Im HBL-Lizenzierungsrecht spielen Fristen und Zeitpunkte der Betrachtungsweise eine große Rolle. Das muss auch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes so sein.
Aufgrunnd der Dormagener Verlautbarungen zum Thema Insolvenzrecht kann man als außenstehender Beobachter den Eindruck gewinnen, als seien sich Geschäftsführung und Insolvenzverwalter des Stellenwerts der HBL-Statuten im Hinblick auf die Startberechtigung nicht voll bewusst gewesen. Ich hoffe, der Eindruck trügt und ist falsch. Zudem verwirrt auch der öffentlich ausgerufene und ständig wechselnde Wasserstand (wie Ebbe und Flut) zum Thema zu Ende spielen oder nicht zu Ende spielen. Wenn man sagt, es sei noch nicht sicher, dass die Saison zu Ende gespielt werde, kann man nicht gleichzeitig behaupten, man sei wirtschaftlich leistungsfähig. Das ist zwingend logisch.
Vielleicht nimmt die Sache ja doch noch eine gute Wendung. Ich hoffe es für den DHC.
Die HBL ist immer bereit, einen Weg mitzugehen, der unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung und der Richtlinien gangbar ist. Diesen Weg sollte man in persönlichen und sachlichen Gesprächen suchen und finden. Öffentliche Schelte - wie vom vergangenen Freitag - hilft da ganz sicher nicht.