Das allgemeine Problem dürften die verrutschen Maßstäbe sein, nämlich, dass jedermann – durch die Medien forciert – einen Rücktritt von Wulff erwartet, sollte die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht bestätigen und die Aufhebung der Immunität Wulffs beantragen. Völlig egal, was dann später dabei herauskommt.
Was dabei übersehen wird, ist dass die StA sowohl belastend und auch entlastend ermittelt. Jedenfalls ist das die gesetzliche (oft allerdings nur theoretische) Vorgabe. Letztlich könnten präzise Ermittlungen also zu Wulffs Entlastung führen. Doch um präzise ermitteln zu können, bedarf es der Aufhebung der Immunität, die dann eine Erwartung des Rücktritts nach sich zöge…
Vertrackt, sollte sich in diesem Fall später herausstellen, dass es für eine Verurteilung oder gar für eine Anklageerhebung nicht reichen: Jemand hätte seinen Job verloren!
Bei einem Normalbürger wird indes nur sehr selten Rücksicht darauf genommen, ob mit Aufnahme des Ermittlungsverfahrens dessen berufliche Karriere einen Knacks erhält oder gar zerstört wird. Hierum scheren sich die Damen und Herren von der StA in der Regel einen feuchten Kehricht. Vertrackt, sollte sich in diesem Fall später herausstellen, dass es für eine Verurteilung oder gar für eine Anklageerhebung nicht reichen: Jemand hätte seinen Job verloren! - Aber wen interessiert’s?
[Ich habe das unlängst erst wieder bei einem Mandanten (er war weder haupt- noch nebenberuflich Bundespräsident) erlebt, gegen den trotz entlastender Einlassungen stumpf und kommentarlos Anklage erhoben wurde, offensichtlich ohne überhaupt tatsächlich ermittelt zu haben (ich vermute sogar, die Einlassungen wurden nicht einmal gelesen). Und zwar wegen eines Deliktes, das dem Mandanten den Job und Wohnort gekostet hätte, nur wenn der Vorwurf bei uns „im Dorf“ auch nur im Ansatz ruchbar geworden wäre. Eines Deliktes, das in der öffentlichen Meinung beinahe verwerflicher als Mord ist. Zum Glück war das Gericht sorgfältiger und gewissenhaft: Es ordnete „weitere“ Ermittlungen an. Danach ließ es geräuschlos die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu, weil es gar keine Tat gegeben hatte, was nach den Einlassungen von Beginn an offenkundig war. Durch die weiteren auf der Hand liegenden - aber von der StA zunächst unterlassenen - Ermittlungen wurde das bestätigt und abgesichert. Das Gricht watschte die StA in dem entsprechenden Beschluss heftig ab, sodass es auch keine Beschwerde mehr gab... - Aber so etwas ist sehr selten.]
Wenn man also in die Köpfe der Leute hineinbekäme, dass es rein gar nichts zu bedeuten hat, wenn die Staatsanwaltschaft gegen jemanden ermittelt, wäre das allgemeine Problem gelöst.
Ermittlung heißt ja nichts anderes, als dass geschaut wird, ob jemand eine Straftat begangen haben könnte. Oft genug werden Verfahren schnell eingestellt, weil der Beschuldigte es definitiv nicht war (was die Ermittlungen ergeben haben) oder die Verdachtsmomente nicht ausreichen. Allerdings bleibt dann trotzdem ein Makel an demjenigen haften, gegen den ermittelt wurde. Eben weil im Volksmund und im allgemeinen Verständnis „gegen den wurde mal ermittelt“ mit „der ist rechtskräftig verurteilter Straftäter“ gleichgesetzt wird.
Und weil das so ist, traut man sich jetzt bei der Staatsanwaltschaft nicht. Wäre es so, dass der Rücktritt erst gefordert würde, wenn Wulff verurteilt wäre, dann liefen die Ermittlungen sicherlich schon auf Hochtouren. So aber versucht die Staatsanwaltschaft den Kreis zu quadratieren, indem sie die offiziell nur Presseartikel sichtet, um aus denen einen oder keinen Anfangsverdacht herzuleiten, der ggf. „echte“ Ermittlungen ermöglichen würde. Also Sie versucht quasi ein Urteil auf der Basis der Presseberichte zu fällen, das am Ende über jeden Zweifel erhaben ist. Und das geht nicht!
Letztlich wird sie – früher oder später- aufgrund des öffentlichen Drucks den Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen müssen, denn ein Anfangsverdacht (und der Begriff ist so verstehen, wie es auch der juristische Laie versteht) lässt sich nicht schlüssig wegdiskutieren, ohne sich als Staatsanwaltschaft selber des bösen Verdachts der Korrumpierbarkeit auszusetzen…