Beiträge von Lothar Frohwein

    Sieht so aus, als ginge der Prozess doch wie von Anfang an geplant (ohne die von den Medien erschaffene "Phantom-Verlängerung") zu Ende.

    Laut der Kieler Nachrichten ist im Janaur mit dem Urteil zu rechnen.

    Edit: Artikel neu gefasst

    Amüsant:

    Zitat

    [...] Der Kriminalbeamte berichtete von der Spurensuche in den Kontobewegungen des THW, der Schiedsrichter sowie Volarevic und dessen Frau, von der Auswertung des angeblich verfälschten Finalspiels per DVD und Screenshots und von der Vernehmung zahlreicher Zeugen. Darunter waren auch die Gäste der Mallorca-Party, auf der Schwenker Bestechungen zugegeben haben soll. „Die Zeugen waren sich an einer Stelle alle einig: Es wurde reichlich Alkohol konsumiert“, so der Beamte. Wer aber wo gesessen hat, wer in den Pool gefallen war und wer was gesagt hat, darüber gebe es Unstimmigkeiten.[...]

    Vergesst den Eintrag vorher. Es hat sich was geändert:

    Hallenstandards Ziffer 3.2: "[...] Für die Sachgemäße Verwendbarkeit (des Hallenbodens, Anm.) und Verlegung der Böden ist der Heimverein verantwortlich (...)"

    Bundessportgericht 7/2008 spricht eindeutig für eine Wiederholung, sollten die Sachverhalte bzgl. des "Fremdverschuldens" vergleichbar sein. Dem Urteil lag eine Unbespielbarkeit der Halle beim HBL (!)-Spiel Anderten - Wilhelmshaven zugrunde.

    Zitat

    [...]Anders als die Spielleitende Stelle und die Toyota-Handballbundesliga als Verfahrensbeteiligte kommt das Bundessportgericht zu dem Ergebnis, dass eine Zurechenbarkeit von Fremdverschulden in der Weise, dass sich der Einspruchsführer der zwingenden Sanktion aus § 50 Abs. 1 SpO DHB, dem Spielverlust, ausgesetzt sehen muss, nicht angenommen werden kann.[...]

    Zitat

    [...]Aus den Ordnungen des DHB lässt sich die Annahme, dass der Einspruchsführer auch für das Verhalten von Personen einstehen muss, deren er sich nicht einmal unmittelbar bedient hat, nicht herleiten. [...] Es ist nicht ersichtlich, dass die Ordnungen des DHB vorsehen, dass die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine für das Verhalten Dritter bei einer derartigen Konstellation eingestehen müssen. Ebensowenig lässt sich dies aus Regelungen der Toyota-Handballbundesliga entnehmen. Aus diesem Grund kann § 50 Abs. 1 SpO DHB keine geeignete Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid sein, da weder dem Einspruchsführer noch seinen Repräsentanten noch den vom Einspruchsführer eingesetzten Spielern und Offiziellen ein Schuldvorwurf gemacht werden kann.[...]

    Zitat

    [...]Dies hat zur Konsequenz, dass die Spielwertung dieses Spiels nicht nach § 50 Abs. 1 Buchstabe b) SpO DHB vorgenommen werden konnte, sondern dass die ohne Anwendung dieser Vorschrift erforderliche Ermessensentscheidung von der Spielleitenden Stelle zu treffen gewesen wäre. Diese Ermessensentscheidung kann aber nach den obigen Ausführungen zum fehlenden Verschulden nur eine Neuansetzung des Spiels sein, so dass das Bundessportgericht entsprechend erkannt hat. Zu einem anderen Ergebnis kann eine sachgerechte Betätigung des wohlverstandenen Ermessens nicht führen. [...]

    Anmerkung: Das in Rede stehende Spiel war am 05.10.08, zwei Tage später wertete die HBL das Spiel für Anderten verloren. Gegen diesen Bescheid wurde Einspruch vor dem Bundessportgericht eingelegt, das schon fünf Monate später (für den damaligen Vorsitzenden Lauterbach war das quasi Lichtgeschwindigkeit), am 14.03.09 das Urteil sprach. Der Bescheid wurde aufgehoben. Das letztinstanzliche Bundesgericht konnte mangels Rechtsschutzbedürfnis (WHV hatte das Wiederholungsspiel gewonnen) keine abschließende Regelung treffen.

    EDIT: Ist überholt. s.u.

    Es gibt hunderte Artikel über den Prozess. Meist basierend auf den Grundinfos, die über dpa verbreitet werden. Also: einer wie der andere.
    Was sich davon abhebt, ist die Berichterstattung von Erik Eggers und die der Kieler Nachrichten.

    Einen Artikel, der sich mit den juristischen Aspekten und Schwierigkeiten des Prozesses eingehend befasst, habe ich noch nicht gelesen. Da die rechtliche Seite aber durchaus eine wichtige Rolle spielen könnte (unabhängig von dem, was ausgesagt wird), fehlt ein solcher Artikel.

    Pflichtsieg deshalb, weil der VfL nicht mehr so stark wie in den vergangenen Jahren ist und der TuS ein Heimspiel hat. Aber der TuS war in der Vergangenheit oft genug derjenige Verein, der am Boden liegenden Gegnern zu gerne (unfreiwillig) die Hand gereicht und sie wieder hochgezogen hat, weil die Mannschaft mit dem Druck des Gewinnenmüssens nicht klarkam.

    Auch als neutraler Zuschauer hat das Spiel richtig Spaß gemacht!

    Die Eintracht hat das Optimum aus ihren limitierten Möglichkeiten (drei Rechtshänder im Rückraum: Quist/Jahns, Nikolov, Slundt) herausgeholt und gestützt auf eine sehr gute Deckung, einem überragenden Klockmann (21/5 Paraden) und dem Quäntchen Glück des Tüchtigen (als FAG auf ein Tor herankam) verdient gewonnen.

    Bei Frisch Auf fehlte in der ersten Hälfte gänzlich die Einstellung in der Abwehr, da war es dann auch schwer für die Keeper (erste Parade nach 22:55 Minuten). Die Eintracht hat im wesentlichen zwei simple Sachen gespielt und die haben immer wieder geklappt. Und Quist hat bei seinen Rückraumwürfen in der ersten Hälfte nicht einmal Kontakt gehabt...

    Die Stimmung war beeindruckend!

    Täte mich wundern, wenn der Volarevic die "Einladung" annähme ...

    War klar!

    Zitat

    [...]Der kroatische Spielervermittler Nenad Volarevic, an den der THW Kiel 92.000 Euro gezahlt hat und den die Staatsanwaltschaft als möglichen Geldboten an die polnischen Schiedsrichter des Finalspiels vermutet, wird unterdessen nicht vor Gericht aussagen. Wie der Richter am Donnerstag mitteilte, habe Volarevic per Fax erklärt, dass er "zur Zeit keine Absicht habe, zu diesem Verfahren zu kommen". Als ausländischer Staatsbürger ist er nicht verpflichtet der Ladung zu folgen.

    Handball-World

    @ Gordon:
    Ein Zeuge hat (unabhängig von seiner Hautfarbe oder dem Bundesland) ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn er sich bei wahrheitsgemäßer Beantwortung einer Frage selbst belasten würde (vgl. § 55 I StPO).

    Nimmt er dieses Recht allerdings nicht wahr, darf er (im Gegensatz zum Angeklagten) nicht lügen.

    Klar, die Schere ist groß.
    Fakt ist aber auch, dass es schon immer "Klatschvieh" in der Handball-Bundesliga gegeben hat, egal wie groß sie gerade war.

    Die von Hereticus angeregte Reform würde bedeuten, dass jeder einzelne Klub dieser 12er-Liga einen noch größeren Finanzbedarf hätte, als ihn die Top 12 derzeit haben. Denn es gäbe keine "leichten" Spiele mehr. Die Belastung für die Spieler würde steigen. Die Weltstars und Spieler von internationalem Format wären dann auf zwölf Vereine verteilt, nicht mehr auf 18. Da diese Spieler nicht vom Himmel fallen, würde meiner Ansicht nach die Gehaltsschraube noch weiter aufgedreht werden und die Aufsteiger aus der zweiten Liga hätten gar keine Chance mehr, es sei denn sie brächten einen Fünfmillionen-Etat auf die Reihe, was aber utopisch ist.
    Deutsche Spieler bekämen noch weniger Chancen...

    Letztlich ist der Vorschlag sicherlich reizvoll, aber auch er verlagert das Problem.

    Geld wirft Tore. Die Tabelle spiegelt im Wesentlichen immer die Etatrangliste wider. Ob da nun acht, zehn, zwäöf oder 18 Vereine in der Liga spielen. Irgendwo muss der Schnitt gemacht werden und da hat sich die 18er-Liga bewährt. Vielleicht sollten wir der eingleisigen zweiten Liga fünf Jahre die Chance geben, die Kluft zu verringern. Sollte es im Jahr 2017 immer noch so sein, dass die Aufsteiger (von wenigen Ausnahmen abgesehen) gleich wieder runterkacheln, wäre sicherlich ein neuer Weg vonnöten.