Beiträge von Lothar Frohwein

    Ohne Worte:

    Zitat

    Werden Detektive auf Kiel gehetzt?
    Liga-Geschäftsführer will Aufklärung beschleunigen / Keine Zweifel an Serdarusic
    DIRK HOFFMANN

    Weil das Mauern des THW Kiel in der Manipulationsaffäre um mindestens zehn verschobene Europacupspiele dem Handball jeden Tag mehr schadet, ist Liga-Geschäftsführer Frank Bohmann (44) zu drastischen Schritten bereit.

    Angesprochen auf die Aussage des Kieler Gesellschafter-Sprechers Dr. Wegner, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft könnten noch ein Jahr dauern, sagte Bohmann der MOPO: "Eine Option, die uns bleibt, ist, privat-wirtschaftliche Ermittlungen anzustellen." Im Klartext: Detektive könnten auf den THW gehetzt werden. Zwölf weitere Monate Negativ-Schlagzeilen, ohne dass Kiel etwas zur Aufklärung der Affäre tut, will Bohmann nicht hinnehmen. Gespräche mit mehreren Detekteien und Anti-Korruptionseinheiten hat er bereits geführt. Kosten für so ein Unterfangen: zwischen 100000 und 200000 Euro.

    In der "Sport Bild" lässt Bohmann übrigens deutlich erkennen, dass er fest daran glaubt, dass der THW Schiedsrichter bestochen hat: "Ich zweifle nicht an den Worten der Vertreter der Rhein-Neckar Löwen. Ich glaube, dass das Gespräch mit Noka Serdarusic (58), in dem er von Bestechungen des THW Kiel berichtete, so stattgefunden hat." Trotz aller Feindschaft zu Kiels Ex-Boss Uwe Schwenker (50) - dass Serdarusic Märchen erzählt hat, kann getrost ausgeschlossen werden.

    http://www.mopo.de/2009/20090409/…el_gehetzt.html

    Was mich wundert ist, dass hier noch nicht der Sprengstoff erläutert wurde, der in der PK von Kaiser und Kempmann gezündet wurde.

    Im Indikativ wurde berichtet, dass "schwarz auf weiß vom FA" nachweisbar in der Zeit BUH 2,52 Millionen "aus der Kasse genommen wurden". Offiziell bei Ticket-Online als verkauft registrierte Karten sind nicht in die Bilanzen eingeflossen, wurde gesagt.
    Man werde die 2,5 Mios von BUH einklagen, von der strafrechtlichen Komponente mal abgesehen. Die 2,5 Mios waren Einnahmen, die hätten versteuert werden müssen.

    Es reicht, ein Verfahren (nach dem "Rechtspflegereglement" der EHF) einzuleiten, um die Verjährung zu hemmen. Aber auch das ist ja noch nicht geschehen.

    Nee, das wird alles nichts.

    Wichtig ist nur, dass in Zukunft sowohl international als auch national die Rechtsordnungen überarbeitet und angepasst werden (neue Tatbestände, Strafrahmen, Zuständigkeiten etc.)

    Zitat

    Original von nsumax
    Der Unterschied zwischen Liga I und II ist in jedem Fall zu groß

    In jedem Fall? Nö. Der TuS N könnte sicher schon jetzt knapp abseits der Abstiegsplätze in der ersten Liga mithalten und Berlin ist auch erst vor zwei Jahren aufgestiegen und hatte nie etwas mit dem Abstieg zu tun. Kristisch wird es bei Vereinen, denen der notwenfige finanzielle Grudsockel fehlt. Aber das wäre auch in einer eingleisigen zweiten Liga nicht anders.

    Dass keiner "will", ist schwer vorstellbar, denn immerhin bedeutet Platz zwei ja nicht automatisch den Aufstieg. Erst muss die Relegation gegen den Nordzweiten geschafft werden. Und da sieht es zumindest so aus, als ob sowohl Burgdorf als auch Hamm "wollen".

    Vielleicht fehlt es unterhalb von Düsseldorf einfach an der mentalen Stärke. Aber es stimmt schon: Viele Ergebnisse der letzten Wochen in der Südstaffel waren doch überraschend.

    Die EHF-Statuten sehen z.B. als Strafe keine Aberkennung eines Titels vor (Ziffer 3, s.u.). Des weiteren steht in den Regularien, dass Verstöße nach zwei Jahren ab Tatzeitpunkt verjähren (Ziffer 19, s.u.), wenn kein Verfahren eingeleitet ist.
    Bezogen auf das CL-Finale 2007 könnte diese Regelung also wichtig werden, für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass eine SR-Manipulation nachgewiesen werden kann.

    http://cms.eurohandball.com/PortalData/1/R…gereglement.pdf

    Zitat

    Per Pressemitteilung betonte der THW erneut, dass man nach Auswertung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten und etwaige erforderliche Maßnahmen ergreifen wolle.

    Ziemlich deutlich das Ganze, wenn die Verfasser ein wenig die üblichen PR-Floskeln kennen und die verwendet haben.

    @ Karl:

    Die Präambel der Lizenzierungsrichtlinen (auf der HBL-Seite steht noch die veraltete und inzwischen völlig überholte Version vom 21.06.08, die Präambel ist aber unverändert) gibt nichts her.

    Die Satzung der HBL (online nicht verfügbar) auch nicht so wirklich, wenn dann über ein paar gedankliche Ecken, was aber sicher nie für die Verhängung eines Zwangsabstiegs reichen würde.

    Präambel:

    Zitat

    Der Ligaverband der Männer ist der Zusammenschluss der lizenzierten Vereine und/ oder ihrer wirtschaftlichen Träger der Bundesligen und zweiten Bundesligen, die bis zum 30.06.2003 außerordentliche Mitglieder des DHB gem. § 54 Abs.1 der DHB-Satzung waren.
    Wichtigste Aufgabe des Ligaverbandes ist es, die ihm zur Nutzung vom DHB exklusiv überlassenen Vereinseinrichtungen Bundesliga und zweite Bundesliga zu betreiben, in Wettbewerben der Lizenzligen den Deutschen Handballmeister des DHB und die Teilnehmer an den internationalen Wettbewerben zu ermitteln. Darüber hinaus veranstaltet und vermarktet der Ligaverband den DHB-Pokal der Männer sowie den Super-Cup.
    Der Ligaverband beteiligt sich aktiv an der Entwicklung und Förderung des gesamten Handballsports in der Bundesrepublik Deutschland und wird durch entsprechende Zahlungen für die Nutzung des Lizenzspielbetriebes eine wesentliche Finanzierungsgrundlage für den Deutschen Handball-Bund sein.
    Die Bildung und Förderung der deutschen Handball-Nationalmannschaft und weiterer Auswahlmannschaften unter der Verantwortung des DHB unterstützt er durch Abstellung der bei seinen Mitgliedern angeforderten Spieler.
    Der Ligaverband fühlt sich selbst der sozialen und gesellschaftspolitischen Verantwortung verpflichtet, in der auch der DHB handelt, und fördert Aktivitäten des DHB, die dem Gesamthandball dienen. Dies gilt in besonderer Weise für die Unterstützung des Jugend- und Amateurhandballs. Zur Erfüllung und Durchführung seiner Aufgaben gibt sich der Ligaverband nachstehende Satzung.


    Zitat

    § 2 - Allgemeine Grundsätze

    1. Der Ligaverband ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
    2. Er verurteilt verfassungs- und fremdenfeindliche Bestrebungen.
    3. Der Ligaverband fühlt sich dem Fair-Play-Gedanken im hohen Maße verpflichtet.
    4. Die Satzung und die weiteren Ordnungsbestimmungen gelten in ihrer sprachlichen Fassung für Frauen und Männer gleichermaßen



    Zitat

    § 8- Erwerb und Ende der Mitgliedschaft

    4. Die Mitgliedschaft erlischt

    a. mit Ablauf der Wettkampfsaison, für die die Lizenz erteilt worden ist;
    b. mit Auflösung der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga;
    c. durch Lizenzentzug;
    d. mit Austritt durch Rückgabe der Lizenz.

    Die Voraussetzungen für das Erlöschen, den Entzug oder die Rückgabe der Lizenz und ihre Rechtsfolgen im Übrigen regeln die Lizenzierungsrichtlinien. Der Austritt aus dem Ligaverband durch Rückgabe der Lizenz kann nur nach Beendigung eines Spieljahres erfolgen.

    Ein Ausschluss wegen grobem Fehlverhalten (außerhalb der Lizenzierung) ist also nicht vorgesehen.

    Zitat

    Original von Karl
    @rechtlichen Seite: Da bin ich mir nicht völlig sicher, was möglich ist. Hab aber überhaupt keine Lust, jetzt Satzungen zu blättern, aber was ist mit der Möglichkeit des Vereinsausschlusses?

    Wie dem auch sei: die HBL muß sich auf jeden Fall offenhalten, diese Option ernsthaft zu prüfen - und das kann man nur machen und wirklich sicher abschätzen, wenn der Sachverhalt vollständig bekannt ist. Und selbst wenn die HBL dann von einem Gericht 'zurückgepfiffen' wird, es kann Konstellationen geben, bei denen ein Anstreben fast unumgänglich ist - nun ist es unter dieser HBL-Führung gänzlich unmöglich, da sie ihre Rechtsauffassung (völlig unnötigerweise) festbetoniert hat.

    Folgendes ist vorhanden - Rechtsordnung DHB

    Zitat

    § 1 Zuständigkeit der Rechtsinstanzen
    (1) Über Streitfragen, welche die Satzung und die Ordnungen des DHB, die den Spielbetrieb und das Schiedsrichterwesen seiner Mitglieder betreffenden Ordnungen und die Durchführung des Handballspielbetriebs betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen
    bzw. der Spielleitenden Stellen entscheiden die Rechtsinstanzen, sofern nicht eine Entscheidung durch die Verwaltungsinstanzen, die Anti-Doping-Kommission oder die Spielleitenden Stellen vorgesehen ist.

    (2) Ferner entscheiden die Rechtsinstanzen über die Ahndung von Verstößen gegen die Grundregeln des sportlichen Verhaltens.

    Zitat

    § 4 Betroffene
    (1) Strafen, Geldbußen und Maßnahmen können gegen Vereine und deren Mitglieder, gegen Spielgemeinschaften, gegen Verbände und deren Untergliederungen, Mitarbeiter oder Beauftragte sowie gegen dritte Personen, die der Strafgewalt des DHB oder seiner Verbände unterworfen sind, ausgesprochen werden.

    (2) Teilnehmer und Anstifter unterliegen denselben Vorschriften.

    Zitat

    § 5 Verjährungsfrist
    Die Verfolgung eines Verstoßes verjährt, wenn nicht innerhalb eines Jahres seit seiner Begehung ein Verfahren bei einer Verwaltungs- oder Rechtsinstanz, der Spielleitenden Stelle oder der Anti-Doping-Kommission eingeleitet worden ist. Bei Vergehen nach § 11
    Abs.1 und den §§ 12, 13 und 15 tritt die Verjährung erst nach drei Jahren ein, falls nicht innerhalb dieses Zeitraums die vorgenannten Stellen oder die Anti-Doping-Kommission ein Verfahren eingeleitet haben.

    Sieht so aus, als erübrigt sich die Diskussion, ob der in § 1 genannte "Spielbetrieb der Mitglieder" auch EHF-Spiele umfasst, da laut § 5 jedenfalls Verjährung eingetreten ist. Die §§ 11, 12, 13 und 15 sind nicht einschlägig.


    Kurz: Die Rechtsordnung muss dringend überarbeitet werden.

    Zitat

    Original von Ide71
    Auffällig übrigens, dass die HBL in ihrer Pressemeldung ihren Hauptsponsor aus dem Namen streicht, wo sie doch sonst immer penibel darauf achtet, dass es immer und überall "Toyota-Handball-Bundesliga" heißt.

    Werberichtlinien HBL 2008/2009

    Zitat

    3.7.13 Die offiziellen Namen der Veranstaltungen der HBL sind zu verwenden, insbesondere bei der Begrüßung durch den Hallensprecher bei allen Spielen der Wettbewerbe der TOYOTA Handball-Bundesliga und in Pressemitteilungen der Vereine. Diese sind die „TOYOTA Handball-Bundesliga“ auch kurz „TOYOTA HBL“
    genannt, die „2. Handball-Bundesliga“, der „DHB-Pokal der TOYOTA Handball-Bundesliga“ und das „Lufthansa Final Four“, das „All Star Game der TOYOTA Handball-Bundesliga“ und der „Super Cup der
    TOYOTA Handball-Bundesliga“.

    :lol: :lol::baeh:

    Auch für die Nachwelt

    Zitat

    Wenn du im Ausland als Deutscher eine Straftat begehst, kannst du trotzdem dafür vor einem deutschen Gericht belangt werden. Die HBL will nicht, und das kann sich als fatal erweisen, können würde sie in meinen Augen durchaus.

    Dafür ist die Rechtsgrundlage im DHB-Recht, anders als im Strafgesetzbuch, wohl zu dünn, was Spiele aus dem EHF-Bereich betrifft. Man müsste zunächst einen entsprechenden Tatbestand schaffen. Einer der vielen Punkte, die im Zusammenhang mit der Affäre dringend angegangen werden müssen.

    [Off-Topic]
    Und selbst wenn es die Möglichkeit gäbe, für Verfehlungen auf EHF-Ebene die DHB-Rechtsordnung anzuwenden: Der Vorsitzdende (der unmittelbar vor der letzten Wahl selbst eingeräumt hat: "Ich bin aufgrund von Beruf und Ehrenämtern überlastet") des Bundessportgerichts DHB würde vor schätzungsweise Pflaumenpfingsten 2014 eh kein Urteil fertig bekommen.

    Normale Einsprüche brauchen über sechs Monate - unerträglich!
    Auch in der Gerichtsbarkeit des DHB bzw. deren Organisation muss sich einiges ändern. Wir werden das Thema bei Handball-World demnächst mal größer aufgreifen.
    [/Off-Topic]

    Aber so ist es: Die sind nicht zuständig und das haben wir hier schon am 1. oder 2. März gesagt, als die HBL sich panisch in obskuren Zusammensetzungen traf, um die Sache zu beerdigen und damit erst die Medien so richtig aufgeschreckt hat.

    Diese Mitteilung "Wir haben aus unserer Sicht nichts konkretes vorliegen, geben aber die Akte an die zuständige EHF weiter" ganz am Anfang der Affäre und es hätte deutlich weniger Wellen gegeben.

    Heute veröffentlicht, nach all den Äußerungen über "rückhaltlose Aufklärung" und "größtmöglicher Transparenz", "nicht belastbaren Tatsachen" etc. ist das natürlich absolut "Comedy-Preis"-würdig! :lol:

    Für die Nachwelt:

    Zitat

    (...) Das HBL-Präsidium erklärte, sich für die angeblichen Manipulationsversuche des THW in der Champions League nicht zuständig zu fühlen. Diesen Sachverhalt müssten die Gremien des europäischen Dachverbands EHF klären. "Wenn in Holland jemand bei Rot über die Ampel fährt, dann kann er dafür in Deutschland nicht bestraft werden", sagte Witte und ergänzte: "In der Bundesliga haben keinerlei Manipulationen stattgefunden. (...)"
    http://www.handball-world.com/o.red.c/news.p…1&auswahl=19738