Teddy hat recht. Bei "Sofort-Kauf" ist das was anderes. Hier ging es aber um die klassische Versteigerung mit dem Startpreis von 1 Euro. Wenn man sich künftig bei jedem Schnäppchen nen Kopp wegen möglicher Hehlerei machen muss, dann gute Nacht.
Strafrechtlich ist wesentlich, dem Angeklagten den Vorsatz nachzuweisen. Die Argumentation des Gerichts im Urteil überzeugt hier jedenfalls nicht. Das Abstellen auf den Startpreis von 1 Euro ist zudem völlig abwegig.
Auf Staatsanwaltschaften als "Filterinstanz", die die Gerichte vor unnützen Prozessen schützen soll, gebe ich eh nichts mehr, seidem kürzlich eine Staatsanwältin in einem Prozess wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht" allen Ernstes meinte, der Angeklagte (völlig pleite) sei leistungsfähig im Sinne des Gesetzes gewesen, weil er als Prokurist der GmbH seiner jetzigen Ehefrau Zugriff auf das Geschäftskonto (!) gehabt habe. Er hätte also nach ihrer Sicht zumutbarerweise eine Veruntreuung begehen müssen, um nicht angeklagt zu werden! Gut, das Gericht hat dann kurz und laut gelacht, die Akte zugemacht und freigesprochen (auf Kosten des Staats), aber mich wundert seitdem nichts mehr...