Beiträge von Lothar Frohwein

    Das Urteil schafft Fragezeichen.

    Zum Beispiel die Geldstrafe. Hier wurde der Höchstsatz verhängt.
    Im "Anti-Doping-Reglement" heißt es:

    Zitat

    10.12 Verhängung finanzieller Sanktionen

    Der DHB kann eine finanzielle Sanktion von mindestens 25.- Euro bis höchstens 20.000.- Euro verhängen.
    Allerdings darf eine finanzielle Sanktion nicht herangezogen werden, um die gemäß ADR auszusprechende Sperre oder sonstige Sanktion herabzusetzen. Bei der Entscheidung, ob und in welchem Maß eine finanzielle Sanktion verhängt wird, sollen insbesondere die Schwere der Schuld und das Verhalten des Athleten oder der anderen
    Person im Disziplinarverfahren sowie seine/ihre Einkommensverhältnisse und sein/ihr Alter angemessen berücksichtigt werden. Geldstrafen fließen dem DHB zu.

    Kriterien sind "insbesondere" die Schwere der Schuld (die war laut Urteil gering), das Verhalten des Athleten (das war laut Urteil bei der Aufklärung vorbildlich)

    Die Begründung der Höchststrafe (vorsichtig ausgedrückt) überzeugt nicht.

    Zitat

    Die Geldstrafe wird gemäß Art. 10.12 ADR ausgesprochen, weil dem Spieler als internationalem Spitzensportler eine Vorbildfunktion zukommt und er nicht unbesonnen ein NEM zu sich nehmen darf, ohne vorher das Produkt auf Dopingkriterien zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Diese Geld-Sanktion wird nicht ausgesprochen, um von einer Sperre absehen oder eine solche herabsetzen zu können. Auch soll sie kein Maßstab für die Schwere der Schuld oder des Verhaltens des Spielers darstellen. Bei Festsetzung der Höhe der Geldstrafe (Höchstgeldstrafe) waren die Einkommensverhältnisse des Spielers maßgeblich. Der gedeckelte Geldstraferahmen bis höchstens 20.000,- EUR berücksichtigt schlichtweg nicht die Einkommensverhältnisse von Spitzensportlern im Profisport und ist diesen in keiner Weise angemessen.

    Laut ADR ist eben sehr wohl die Schwere der Schuld bei der Festlegung der Geldstrafe zu berücksichtigen. Auch ist das Verhalten des Athleten im Disziplinarverfahren (!) zu berücksichtigen. In der Urteilsbegründung bezieht man sich aber auf der Verhalten des Athleten bei der Tat...

    Hinsichtlich der Geldstrafe ist das Ding wohl angreifbar. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der letzte Satz von § 10.12 "Geldstrafen fließen dem DHB zu." eine größere Rolle bei der Strafzumessung gespielt haben könnte als die im ADR vorgeschriebenen Strafzumessungskriterien.


    Interessant ist auch § 12

    Zitat

    12.1.3 Zuständiges Disziplinarorgan für die Durchführung des Disziplinarverfahrens ist die ADK.

    Zitat

    12.2.2 Insbesondere sind die folgenden Verfahrensgrundsätze zu beachten:
    (a) eine zügige Durchführung des Verfahrens;
    (b) eine Besetzung der ADK (Anti-Doping-Kommission) mit fairen und unparteilichen Personen;
    (c)

    a) hat nicht geklappt, deshalb wurde die Sperre rückwirkend ausgesprochen, was nach ADR ausdrücklich möglich ist, wenn der betroffene Athlet die Verzögerung nicht zu verantworten hat.

    b) Mmmm. Vorsitzender der ADK des DHB (!) ist der Vize-Präsident Recht des DHB. Damit ist der Vorsitzende der Spruchkammer m.M.n. Partei (!) und nicht unparteilich! Außerdem bedenklich: Das Präsidium ist letztlich für die Finanzen des DHB verantwortlich. Geldstrafen fließen dem DHB zu...


    Heinz Winden = DHB Vize-Präsident Recht


    Anti-Doping-Reglement des DHB

    TuS Nettelstedt-Lübbecke - HSG Nordhorn-Lingen 33:25 (15:11), in Borghorst

    TuS-Nettelstedt-Lübbecke
    Blazicko (1.-30, 6/1 Paraden), Putera (6/1 P.); Friedrich (6/4), Felixson (3), Siodmiak (1), Jurecki (5), Tluczynski (5/2), Niemeyer (3), Olafsson (6), O. Tesch (1), Wiese (1), Bartsch (2/2), A. Tesch

    HSG Nordhorn-Lingen:
    Rigterink (1.-50., 11 Paraden), Bartels (2 P.); Machulla (5), Verjans (6/3), Leenders (2), Hrafnasson (1), Mickal (7/2), Wilmsen (3), Kalter (1)

    Nochmals aus meiner Sicht:

    Wie kommt der HCN über § 8 hinweg? Er wusste seit September Bescheid! Die drei Monate sind um!

    Ein Erschleichen ist es gerade nicht, wenn ein Fachmann wie der Justiziar befragt wird und man sich auf dessen Auskunft verlässt.

    Die Frage, ob eine Kündigung zugegangen (!) ist, ist daher auf Basis des mir bekannten Sachverhalts sekundär.

    Es hat sich in der Handballecke eingebürgert, ein Sammelthema für jeden Verein aufzumachen, um die Übersichtlichkeit zu steigern. Eine gute Idee, wie ich finde.

    Hier hinein bitte alles über und rund um den TuS Nettelstedt-Lübbecke, das nichts unmittelbar mit den einzelnen Spielen zu tun hat.

    Die Grunddaten:

    Zugänge:
    Milos Putera (Tor, Schwerin)
    Heidmar Felixson (RR, Burgdorf)
    Tomas Tluczynski (LA, Burgdorf)
    Henrik Hansen (RM, Torrevieja)
    Alexander Tesch (Kreis, VfL Gladbeck; auch für LIT Nordhemmern/Mindenerwald spielberechtigt)
    Arne Niemeyer (RL-RM, HSV Hamburg)

    Abgänge:
    Björn Buhrmester (Tor, unbekannt)
    Michele Skatar (RR, unbekannt)
    Thomas Schibschid (LA, unbekannt)
    Luka Dobelsek (RM, Emsdetten)
    Sergio Casanova (RM-RL-RR, unbekannt)
    Danny Anclais (RA, Schwerin)
    Branko Kokir (Karriereende)
    Christian Hildebrand (RA, unbekannt)

    unverändert:
    Nikola Blazicko (Tor); Lars Friedrich (RR), Artur Siodmiak (Kreis), Michal Jurecki (RL), Oliver Tesch (Kreis), Jens Wiese (RL, auch LIT Nordhemmern/Mindenerwald), Gerrit Bartsch (LA, auch LIT Nordhemmern/Mindenerwald), Thorir Olafsson (RA), Tim Remer (LA)

    Trainer: Patrik Liljestrand
    Co-Trainer: Hans-Georg "Schorse" Borgmann
    Teammanager: Zlatko Feric
    Geschäftsführer: Uwe Kölling

    Halle: Kreissporthalle Lübbecke (3.300 Plätze), Rote Mühle 1, Lübbecke

    Anfahrt:
    A2 bis AS Herford, B 65 bis Lübbecke
    A 30 bis AS Kirchlengern, B 65 bis Lübbecke
    Halle liegt an der Kreuzung B 65/B 239

    Geschäftsstelle/Karten: 05741 - 60 20 850 - Fax: 05741 - 60 20 851

    Homepage/Karten: http://www.tus-n-luebbecke.de

    Fanclub:
    Red Devils e.V. - etwa 120 Mitglieder.
    Kontakt: http://www.fanclub-reddevils.de

    Bei der Frage nach den Kosten von Atomstrom muss man auch fragen, wann sie bezahlt werden sollen. Stichwort Endlagerung. In zehn Jahren, in zehn Generationen, in zehntausend Jahren?

    Was kostet eine kw/h Atomstrom, wenn man diese Kosten aufschlägt?

    Es müssen so schnell wie möglich weltweit wirkliche Alternativen realisiert werden. Bis dahin, muss es wohl leider so bleiben wie es ist.

    Der Fall Poch zeigt eine Parallele hinsichtlich der Dreimonatsfrist des § 8 RO (früher im Wesentlichen § 4).

    http://www.dhb.de/fileadmin/reda…7_02_urteil.pdf (Urteil des Bundesgerichts des DHB - höchste Instanz)

    Seite 3 unten, Seite 2 vorletzter Absatz (Bestätigung durch OLG Hamm). Mit weiterer Begründung Seite 4 oben.

    Demnach ist eine Spielberechtigung drei Monate nach deren Erteilung nicht mehr anfechtbar, es sei denn, sie wurde "erschlichen". Für ein "Erschleichen" gibt der hier bekannte Sachverhalt (Unterlagen wurden der HBL zur Prüfung vorgelegt) keinen Anhaltspunkt.

    Also:
    (Uneidliche) Falschaussage vor Staatsanwaltschaft = nicht strafbar
    (Uneidliche) Falschaussage vor Richter = strafbar
    "Eidliche" Falschaussage = Meineid = Verbrechen (Strafandrohung mind. 1 Jahr)
    Uneidliche Falschaussage = Vergehen

    Eine Aussage vor dem Richter kann im Prozess korrigiert werden. Allerdings ist das dann im Ergebnis eine Frage der Glaubhaftigkeit der neuen Aussage bzw. der Glaubwürdigkeit des Zeugen. Theoretisch kann es nachvollziehbare Gründe für abweichende Aussagen geben. Das hängt vom Einzelfall ab. Es bleibt in solchen Fällen aber (meist) die Strafbarkeit wegen mindestens einer Falschaussage.

    Zitat

    Original von Joh
    Hmmm, welche Teile des Interviews wurden denn falsch wieder gegeben? Nur der Teil, der sich auf eine mögliche Einstellung des Verfahrens bezieht oder eben noch andere Teile des Interviews?

    Das weiß man bei Boulevardblättern nie!
    Fakt ist, dass die Mopo sich das Interview nicht hat genehmigen lassen, wie das ansonsten bei solchen Sachen mit aussagewert absolut üblich ist. Die wussten wohl, warum...
    Durch die Reklamation von Wick taugt das gesamte Interview nicht als zuverlässige Quelle.

    Die Volksfront von Judäa? Oder doch die judäische Volksfront? Oder die populäre Front? - Vielleicht hat Monty die Antwort... :D

    Leicht off:

    http://www.onlinecliptv.com -> Dokus -> In Suche "DieKreuzüge" eingeben und gelegentlich die vier Teile gucken. Sehr amüsant kommentierte und dargelstellte Geschichte der Kreuzzüge. Mit Monty.

    Auch ansonten eine sehr brauchbare Seite für Doku-Freunde, wenn man selktieren kann...

    Das ist doch nicht neu. Das passiert andauernd, Friesenheimer! Vor allem bei Toren in den Schlusssekunden weist das HBL-System eine enorm hohe Fehlerquote auf. Man muss bei engen Ergebnissen mindestens eine Minute waren, ob das Ergebnis nicht korrigiert wird. Kiel hatte laut HBL am ersten Spieltag gegen Dormagen gewonnen. Der Ausgleichstreffer wurde erst Minuten später nachgemeldet. Ähnliche Beispiele gibt es haufenweise. Man muss ja froh sein, wenn der HBL-Ticker nicht mittendrin ausfällt, wie in dieser Saison so oft geschehen.

    Kurz: Der HBL-Ticker ist ein netter Service, aber vor allem bei Spielen, in denen es um etwas geht, sollte man andere Quellen benutzen.

    Glückwunsch zum Aufstieg nach Burgdorf!

    Es war ein typisches Relegationsspiel: an Dramatik kaum zu überbieten, dafür so gut wie keine spielerischen Elemente. Das Spiel lebte von der Defensive und der Spannung. Beide Mannschaften hatten sich auf das Gegenstoßkonzept des Gegners eingestellt, so gab es auch keinen einzigen Tempogegenstoß. Im aufgebauten Angriff taten sich beide Teams schwer. Aus dem Rückraum der TSV kam so gut wie nichts. Dennoch hätte Burgdorf den Sack wesentlich eher zumachen müssen, aber es gab zu viele leichte Fehler im Angriffsaufbau und im Abschluss. Klier hielt Friesenheim im Rennen. Als kurz vor Schluss Jonsson mit einem Siebenmeter an der Latte scheiterte und wenig später Klier gegen Jonsson und Habbe hielt, sah es so aus, als sei er zum Matchwinner geworden. Aber Steczniewski war gestern noch besser drauf. Ich habe bei 25 Paraden aufgehört zu zählen...

    Irgendwie war es (mir) klar, dass Bedzikowski das letzte Ding reinmacht. 59:58 Minuten vorher hatte er grauenhaft gespielt... Dann der Freiwurf. Noch zwei Sekunden zu spielen, die TSG stellt eine 5er-Mauer. Bedzikowski springt hoch, wirft, der Ball wird noch leicht abgefälscht und geht unten lang rein. Zeitgleich die Schlusssirene. Die erste Siebentoreführung des Spiels hatte die TSV mit dem Schlusspfiff hergestellt. Effektiver für Burgdorf und bitterer für Friesenheim ging es nicht.

    Die Stimmung in der AWD-Halle war übrigens genial. Von beiden Seiten. Mit Ausnahme eines halben Außenblocks war die Halle voll.