Beiträge von Lothar Frohwein

    Zitat

    [...]Für die politische Kultur, für die Demokratie ist Wulffs Rücktritt gut, denn er zeigt, dass die Maßstäbe, die an das Verhalten der obersten Repräsentanten angelegt werden, immer gelten. Das Sensorium der kritischen Öffentlichkeit für Richtig und Falsch ist intakt. Wer in höchsten Staatsämtern glaubt, er könne Affären einfach aussitzen, ist durch den Fall Wulff eines besseren belehrt worden. Und er zeigt zudem: Auch der Rechtsstaat ist intakt. Alle sind vor dem Gesetz gleich. Nicht nur kleine Beamte werden beim Anschein einer Vorteilsannahme durchleuchtet, sondern eben auch der Bundespräsident.

    Wo die Politiker versagen, funktionieren andere Kontrollmechanismen, die Justiz und - ja - die Medien. Was wüsste das Land über Wulffs Verstrickungen ohne kritische Journalisten? Nichts.

    Christian Wulff war Angela Merkels Präsident, so wie es Horst Köhler war. Wulff konnte sie noch gegen den Willen vieler im Land mit ihrer Mehrheit durchdrücken, diese politische Kraft fehlt ihr nun. Sie hat in Sachen Bundespräsident so offenkundig versagt, dass jeder Alleingang wie eine Anmaßung erscheinen müsste.

    Merkel ist klug genug, dies zu erkennen. Sie hat nur die eine Option: Sie muss den Konsens mit SPD und Grünen suchen. Man wünscht ihnen allen Weisheit. Das Land braucht einen Bundespräsidenten mehr denn je. Richtig erstklassig muss er sein. Oder sehr gerne auch: sie.

    Quelle

    Passt!
    Im Wesentlichen funktioniert die Demokratie, was die Affären Sauerland und Wulff bewiesen haben!

    Das allgemeine Problem dürften die verrutschen Maßstäbe sein, nämlich, dass jedermann – durch die Medien forciert – einen Rücktritt von Wulff erwartet, sollte die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht bestätigen und die Aufhebung der Immunität Wulffs beantragen. Völlig egal, was dann später dabei herauskommt.

    Was dabei übersehen wird, ist dass die StA sowohl belastend und auch entlastend ermittelt. Jedenfalls ist das die gesetzliche (oft allerdings nur theoretische) Vorgabe. Letztlich könnten präzise Ermittlungen also zu Wulffs Entlastung führen. Doch um präzise ermitteln zu können, bedarf es der Aufhebung der Immunität, die dann eine Erwartung des Rücktritts nach sich zöge…

    Vertrackt, sollte sich in diesem Fall später herausstellen, dass es für eine Verurteilung oder gar für eine Anklageerhebung nicht reichen: Jemand hätte seinen Job verloren!

    Bei einem Normalbürger wird indes nur sehr selten Rücksicht darauf genommen, ob mit Aufnahme des Ermittlungsverfahrens dessen berufliche Karriere einen Knacks erhält oder gar zerstört wird. Hierum scheren sich die Damen und Herren von der StA in der Regel einen feuchten Kehricht. Vertrackt, sollte sich in diesem Fall später herausstellen, dass es für eine Verurteilung oder gar für eine Anklageerhebung nicht reichen: Jemand hätte seinen Job verloren! - Aber wen interessiert’s?

    [Ich habe das unlängst erst wieder bei einem Mandanten (er war weder haupt- noch nebenberuflich Bundespräsident) erlebt, gegen den trotz entlastender Einlassungen stumpf und kommentarlos Anklage erhoben wurde, offensichtlich ohne überhaupt tatsächlich ermittelt zu haben (ich vermute sogar, die Einlassungen wurden nicht einmal gelesen). Und zwar wegen eines Deliktes, das dem Mandanten den Job und Wohnort gekostet hätte, nur wenn der Vorwurf bei uns „im Dorf“ auch nur im Ansatz ruchbar geworden wäre. Eines Deliktes, das in der öffentlichen Meinung beinahe verwerflicher als Mord ist. Zum Glück war das Gericht sorgfältiger und gewissenhaft: Es ordnete „weitere“ Ermittlungen an. Danach ließ es geräuschlos die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zu, weil es gar keine Tat gegeben hatte, was nach den Einlassungen von Beginn an offenkundig war. Durch die weiteren auf der Hand liegenden - aber von der StA zunächst unterlassenen - Ermittlungen wurde das bestätigt und abgesichert. Das Gricht watschte die StA in dem entsprechenden Beschluss heftig ab, sodass es auch keine Beschwerde mehr gab... - Aber so etwas ist sehr selten.]

    Wenn man also in die Köpfe der Leute hineinbekäme, dass es rein gar nichts zu bedeuten hat, wenn die Staatsanwaltschaft gegen jemanden ermittelt, wäre das allgemeine Problem gelöst.

    Ermittlung heißt ja nichts anderes, als dass geschaut wird, ob jemand eine Straftat begangen haben könnte. Oft genug werden Verfahren schnell eingestellt, weil der Beschuldigte es definitiv nicht war (was die Ermittlungen ergeben haben) oder die Verdachtsmomente nicht ausreichen. Allerdings bleibt dann trotzdem ein Makel an demjenigen haften, gegen den ermittelt wurde. Eben weil im Volksmund und im allgemeinen Verständnis „gegen den wurde mal ermittelt“ mit „der ist rechtskräftig verurteilter Straftäter“ gleichgesetzt wird.

    Und weil das so ist, traut man sich jetzt bei der Staatsanwaltschaft nicht. Wäre es so, dass der Rücktritt erst gefordert würde, wenn Wulff verurteilt wäre, dann liefen die Ermittlungen sicherlich schon auf Hochtouren. So aber versucht die Staatsanwaltschaft den Kreis zu quadratieren, indem sie die offiziell nur Presseartikel sichtet, um aus denen einen oder keinen Anfangsverdacht herzuleiten, der ggf. „echte“ Ermittlungen ermöglichen würde. Also Sie versucht quasi ein Urteil auf der Basis der Presseberichte zu fällen, das am Ende über jeden Zweifel erhaben ist. Und das geht nicht!

    Letztlich wird sie – früher oder später- aufgrund des öffentlichen Drucks den Antrag auf Aufhebung der Immunität stellen müssen, denn ein Anfangsverdacht (und der Begriff ist so verstehen, wie es auch der juristische Laie versteht) lässt sich nicht schlüssig wegdiskutieren, ohne sich als Staatsanwaltschaft selber des bösen Verdachts der Korrumpierbarkeit auszusetzen…

    Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten:
    1.) Ob sich Wulff der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat, wird juristisch auf dem üblichen Weg überprüft oder
    2.) jeder Angestellte im öffentlichen Dienst oder jeder Beamte darf künftig ohne disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen, den Anschein der Bestechlichkeit erwecken.

    Eine Grafik aus der Zeit
    [Blockierte Grafik: http://images.zeit.de/politik/deutschland/2012-01/wulffs-niedersachsen-netzwerk.jpg]

    spa

    Das ist zutreffend. Die Verträge wurden am 8. Dezember beim Notar unterschrieben:
    1. Beendigung des Gesellschafterdaseins des TSV Bayer Dormagen
    2. Vertrag über die Spielgemeinschaft zwischen dem TSV und DHC Rheinland e.V., der dazu eigens gegründet worden ist (vorher gab es ja nur die GmbH und die GmbH & Co. KG).


    Da bin ich mal sehr gespannt auf den Ausgang des Lizenzierungsverfahrens...

    Ich habe die gante Sache hier bislang nur quer gelesen. Noch einmal zum Verständnis bitte: Trifft es zu, dass der Stammverein, der die Spielklassenzugehörigkeit hat - der TSV - aktuell nicht mehr Gesellschafter desjenigen wirtschaftlichen Trägers ist, der für die aktuelle und bevorstehende Serie (festes Meldedatum 01.12.11) der HBL gemeldet wurde?

    Die Problematik mit den unterschiedlichen Landesverbänden ist seinerzeit (99?) bei der geplanten HSG Niederwürzbach/Bielefeld (kein Witz) ausführlich durchgekaut worden. Die Älteren unter uns werden sich erinnern. Ergebnis: geht nicht. Die DHB-Statuten haben sich seitdem in dieser Hinsicht nicht verändert, soviel ich weiß.
    Beim HSV lag die Sache ein wenig anders.

    Das Gericht hat festgestellt, dass das im Mittelpunkt der ganzen Affäre stehende SC-Final-Rückspiel "fair verlief" und "nicht manipuliert" war. DAS ist der eigentliche Freispruch.

    Der andere wäre - zwingend aus rechtlichen Gründen - auch erfolgt, wenn eine Manipulation hätte bewiesen werden können, ja selbst wenn Noka und Uwe aufgestanden wären und gesagt hätten: "Ja, die Vorwürfe stimmen alle!"

    Es gibt nämlich (wie wir schon zigmal und vor langer Zeit hier geschrieben haben) keinen Paraprafen im Strafgesetzbuch, der Sachverhalte wie diesen unter Strafe stellt. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Jedenfalls aus strafrechtlicher Sicht, was nicht heißt, dass es dann zivil- under verbandrechtliche Konsequenzen geben könnte/würde.

    Bei o.g. Geständnis wären dann also hohe Schadenersatzforderungen zu begleichen gewesen und der Titel wäre wohl aberkannt worden. Solche Sanktionsmöglichkeiten reichen dem Gesetzgeber aus. Gewollt ist, dass das Strafrecht im Sport die "untima ratio" ist und bleibt. Der Staat will sich in die Autonomie des Sports nur im absoluten Notfall einmischen, deshalb sind seit ewig alle Gesetzesinitiativen sämtlicher Parteien immer wieder gescheitert, einen neuen Paragrafen für "Sportbetrug" ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Keine Strafe ohne Gesetz!

    Die Sache ist also straf, verbands- und zivilrechtlich erledigt (mit dem Vorbehalt einer möglichen, aber unwahrscheinlichen Revision der StA). Damit ist das aus meiner Sicht ein Freispruch erster Klasse (auch wenn es solche im juristischen Sinn nicht gibt).

    Interessant: Kieler Nachrichten

    Zitat

    (...)In der Urteilsbegründung ging der Richter unter anderem auf die 17 Zeugen ein: Während der Großteil als glaubwürdig eingestuft wurde, kritisierten Wardeck und seine Kollegen Jesper Nielsen, den Rhein-Neckar-Löwen-Gesellschafter: Er neige zu Übertreibungen. Und der Handball-Funktionär Gerd Butzeck habe permanent mit Erinnerungslücken „an scheinbar kritischen Stellen“ geglänzt. Kritik gab es auch für die Staatsanwaltschaft: „Das Gericht muss der Staatsanwaltschaft leider zum Ende des Verfahrens fehlende Objektivität vorwerfen“, sagte Wardeck. Unter anderem sei eine Reihe von Ermittlungshandlungen an der Kammer vorbei unternommen worden, und im Bezug auf Nenad Volarevic hätte die Staatsanwaltschaft auch Entlastendes herausarbeiten müssen. Oberstaatsanwalt Axel Goos zuckte nur mit den Augenbrauen, hinterher enthielt er sich jeden Kommentars dazu. Das Urteil hielt er aber für „gut begründet“ und will nun überlegen, ob er Revision einlegen wird.(...)

    Es will uns doch hoffentlich niemand erzählen, dass der DDHC öffentlich verkündet wird, ohne dass jemand vorher in § 4 der Spielordnung geschaut hat? Der ist quasi das erste Gebot bei der Gründung von Spielgemeinschaften...

    Eben wegen dieses § 4 gab es in Hamm und Ahlen keine Spielgemeinschaft im verbandsrechtlichen Sinn, sondern eine Kooperation der wirtschaftlichen Träger und einen Namen. Alles schon durchgekaut. Man hat sich dort wirklich nicht erkundigt???

    Wie vom ersten Tag an erwartet und prognostiziert: In dubio pro reo! Keine Beweise für eine Manipulation.

    Überaus wichtig für den Handball ist die Feststellung der Kammer, dass das CL-Finale 2007 fair verlief und nicht manipuliert wurde!

    Ansonsten gibt es außer den Verteidigern nur Verlierer:
    - Die ehemaligen Angeklagten, die ihren Job verloren haben, mindestens fünfstellig für ihr Verteidigung investieren mussten (und das Geld bis auf Peanuts nicht erstattet bekommen) und an denen zusätzlich noch der "Dubio" klebt;

    - die Staatsanwaltschaft u.v.a. mit der megapeinlichen gestümperten Durchsuchung;

    - die sonstigen "Ankläger" von der Konkurrenz, die die Sache (zumindest medial) forciert haben stehen spätestens jetzt als bloße Neider da, die ihren Vorteil aus alldem schlagen wollten;

    - die EHF als "Mauerstelle" ;

    -Frau Serdarusic und

    -der EC-Handball an sich, der nun wie die Freigesprochenen mit einem Makel behaftet ist.

    Ich meine nach wie vor, dass das Gericht die Anklage gar nicht erst zulassen durfte, aber vorerst scheint einer "der größten Skandale der Sportgeschichte" zur Papierente reduziert worden zu sein. Mal sehen, ob die StA in die Revision geht; vermutlich würde sie sich da die nächste blutige Nase holen, weil es derzeit eh keinen einschlägigen Paragrafen gibt, der passt, falls die angeklagten Taten tatsächlich auch so passiert wären (s. irgendwo in der Mitte des Threads). Aber gut: So wurde der Vorwurf öffentlich, ausführlichst und neutral untersucht und beleuchtet; der "Filzgedanke" konnte deshalb gar nicht aufkommen.

    Schön, dass es vorbei ist! Der Handballecke hat es jedenfalls einen Rekordthread eingebracht ;-). Allein aus dem ließe sich sicherlich ein unterhaltsames Buch schreiben...

    Das Halbfinale wäre - die Turnierleistung insgesamt betrachtet - nicht verdient gewesen. Da bin ich anderer Meinung als der Bundestrainer.
    Erneut keine Lösung gegen eine "Nicht-6:0-Deckung". In den entscheidenden Spielen der Hauptrunde unterdurchschnittliche Rückraum- und nur mäßige Torwartleistung.

    Gute Besserung an Michael Haaß und K. Lijewski.

    Ja. Leider. Die StA ist eben keine unabhängige Behörde. Da hat der Landesjustizminister das letzte Wort, ob ermittelt wird oder nicht. Der ist rein zufällig Parteibezder des Bundespräsidenten.

    Das Verhalten der StA ist der eigentliche Skandal in dieser Sache.

    StA fordert 18 Monate für US plus Geldstrafe und 17 Monate für NS, jeweils auf Bewährung.
    Handball-World

    ...

    Die Verteidigung wird Freispruch fordern. Dafür müssen wir nicht in die Zukunft sehen können.

    Dann bleibt es spannend, wie sich das Gericht entscheidet (bzw. schon entschieden hat). Aus der Ferne betrachtet scheint beides vertretbar. Verurteilung, teilweise Verurteilung bzw. Freispruch, der mir (bzgl. des Bestechungskomplexes) aus dem Bauch heraus immer noch wahrscheinlicher erscheint. Aber insgesamt schreit jetzt schon nach Revision, da es kaum vorstellbar ist, dass sich die "unterlegene" Seite mit dem Urteil abfinden wird.