Beiträge von Lothar Frohwein

    Von außen wirkt die Führung überfordert. Ist ja auch kein Wunder, weil man einen HBL-Klub nach Feierabend "nebenbei" nicht erfolgreich führen kann. Völlig unmöglich. Alle, die das gemacht haben, sind mehr oder weniger baden gegangen.

    Es ist doch klar, dass nach dem langen Schwebezustand und der glücklichen Lizenzerteilung ("nicht hinreichend eindeutig formulierte Regelung") das Feld nicht komplett bestellt sein kann. Es liegt auch auf der Hand, dass die Kommunikation darunter gelitten hat.

    Es gibt noch andere "hungrige", junge und fähige Trainer, die auf eine solche Chance warten, um sich präsentieren zu können. Spieler gibt es derzeit (aufgrund der Eingleisigkeit) auch genug. Es muss eben nur schnell jemand das Heft in die Hand nehmen, der auch über entsprechende Kompetenzen (fachlich und faktisch) verfügt und dessen Ansprache vertrauenserweckend ist. Das wird schon werden; die größte Klippe ist schließlich umschifft und Geld soll ja angeblich auch hinreichend vorhanden sein...

    Ich glaube, dass es der VfL schafft. Sei es direkt oder über einen denkbaren Zwischenschritt "Lizenz unter Bedingung", der ein weiteres Zeitfenster öffnen würde.

    Unabdingbar ist meiner Meinung nach aber, dass der VfL auf der Kostenseite mindestens zwei Jahre kleine Brötchen backt. Vielleicht geht es ja auch einmal so richtig gegen den Abstieg. Solange die neue Halle nur auf dem Papier besteht (ich glaube erst an sie, wenn sie eingeweiht ist), wäre das auch nicht tragisch, wenn es zur tatsächlichen Konsolidierung beitrüge.

    Mir stellt sich die Frage, wie dieser Satz zu interpretieren ist:

    Gummersbach kann gegen den Bescheid innerhalb einer Woche nach Zustellung Beschwerde einlegen und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit noch nachweisen.

    Heißt das, dass man eine Woche hat, um Breschwerde einzulegen UND die leistungsfähigkeit nachzuweisen
    oder
    heißt das, dass man eine Woche für die Beschwerde hat, und für den nachweis noch länger?

    Beide Interpretationsmöglichkeiten sind denkbar.

    Innerhalb der Beschwerdefrist (diese 1 Woche) muss der Nachweis erfolgen. Nach Ablauf der Frist ist das nicht mehr möglich, selbst wenn noch zehn Millionen in bar auftauchen würden.

    Also der Fall Dormagen sollte doch gezeigt haben, dass die HBL sehr gewissenhaft mit der Lizenzvergabe um geht und vor allem darauf achtet, dass alle Vereine gleich behandelt werden. Auch gibt es kein "Gnadenrecht" mehr, das damals den VfL gerettet hat.

    Der Verein hat eine "Mängelliste" bekommen und nun ab Zustellung eine Woche Zeit, diese Mängel zu beheben oder zumindest so zu flicken, dass die "Karre" ein Jahr hält. Wie diese Liste genau aussieht, wissen wir nicht.

    Keine Liquidität und Verschuldung = keine Lizenz.

    Für die alten Tafeln gibt es keine Ersatzteile mehr. Wegen der HBL-Hallenstandards gibt es zur neuen Saison eh neue Tafeln. Die haben aber eine lange Lieferzeit. Daher die Übergangslösung. Sagte mir der zuständige Mensch vom Kreis (ist ja eine Kreissporthalle).

    @ Luke
    Dein Standpunkt ist gut nachvollziehbar, letztlich hat ihn "die HBL" ja auch so (Aufhänger: Chancengleichheit für alle) bis zuletzt vertreten. Allerdings war das Gericht der Meinung, dass nicht eindeutig genug geregelt sei, dass ein laufendes Insolvenzverfahren, das im Spieljahr abgeschlossen wird, zur Nichterteilung der Lizenz führt.
    Hier ist die Argumentation des Gerichtes (ungleich "die HBL") nachvollziehbar. "Keine Strafe ohne Gesetz" ist einer der höchsten Rechtsgrundsätze.

    Um dein Beispiel aufzugreifen: Wenn die Polizei jetzt auch noch das Auto beschlagnahmte, weil sie es als "Tatwaffe" sähe, hätten wir einen (leicht hinkenden) Vergleich. Ein Gericht würde dann sagen: Nee, zwar können Tatwaffen beschlagnahmt werden, aber mangels gestzlicher Regelung nicht in einem solchen Fall.

    Es trifft ja alles zu, was du in Bezug auf Hamm, Friesenheim, Altenholz, Dessau, Aue etc. schreibst.

    Aber - und das ist ein großes ABER: Auch diese Vereine haben diesen Lizenzierungsrichtlinien zugestimmt. Auch diese Vereine wussten (wenn sie sich denn überhaupt damit befasst haben), dass es keine Sanktionsmöglichkeiten für die aktuelle Saison (z.B. Punktabzug) gibt, wenn ein Verein seine Mannschaft auch durch Insolvenzgeld finanziert und letztlich mit einer nicht bezahlten Mannschaft gegen Konkurrenten punktet, die "ihren Deckel" bezahlen. Auch diese Vereine wussten, dass "wirtschaftliche Absteiger" in der Bundesliga nicht auf die Anzahl der "sportlichen Absteiger" angerechnet werden. Auch diese Vereine hatten die Möglichkeit, die Lizenzierungsrichtlinien mitzugestalten bzw. sich dafür einzusetzen, dass die genannten Regelungen geändert werden. Sie haben es nicht getan. Also blieben die Regeln so wie sie waren.

    Ich gehe aber davon aus, dass (auch wegen des Urteils) das eine oder andere für das kommende Lizenzierungsverfahren 12/13 geändert werden wird.

    Der DHC hat Glück gehabt, dass das Gericht den Verein durch eine (unbeabsichtigte) Lücke in den Regelungen schlüpfen ließ. Aber das ist doch völlig okay.

    Eine Anmerkung noch: Hinsichtlich der Zweitligalizenz wurde die (geplante) Liquidität der kommenden Serie geprüft. Sollte das Insoverfahren abgeschlossen sein (was Bedingung ist), soll das ja angeblich alles kein Problem sein. (Toi, Toi, Toi).

    Salomonisches Urteil.

    1.) Die Lizenzierungsrichtlinien sind auch im Zusammenspiel mit dem Insolvenzrecht rechtmäßig. Die HBL darf alles dort geregelte auch so regeln.

    2.) Ein Eigenantrag wegen "Zahlungsunfähigkeit" führt zum Zwangsabstieg.

    3.) Dass ein wirtschaftlicher Träger während des Spieljahrs ein Insolvenzplanverfahren durchläuft und auch abschließt, ist ein nicht eindeutig geregelter Sonderfall. Jedenfalls nicht eindeutig genug, um darauf die harte Rechtsfolge "Dritte Liga" stützen zu können. Demnach gab es die Lizenz unter der Bedingung, das Insolvenzverfahren auch wirklich bis zum 10.06. zu "beenden".

    Vermutlich wird die HBL nun die Lizenzierungsrichtlinien in diesen Punkten klarer fassen, was sie wegen 1) und 3) darf. -

    Das Kämpfen hat sich gelohnt, der DHC hat das Schiedsgericht in dem letztlich wesentlichen Punkt von seinen Argumenten überzeugt. Die hier immer wieder geäußerten Zweifel an der Unabhängigkeit des Schiedsgerichts dürften damit wohl ausgeräumt sein.

    So wie ich das sehe: Schwein gehabt! Das hätte auch anders laufen können. Aber man will dem DHC (entgegen immer wieder geäußerter anderer Vermutungen) ja nicht Böses. Letztlich m.M.n. eine gut vertretbare Entscheidung. Wenn es an der Bestimmtheit einer Regelung fehlt, darf sich das nicht nachteilig für den Antragsteller auswirken. Die Punkte 1) und 2) waren aus meiner Sicht nicht erfolgsversprechend angreifbar.

    @ Maxx: Die von allen Vereien so beschlossenen Lizenzierungsrichtlinien geben nichts anderes her. Auch wenn das ungerecht erscheinen mag. Vielleicht wird das künftig in den Durchführungsbestimmungen wieder geändert (z.B. dass die wirtschaftlichen Absteiger auf die Antahl der sportlichen Absteiger wieder angerechnet werden, wie es in der 2. Liga ist und in der Bundesliga lange war).

    Das wäre aus meiner Erinnerung heraus das erste Mal, dass ein HBL-Schiedsverfahren nicht an einem Tag - wie auch immer (Vergleich, Klagerücknahme, Urteil) - abgeschlossen wird. Ich gehe davon aus, dass das auch Montag so sein wird. So kompliziert ist der Fall dann nun auch wiede nicht, dass mehrere Verhandlungstage nötig wären.

    Es bleibt aber die Frage: Hat er nicht trotzdem eine 2. Chance verdient? Letztendlich ist es in Deutschland leider so, dass grundsätzlich wenig gerne in der Vergangenheit gewühlt wird, sei es von Klatschpresse oder eben von der Opposition.. Eine Person, die wen tötet hat nach 25 Jahren das Recht auf ein neues normales Leben. Sie müssen es dann nur noch mit ihrem Gewissen vereinbaren, können aber das normale Leben führen. Warum sollte dies einem Politiker verwehrt bleiben?

    Du vergleichst ja nicht einmal Äpfel mit Birnen. Eher Amöben mit Pulsaren. Selbstverständlich hat Guttenberg ein Recht auf ein "normales Leben". Das führt er jetzt ja auch schon. Und sicher kein schlechtes. Seine akademische Strafe hat er bekommen, politisch ist er erstmal raus. Zu Recht. Strafrechtlich drohen ihm erfahrungsgemäß höchstens 90 Tagessätze, also nicht einmal eine Vorstrafe, die ins Führungszeugnis eingetragen wird. Ich glaube auch nicht, dass man ihm dauerhaft das Erschleichen seiner Dissertation auf's Brot schmieren wird. Sondern seine velorene Glaubwürdigkeit bedingt durch seine Lügen nach der Entdeckung des Plagiats. Glaubwürdigkeit ist aber ein Muss für Politiker. Klar, er könnte über eine Landesliste (ohne nenneswerten Einfluss des Wählers) wieder in den Bundestag rutschen, wenn er und seine Partei das wollen. Vielleicht würde man ihn auch in seinem Heimatkreis direkt wählen. Aber wenn er dann irgendweine heikle Sache erklären müsste, würde man ihm dann glauben? - Vielleicht in zehn Jahren, wenn er und seine Persönlichkeit glaubhaft gereift sind. Möglich, aber ich glaube nicht daran.

    Jedoch wage es zu bezweifeln, dass ein verurteilter Mörder Bundesminster werden oder auch ein sonstiges hohes politisches Amt bekleiden könnte. Klar, theoretisch ginge das, aber es ist doch praktisch außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit. Nee, bei aller Liebe: Guttenberg schlechter als einen verurteilten Mörder zu stellen: Da komme ich gedanklich nicht mit.