Beiträge von Lothar Frohwein

    lothar
    Vielleicht blöde Frage, ich stelle sie trotzdem. Was passiert wen wieder eine neue GmbH gegründet wird, oder geht das gar nicht?

    Wir reden im Konjunktiv. Ob das ein Riesenfehler gewesen sein könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Wir kennen den Sachverhalt (den Wortlaut der Anträge) nicht. Möglicherweise kommt es auf Kleinigkeiten in der Formulierung an. Die Prüfung und Bewertung obliegt der Lizenzierungskommission.

    Grundsätzlich muss man aber davon ausgehen, dass ein Geschäftsführer eines wirtschaftlichen Trägers eines Handball-Bundesligisten weiß, was er tut. Erst recht, wenn er erfolgreicher Unternehmer ist. Dass er die Lizenzierungsrichtlinien kennt oder sich bei der HBL informiert oder sich fachanwaltlich beraten lässt, ehe er den Gang zum Insolenzgericht unternimmt und deshalb genau denjenigen Antrag stellt, den er stellen möchte/muss und sich deshalb auch sämtlicher Konsequenzen in insolvenz- und lizenzrechtlicher Sicht bewusst ist. --

    Würde die Lizenz aufgrund der Lizenzierungsrichtlinien wie auch immer aufgrund der Insolvenz wegfallen, gäbe es die Möglichkeit, mit einem neuen wirtschaftlichen Träger eine neue Lizenz für die dann tiefere Spielklasse (hier wäre es die zweite Liga) zu beantragen. Vgl. Nordhorn und Essen. In diesem Fall würden 11/12 acht Pluspunkte abgezogen. Das ist neu.

    Aber das ist alles Spekulation.

    Zitat

    [...]Die Lizenzierungskommission der HBL hat unterdessen den DHC aufgefordert, bis Anfang März zur Fortführung und zur Form der Insolvenzanträge Stellung zu nehmen. "Derzeit prüft die Lizenzierungskommission der HBL den Vorgang. Bis zum Abschluss der Prüfung wird es keine Aussage über etwaige Rechtsfolgen geben. Die Lizenzierungskommission hat den vorläufigen Insolvenzverwalter zu einer schriftlichen Stellungnahme binnen zehn Tagen hinsichtlich der Insolvenzanträge und des weiteren Fortgangs der Saison aufgefordert", so das Mitglied der HBL-Lizenzierungskommission Rolf Nottmeier am Freitagabend gegenüber handball-world.com.

    Nach dem Wortlaut der Lizenzierungsrichtlinien der HBL stünde der Verein als erster Absteiger aus der Bundesliga fest, wenn ein Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt worden wäre. Allerdings ist noch unklar, ob der Insolvenzantrag nicht wegen „drohender Zahlungsunfähigkeit“ gestellt wurde. In diesem Fall bliebe den Dormagenern nach den HBL-Statuten ein Zeitfenster bis zum 30. April 2011, den Zwangsabstieg durch Konsolidierung zu verhindern.

    Nach Auskunft der Pressestelle des Amtsgerichts gegenüber handball-world.com sollen zwei Insolvenzanträge mit den Gründen "Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung" eingegangen sein. Dies würde den Zwangsabstieg und den Abzug von acht Punkten in der nächsten Saison, falls der Verein in der 2. Bundesliga mit einem neuen wirtschaftlichen Träger antreten will und die Lizenz dafür erhält, zu Folge haben. [...]

    http://www.handball-welt.de/2010/o.red.c/news-1-1-1-30031.html


    Wenn also ein oder mehrere Sponsoren gefunden würden, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit für diese und vielleicht sogar die nächste Saison garantieren würden, so sehe ich das mit dem Zwangsabstieg noch nicht so richtig! Denn dann wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.

    Es kommt lizenzrechtlich nicht darauf an, ob das Inso-Verfahren eröffnet wird. Sobald der Antrag auf Einleitung des Insoverfahrens gestellt wird, steht der Zwangsabstieg fest. Siehe o.g. § 10 L-Richtlinien.

    Zitat

    [...]
    b) der Verein bzw. der wirtschaftliche Träger selbst die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat oder

    In allen genannten Fällen steht der betreffende Verein als erster Absteiger aus der jeweiligen Spielklasse fest.[...]

    So einfach würde ich es mir jetzt nicht machen. Sicher steht in den DF, dass bei Eigenantrag der Zwangsabstieg besiegelt ist. Allerdings gilt ein folgenlos zurückgezogener Antrag als nicht gestellt. Insofern kann ich beide Seiten verstehen und man darf gespannt sein, wie das ausgeht...

    Das geben die L-Richtlinien m.E. nicht her. Es gibt keine Regelung zur Rücknahme von I-Anträgen und der Wortlaut ist eindeutig. Folgenlos war der Antrag ja auch nicht. Immerhin ist ein Inso-Verwalter drin, der sich derzeit die Fahrtkosten zusammenbettelt. Es spielt (und punktet) eine Mannschaft, die nicht bezahlt werden kann (Wettbewerbsverzerrung). Auch ist ein Anspruch der Angestellten auf (öffentliches) Insolvenzgeld entstanden. Zudem gibt es seit dem Wallau-Fall 2005 eine klare Aussage des damaligen HBL-Gerichts zur Wirkung von Eigenanträgen: unbedingter Zwangsabstieg im Zeitpunkt der Einreichung.

    Wenn eine Rücknahme den Zwangsabstieg verhindern würde, wären die Bestimmungen ad absurdum geführt. Die zeitbringende Möglichkeit "drohnende Zahlungsunfähigkeit" ist nach den veröffentlichten Meldungen nicht genutzt worden (vermutlich, weil die ZU nicht drohte, sondern schon gegeben ist).

    Es bleibt aber nach wie vor die Möglichkeit, mit einem neuen wirtschaftlichen Träger und acht Miesen in der zweiten Liga zu starten.

    Daniel Svensson, einer der zahlreichen Abgänge Toledos, stehe in Kontakt mit zwei Bundesligisten, darunter der TuS N.-Lübbecke. Bei den Ostwestfalen habe er ein Probetraining absolviert. Die Zukunft des ehemaligen Aalborgers, der auf der Königsposition und der Mitte eingesetzt werden kann, solle sich in den kommenden Tagen entscheiden. Dies teilt TV2.dk mit.

    Quelle:

    http://sporten.tv2.dk/haandbold/arti…ndesligaen.html

    Neue Westfälische vom 3. Februar

    Zitat

    [...]In den Tagen zuvor hatte es ein neues Gesicht im Lübbecker Trainingsbetrieb zu sehen gegeben. Mit Daniel Svensson trainierte ein 28-jähriger Däne mit, der zuletzt in Spanien bei Toledo unter Vertrag gestanden hatte. "Daniel Svensson ist ein Kumpel von Kristian Svensson, mit dem er zusammen in Dänemark gespielt hat. Nach einem Probetraining in Balingen hat er gefragt, ob er ein paar Einheiten bei uns mitmachen darf", erläuterte Teammanager Zlatko Feric, der eine mögliche Verpflichtung des Mittelmanns aber ausschloss.

    Meiner Meinung nach ist Ronalds Ansatz der einzig gangbare: Bürgschaften! Schritt für Schritt bis zur Abdeckung eines halben Etats.
    Das hat einige Vorteile: Die Liquidität bleibt erhalten, die Gläubiger (Spieler, Finanzamt, BG, Lieferanten etc.) werden besser geschützt und vor allem ist das ein internes und kostenloses Kontrollwerkzeug. Denn es wird nur derjenige bürgen, der sich genauestens über die wirtschaftlichen Daten der Gesellschaft informiert und das entsprechende Vertrauen hat. Bzw werden diejenigen zinsgüsnstige Bankbürgschaften bekommen, die solide sind; die anderen müssten ordentlich blechen, was auch ein Instrument zum Erreichen von Wirtschaftlichkeit wäre.

    Eine penible und ständige Kontrolle kann die HBL mit ihrem aktuellen Personalstand (Lizenzierungskommission ist außer Bohmann (dessen Augenmerk auf anderen Themen liege sollte) nebenberuflich und ehrenamtlich tätig) gar nicht leisten.

    Ein weiterer Ansatz sollte sein, dass die Handballgesellschaften versuchen Gewinn zu machen und diesen nicht - wie bisher üblich - um jeden Preis zu vermeiden.

    Ich habe Verständnis dafür, dass es wirtschaftliche Zwänge geben kann, die eine Insolvenz erforderlich machen.
    Ich verstehe aber nicht, wie man in dieser Situation, die ja nicht urplötzlich wie ein Erdbeben über den Verein hineingebrochen ist, noch zwei Spieler verpflichten kann.
    Ich glaube, das versteht niemand.

    Man sollte es der Öffentllichkeit erklären, damit sie es versteht. Vielleicht gibt es nachvollziehbare Gründe.

    10. Großwallstadt 16 (-2 Punkte)
    11. Melsungen 12 (bleibt)
    12. Wetzlar 11 (-2)
    13. Balingen 11 (-2)
    14. Nettelstedt 10 (- 2)
    15. Friesenheim 9 (bleibt)
    16. Hannover 7 (-2)
    17. Hamm 6 (-2)
    18 Dormagen 0 (-6)

    Anm: Der TuS hat zwei Spiele gegen den DHC gemacht. Eins gewonnen, eins verloren.

    Wie sieht das überhaupt aus!? Werden bei einem Rückzug innerhalb der Saison eigentlich alle Spiele des DHC annulliert?
    Gut, viele Punkte haben wir ja nicht geholt, aber die die wir geholt haben würden den Mannschaften ja dann wieder zugesprochen, oder!?

    Der DHC wird auf Null gesetzt, alle Spiele aus der Wertung genommen. D.h. konkret, dass Melsungen drei Ränge und Friesenheim einen Platz gewinnt, Burgdorf und der TuS einen Platz verlieren.

    Laut der L-Richtlinien kann mit einer neuen GmbH Antrag auf Erteilung der Lizenz für die zweite Liga gestellt werden, wenn die weitschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Gelänge dies, würden dem DHC aber in der zweiten Liga acht Punkte abgezogen (Neuerung).

    Sollte der Verein heute wie auch immer insolvenzmäßig "zu Grabe" getragen werden, wie es der "Buschfunk" meldet, täte mir das für die stets netten Fans leid.
    Ich möchte an dieser Stelle sicherheitshalber darum bitten, von weiteren hämischen und unsachlichen Kommentaren (insbesondere @ vorlaut) abzusehen, denn egal was war oder warum es so ist: Es stecken zu viele Emotionen dahinter, um gehässig zu sein. Auch und wenn tatsächlich niemand stribt und es weitaus Schlimmeres gibt...

    Neue Westfälische, überregionaler Teil, 19.01.11

    Völlig dumme Zeitstrafen (Preiß und Wechselfehler). Vier Chancen zum 22:18, darunter der TG von Pfahl ausgelassen. Kraus eine herbe Enttäuschung. Pfahl und Christophersen kann man das nachsehen.
    Für Fouls, die in der ersten Hälfte noch mit Hinausstellung bestraft wurden, gab es nach der Pause oft noch nicht mal einen Freiwurf. Da komme ich nicht mehr mit...

    Mal basierend auf dem, was öffentlich geworden ist bzw. dem zuverlässigen Buschfunk zu entnehmen war. Mit allen Risiken, weil eine fundierte Analyse ohne Kenntnis der gesamten Aktenlage nicht möglich ist. Aber Foren sind ja auch zum Spekulieren da...

    Es gibt offensichtlich zwei wackelige Ebenen, die tatsächliche und die rechtliche. Wenn eine davon einbricht, wird am Ende zumindest strafrechtlich nichts Nennenswertes übrigbleiben. Halten beide, könnte es empfindliche Strafen und Folgen (zivil- und verbandsrechtlich) geben.

    I)
    Die tatsächliche Ebene
    Lässt sich nach Überzeugung des Gerichts nachweisen, dass die Angeklagten Schiedsrichtern (nicht nur Baum und seinem Kumpel) Geld für Falschpfeifen versprochen/angeboten haben?

    Da kommt es dann wohl auf die Zeugenaussagen an, die vor Gericht gemacht werden.
    Die Angeklagten und deren Angehörige müssen nichts sagen. Ebenso wenig wie sonstige Zeugen, wenn sie sich durch die Aussage selbst belasten würden. Sagen sie was und wenn ja was?

    Es ist Kaffeesatzleserei, aber es könnte sich eine Indizienkette ergeben. Plaudereien auf Malle und an Hotelbars sowie bei Noka daheim (was, wenn Noka und Frau schweigen nur von den anwesenden RNL-Zeugen bezeugt werden kann), Geldflüsse, Buchungen oder Nichtbuchungen, Belege, Schriftstücke, Kontoauszüge, die Reisewege des Volarevic, deren zeitliche Abfolge usw. Gibt es Lücken in einer solchen Kette?

    Möglich, dass einige Zeugen aus dem Ausland gar nicht erscheinen, möglich dass sich andere nicht erinnern, plötzlich erkranken oder ihrer schriftlichen Aussage widersprechen. Möglich, dass alles noch einmal genauso erzählt wird, wie zuvor. Möglich, dass völlig neue Gesichtspunkte und Zeugen auftauchen.

    Dann muss das Gericht die Aussagen bewerten. Gibt es möglicherweise Belastungstendenzen? Wer hat was wovon? Hintergründe? Motive? Ist der Zeuge glaubwürdig oder die Aussage glaubhaft? Hörensagen?

    II)
    Die rechtliche Ebene
    Passt der dann nach Überzeugung des Gerichts festgestellte Sachverhalt in eine strafrechtliche Norm?
    Auf den 299 bezogen: Ist die EHF ein "gewerblicher Betrieb"? Sind Schiedsrichter "Beauftragte" der EHF? Sind Siegermedaillen „bezogene Waren“ im Sinne des 299? Ist der Titelverteidigerstartplatz eine "gewerbliche Leistung" im Sinne des 299? Ist die Teilnahme der Klubs an der CL eine von ihnen gegenüber der EHF erbrachte „gewerbliche Leistung“? Wie hoch ist das Risiko einer denkbaren Revision, vor dem Hintergrund, dass hier vielleicht ein Sachverhalt in eine Norm gequetscht wird, die dafür nicht geschaffen worden ist? U.v.m.

    Bezogen auf die Untreue, die dem Vernehmen nach trotz anderslautender Meldungen noch im Raume steht:
    Sind „schwarze Kassen“ für noch nicht konkrete Verwendungszwecke gebildet oder „Zahlungen ohne Rechtsgrund“ erfolgt oder war die Zahlung tatsächlich ein Darlehen?

    Also, was bleibt am Ende übrig? Strafrechtlich, zivilrechtlich, verbandsrechtlich?

    Dann noch der Zeitfaktor bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist: Revision, entweder durch die dann Verurteilten oder die Staatsanwaltschaft? Kommt eine andere Instanz zu einer anderen rechtlichen Bewertung (Stichwort Betrug)? Wird zurück verwiesen oder bestätigt? Wieviele Jahre dauert das?

    Fragen über Fragen. Es dürfte spannende Prozesstage geben. Oder „einigt“ man sich ob der vielen offenen Fragen und Unsicherheiten doch noch vor Prozessbeginn oder im Prozess?

    Ein Spiel, in dem der TuS Gefahr läuft, sich zu blamieren. Es sei denn, es wird deutlich.
    Der TuS hat den Ruf, ein willkommener Aufbaugegner für Vereine zu sein, die kurz vor dem Abgrund stehen (in dieser Saison: Heimniederlage gegen Ahlen/Hamm, als die erst drei Punkte hatten; Auswärtsniederlage in Burgdorf, als die erst fünf Punkte hatten; Heimremis gegen Friesenheim). Ich bin mal gespannt, ob die Konzentration aus dem Kiel-Spiel diesmal hält. Vor einer guten Woche war es ja nicht so...

    Schade!

    Zu den Schiedsrichtern: Alfred Gislason bezeichnete sie in der PK als "absolut katastrophal und absolut parteiisch". - Also die verbale Höchststrafe. Totti Olafsson sprach hingegen von einem "deutlichen Kiel-Bonus"...
    Ich werde mir erst einmal die Aufzeichnung anschauen. Der Eindruck nach dem Spiel ist aber, dass die beiden überfordert waren.