ganze Thema Meldepflicht, so wie sie lt. der Vorschriften praktiziert wird, ist juristisch höchst komplziert, umstritten und: noch nicht entschieden!

    In Belgien reichten 65 Athleten wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes Klage gegen die aktuelle Praxis ein. Eine EU-Arbeitsgruppe hat signalsiert, dass die Durchführung der Regeln mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen ist.

    Das wird auch in Deutschland von der überwiegenden Anzahl der Rechtswissenschaftler (sog. herrschende Lehre) so gesehen. Es fehle insbesondere an der Freiwilligkeit der Athleten zur Einverständniserklärung zur Datenspeicherung (Stichwort: Monopolstellung der Verbände), weshalb diese unwirksam sei.

    Es wird davon ausgegangen, dass der Athlet in folgenden Rechten verletzt sei:
    Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit, Grundrecht auf Handlungsfreiheit, Allgemeines Perssönlichkeitsrecht, Schutz des Privat- und Familienlebens, Schutz persönlicher Daten.

    Die Meldepfichtauflagen an 365 Tagen im Jahr seien gegenüber der Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung eines Dopingvergehens unverhältnismäßig. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Grundlage dafür, den Sportlern abzuverlangen, ihren Aufenthaltsort stundengenau anzugeben und sich beim Urinieren für die Dopingproben von einer fremden Person zusehen zu lassen. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe werde die Preisgabe vertraulicher Informationen über die pers. Lebensgestaltung in vergleichbarer Weise abverlangt.
    Auch seien die Rechtsbehelfe gegen festgestellte Meldepflichtverstöße nicht ausreichend.

    (alles aus und nach: Fritzweiler/Pfister/Summerer - Praxishandbuch Sportrecht, 3. Auflage 2014, 3. Kapitel, Rn 315 - 318 m.w.N.)

    26.08.2014, 20:15 Uhr, THW Kiel - SG Flensburg-Handewitt
    27.08.2014, 20:15 Uhr, SG BBM Bietigheim - Rhein-Neckar Löwen
    29.08.2014, 19:45 Uhr, HSV Hamburg - TSV Hannover-Burgdorf
    29.08.2014, 19:45 Uhr, Füchse Berlin - Bergischer HC 06
    29.08.2014, 19:45 Uhr MT Melsungen - VfL Gummersbach
    29.08.2014, 19:45 Uhr SC Magdeburg - HC Erlangen
    29.08.2014, 19:45 Uhr, TuS Nettelstedt-Lübbecke - GWD Minden
    29.08.2014, 19:45 Uhr, HSG Wetzlar - TBV Lemgo
    29.08.2014, 19:45 Uhr, TSG Friesenheim - Frisch Auf Göppingen