Beiträge von Lothar Frohwein

    Man sollte erst einmal über die Abschaffung des Unsinns wie "Supercup" oder "All-Star-Game" (bei dem dann unter dem Strich die Nummern 7 bis 11 des Jahres auf den jeweiligen Positionen spielen, weil der Rest verletzt ist, keinen Bock oder keine Lobby hat) nachdenken. Und natrürlich Druck auf IHF und EHF ausüben, dass der WM- bzw. EM-Rhythmus auf vier Jahre ausgedehnt wird. Die CL muss wieder auf ein erträgliches Normalsmaß eingedampft werden.
    Das alles ist wichtiger und wirkungsvoller als eine Ligareduzierung. Die wäre gleichbedeutend mit dem Eingeständnis der Kapitulation der größten Liga vor den internationalen Verbänden.

    Wen interessieren EM, WM (zumal zeitnah zum Olymoiajahr) und CL-Vorrunde noch wirklich? Ganz ehrlich? So recht doch allenfalls die eingefleischten Fans der teilnehmenden Vereine.

    Schuld daran ist die Häufigkeit dieser Spiele. Irgendwie hat der Bundesheiner schon Recht: Z.B. Kronau in der CL? Wo bleibt da der Bezug zu "Champion"? Seine Forderung nach der Rückkehr zum alten Landesmeister-Pokal-Modus (damit hatte der Wettbewerb einen wirklichen Stellenwert, anders als heute), wird sich heutzutage angesichts der finaziellen Interessen der Klubs nicht mehr durchsetzen lassen. Aber eine Reduzierung des Teilnehmerfeldes und der Spiele sicherlich.

    Das mit der Reduzierung meinst du nicht wirklich ernst? Gerade zuletzt gab es doch recht häufig unerwartete Ergebnisse von "Kleinen" gegen "Große".
    Die eingleisige zweite Liga ist allerdings wirklich ein Muss.

    Zitat

    Original von meteokoebes
    Hmm, ist sich Herr Beckedahl eigentlich sicher, dass die Lizenzierungsbestimmungen wirklich bereits verschärft wurden (wo es doch für unser Bohmännchen alles so überraschend kam?) oder treten neue Lizenzierungsbestimmungen nicht frühestens für 2010/11 in Kraft? Aber so ist das auch mit der Wahrheit, wenn es anders kommt, dann schreibt es ja auch keiner, wenn es so kommt kann man schreiben, wir waren die ersten.

    Die Art und Weise der Auflagen kann bei jeder Entscheidung neu festgelegt werden. Schon jetzt (bzw. beim Verfahren für die nächste Serie, das ab dem 1.12. losgeht) kann einem Wackelkandidaten, der eh Auflagen bekommt, aufgegeben werden, seine Gehaltszahlungen nachzuweisen. Das geht auch ohne Verschärfung der Richtlinien.

    Ein Skandal, dass das nicht schon Standard ist!

    Unter dem Strich bringen solche verschärften Auflagen wenig. Sie schützen nicht vor "Überraschungen" (Ich weiß gar nicht, wann es zuletzt eine wirkliche Überraschung in dieser Hinsicht gab, die nicht schon monatelang ein offenes Geheimnis war).

    Wichtig ist, dass auch Vereine, die keine Auflagen haben, bestraft werden können, wenn sie - wie der TuSEM oder Nordhorn - den Wettbewerb verzerren. Und wichtig ist auch, dass diese Strafen dann auch verhängt werden.

    Die einzige Sanktion die Wirkung hat, ist der Punktabzug!
    (Anlalog zum Fahrverbot: Seitdem die Leute wissen, dass sie einen Monat zu Fuß gehen müssen, wenn sie im Ort 31 Sachen zu schnell sind, fährt kaum noch jemand bewusst über 80 im Ort. Das war früher anders. Eine Bußgeldandrohung allein schreckt nicht ab.)

    Man sollte in die Richtlinien aufnehmen, dass jeder (!) Verein, der seinen vertraglich vereinbarten Gehaltszahlungen bzw. Sozialabgaben, Steuern etc. nicht nachkommt, dieses innerhalb von sieben Tagen der HBL melden muss. Und zwar mit Begründung. Unterbleibt die Meldung, werden ohne Wenn und Aber 2 Punkte abgezogen.
    Das ist auch praktischer als aktiv die Zahlungen nachzuweisen und es gibt keine "Überraschungen" mehr!

    Wenn dann ein Verein meldet, dass er nicht gezahlt hat, kann die HBL prüfen, ob es einen guten Grund dafür gibt und ggf. eine angemessene Frist zur Nachzahlung setzen. Wird dann nicht gezahlt: Punktabzug ohne Wenn und Aber!

    Die eigentliche Frage ist: Wollen die Handballvereine das wirklich?

    Geiles Spiel in Hamm!

    Biegler sagte bereits vor dem Spiel die obligatorische Pressekonferenz ab. Er stehe dafür bei Pokalspielen nicht zur Verfügung. Diese Einstellung, die durchaus als unprofessionell, arrogant und vor allem respektlos gegenüber dem ausrichtenden Heimverein gewertet wurde, färbte offenbar auch auf die Mannschaft ab, die dann ebenfalls für das Pokalspiel nicht zur Verfügung stand.

    Hamm gelang alles, sogar der eine oder andere Kempatreffer als das Spiel noch nicht entschieden war. Der alte Magdeburger Keeper Ziemer klar besser als Heinevetter.

    Die Folge sind jetzt 500 Liter Freibier, die spontan für die Fans ausgelobt wurden, die am Samstag zum nächsten ASV-Spiel kommen.

    Es gibt eine Frist! Laut GmbH-Gesetz:

    Zitat

    § 64
    (1) 1Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, so haben die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.

    Zitat

    § 84 GmbHG
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es

    [...]

    2. als Geschäftsführer entgegen § 64 Abs. 1 oder als Liquidator entgegen § 71 Abs. 4 unterlässt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

    Zitat

    Zahlungsunfähigkeit wird definiert als "wahrscheinlich andauerndes Unvermögen einer Gesellschaft, wegen Mangels an Zahlungsmitteln ihre fälligen Geldschulden zu begleichen". Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen im Wesentlichen zu begleichen. Dies ist nach der Rechtsprechung bereits gegeben, wenn die Gesellschaft mindestens 10% ihrer fälligen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von 3 Wochen erfüllen kann. Dabei beseitigen nach der Rechtsprechung des BGH nicht ausreichend schnell in Liquidität umzuwandelnde Vermögenswerte (wie z.B. Grundstücke) die Zahlungsunfähigkeit nicht.

    Der Antrag ist unverzüglich bei Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschudeung) zu stellen.
    Die oft genannte 3-Wochen-Frist zur Antragsstellung gilt entgegen der weitläufigen Meinung NUR, wenn in dieser Zeit konkrete Sanierungsbemühungen unternommen werden. Ebenso wird dem Geschäftsführer eine gewisse Zeit eingeräumt, sich rechtlich beraten zu lassen. Nimmt er keine dieser Optionen wahr, muss er sofort bei Eintritt der Insolvenzreife den Insolvenzantrag stellen. Auf seine (Un-)Kenntnis kommt es dabei im Ergebnis nicht an - der Geschäftsführer ist gesetzlich verpflichtet, jederzeit den Überblick über den tatsächlichen finanziellen Zustand seiner Firma zu haben. Auf Unkenntnis kann sich ein Geschäftsführer daher nur in Ausnahmefällen berufen. Gewarnt sei an dieser Stelle vor dem Versuch, durch Verzögerung der Bilanzfertigstellung eine Verzögerung der Kenntnis der Überschuldung herbeizuführen. Sofern die Bilanz des Vorjahres nicht bis zum 01.07. des Folgejahres fertiggestellt ist, droht ein Verstoss gegen die Buchführungsvorschriften, der strafrechtliche verfolgt wird. Dieser Straftatbestand zählt zudem zu den Insolvenzstraftaten, bei deren Verwirklichung von Amts wegen im Falle einer Privatinsolvenz des Geschäftsführers eine Restschuldbefreiung versagt wird. Gleiches gilt für die Insolvenzstraftat der Insolvenzverschleppung.

    http://www.brennecke-partner.de/405/Geschaefts…Insolvenzantrag

    Für Interessierte mehr: http://www.brennecke-partner.de/3717/Die-Haftu…n-der-Insolvenz

    @ Ronald:
    Ob, wie und wo die Eintrittspreise erhöht wurden (in Essen war das offensichtlich so), können wir ja mal sammeln.

    Ansonsten sage ich nur (zum 125. Mal): Samstag 15 Uhr ist tödlich für eine dauerhaft gute Kulisse!

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    Zitat

    Wirklich wahr
    14.10.2008
    Ich bin sehr glücklich. Gerade las ich in einem Forum für Handball-Fans (handballecke.de), dass dieser Blog aufmerksam gelesen wird. Und über den Glaubwürdigkeits-Faktor meiner kleinen Kolumne.

    In der Diskussion um den bevorstehenden Transfer von Magdeburgs Torwart Silvio Heinevetter zu den Füchsen Berlin schreibt dort ein User:

    Das hatten wir hier noch gar nicht (oder?) Sven Beckedahl, Fachjournalist für Handball bei Sport-Bild (aber trotzdem durchaus sehr ernst zu nehmen, übrigens ehemaliger BL-Torwart) bloggt neuerdings:

    Antwort eines anderen Users: Das ist Satire, oder? Denn wenn der Heinevetter Artikel genauso viel Substanz hat, wie der über 'ne neue Halle auf der Deutsch-dänischen Grenze ist das ja bloß Schmierkram....

    In der Tat gibt es bei in Flensburg einen monatlichen Jour fixe zum Thema "Grenzhalle". Weitere Details darf ich noch nicht verraten. Dafür nächsten Mittwoch in der Printausgabe von SPORT BILD.

    Kleiner Einwurf zum Thema Eishockey:
    Ich verfolge den Sport nur ganz am Rande. Was mich/uns bislang von dem Besuch eines Spiels abgehalten hat, ist der nicht vorhandene Stellenwert der Begegnungen. Es gibt inflationär viele Spiele und unter dem Strich geht es um nichts, denn man kann ja nicht absteigen. Für ein Freundschaftsspiel zahle ich keine 30 oder mehr Euro und friere mir dabei auch noch den Allerwertesten ab.

    Soviel zum Thema "neue Zuschauerschichten erschließen".

    Zitat

    Original von Specki300
    Ich finde die HBL wird immer lächerlicher. Neben den Lizenzierungsverfahren, die immer mehr als Witz durchgehen, frage ich mich, ob die beiden Shitsrichter ähh.. Schiedsrichter bei SAP auf der Gehaltsliste stehen

    Schau dir bitte erst die TV-Aufzeichnung an, ehe du sowas behauptest. Sämtliche strittigen Entscheidungen waren korrekt gepfiffen.

    Zitat


    http://www.derwesten.de/nachrichten/sp…280/detail.html

    [...]Auch HBL-Chef Bohmann, der vermitteln will, wusste gestern „konkret nichts Neues” zu berichten. Sicher ist nur, dass der Tusem im Falle einer Insolvenz als Zwangsabsteiger feststehen würde. Er könnte aber die Saison zu Ende spielen – wenn der Insolvenzverwalter „genug Substanz” erkenne, so Bohmann. Ein Neuanfang in der 2. Liga wäre dann möglich, sofern der Tusem dafür die Lizenz erhielte. Bohmann: „Auch das ist kein Kinderspiel.”