Beiträge von Lothar Frohwein

    Mal aus Nettelstedter Sicht:

    Tja. Nehmen wir mal das Bittere vorweg: Nachdem ich mir bei Ruckel-TV auch den Hofbräu-Cup angeschaut und am Samstag einige Experten gesprochen habe ist klar: Derzeit (!) sind wir die schwächte Mannschaft der Bundesliga. Dicht gefolgt von GWD.

    Viel zu langsam, mit erheblichen Schwächen am Kreis und im Rückraum. Das Zusammenspiel passt noch nicht im Ansatz.

    Balingen, Essen und Berlin sind schon wesentlich weiter. GWD war in den letzten Jahren beim MerkurS-Spielothek-Cup immer relativ schwach. Das hat also nichts zu sagen, zumal die Mannschaft nun wirklich eingespielt ist.

    Nun das Positive: Somit haben wir auch das größte Steigerungspotenzial.
    Viel größer als das von Balingen, Essen oder den Füchsen. Diese Mannschaften haben auch schon viel eher mit dem Training angefangen (keine Relegation) und hatten nicht neun Neuzugänge zu integrieren. Noch ist Zeit bis zum ersten Schlüsselspiel und im Laufe der Saison wird sich viel ergeben, sobald erste Erfolgserlebnisse kommen.

    Man darf auch nicht vergessen, dass Branko Kokir nur mit angezogener Handbbremse spielen durfte und Olli Tesch gänzlich fehlte. Aber Verletzungen wird es immer geben.

    Die Abwehr - und hier lag der ganz große Schwerpunkt im Training - steht schon recht gut. Mannschaften aus der unteren Tabellenhälfte werden damit ihr liebe Not haben. Allerdings muss man wohl kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass der TuS in der Zeitstrafenrangliste auch in dieser Saison ganz weit oben landen wird.

    Man weiß nicht, wie die Schiedsrichter die oft grenzwertigen Abwehrsituationen der 3:2:1 oder 5:1 bewerten. Davon hängt auch einiges ab. Es soll Anweisungen gegeben haben, gegen das "Hintendranhängen" und "Trikotziehen" bei offenen Deckungen (das dort zwangsläufig öfter als bei einer 6:0 auftritt), stärker als in der letzten Saison vorzugehen. Es ist verdammt schwer, 60 Minuten lang eine 3:2:1 "sauber" zu spielen.

    Was ich persönlich sehr angenehm und positiv finde: Die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit ist nach diesem ersten Auftritt vor heimischer Kulisse sehr gering bis nicht vorhanden. Hatte man vor Freitag (ohne die Mannschaft gesehen zu haben) noch "blind" gesagt: "Klassenerhalt, aber sicherer als in der letzten Saison", hieß es am Samstag: "Och, das wird ja noch enger als im letzten Jahr" oder "Da wird nichts von."

    Es ist gut, wenn die Leute nicht viel erwarten. Dann hat die Mannschaft alle Möglichkeiten, die Fans und Zuschauer auf ihre Seite zu ziehen. Nach dem Spieleothek-Cup hätte wohl eine große Mehrheit "Platz 15" sofort unterschreiben, wenn so etwas denn ginge. Es ist immer besser, postitiv zu überraschen, als höher gesteckte Zielvorgaben zu erreichen. Positive Überraschungen schaffen Euphorie, ein erwarteter und vorausgesetzter Heimsieg nicht unbedingt.

    Wahrscheinlich werden in dieser Saison 17 Punkte nicht für Platz 15 oder 16 reichen. Es drängt sich keine Mannschaft als abgeschlagener Punktelieferant auf und GWD wird zudem sicher noch im Laufe der Saison nachrüsten.

    Auch dürften die Mittelfeldmannschaften (Magdeburg, Nordhorn, Göppingen und Großwallstadt) mehr Punkte gegen Mannschaften aus dem unteren Tabellendrittel verlieren als zuletzt.

    Letztlich geht es darum aus den Spielen gegen die unmittelbaren Konkurenten WHV, Berlin, Balingen, Essen, Wetzlar, Melsungen, GWD möglichst viele Punkte zu holen und den einen oder anderen "Bonussieg" einzufahren. 20-22 Punkte müssen es schon werden, wollen wir nicht wieder bis zur allerletzten Sekunde zittern.

    Velco sagte: "Wir haben noch sehr viel Arbeit!" Da bleibt nur, gutes Gelingen zu wünschen!

    Um den Titel: THW und HSV
    um Platz 3: Kronau, Flensburg
    um EC-Quali: VfL, Lemgo

    Mittelfeld: NOH, TVG, FAG, SCM

    gegen den Abstieg:
    WHV, Füchse, Essen, Wetzlar, Balingen, GWD, TuS und Melsungen

    17 Punkte werden in dieser Saison für den Klassenerhalt nicht reichen. Unten wird es enger zugehen. Ich sehe keine Mannschaft, die Platz 17 oder 18 fest schon fest gebucht hat.
    Nach Betrachtung des Spielothek-Cups und der hbl-tv-Spiele vom Hofbräu-Cup muss ich (leider) sagen, dass GWD und TuS derzeit wohl die schwächsten Mannschaften sind.

    Zitat

    Original von Rädel
    Ob der TVK bis zum endgültigen Urteilsspruch zur HBL zählt [...] dies wird denke ich ein interessantes juristisches Tauziehen.

    In diesem Punkt glaube ich an kein Tauziehen.

    Die Rechtsordnung ist da eindeutig.

    Zitat

    § 38
    Die Stellung (Anm: Welch ein Deutsch ;) ) eines Antrags oder das Einlegen eines Rechtsmittels hat keine aufschiebende Wirkung.

    In der bis zum 30. Juni geltenden alten RO stand die gleichlautende Regelung unter § 18 VIII.

    Der TVK hatte 22 Punkte, war damit 17. Der 17. steigt nach Durchführungsbestimmungen ab. Ein Einspruch gegen eine Spielwertung hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Satus bleibt so, bis dieser durch ein Gericht geändert wird. Dies ist nicht geschehen (z.B. per einstw. Verfügung, die quasi die aufschiebende Wirkung hergestellt hätte). Damit gehört der TVK derzeit nicht mehr zur HBL.

    Vielleicht war die Kirchzeller Vertragsanzeige für die HBL irrelevant, da sie für Regionalligisten nicht zuständig ist. Insofern hätte Wallau die erste Vertragsanzeige eingereicht. Vielleicht war der Vertrag mit Hetkamp gekündigt, aufgelöst oder weiß der Geier was. Ist ja oft so, dass es Ausstiegsklauseln für den Fall es Abstiegs gibt.

    Die Rechtsauffassung von Kirchzell, der Verein sei bis zur Rechtskraft des Einspruchsverfahrens der zeiten Liga zuzurechnen, kann ich nicht teilen.

    Zitat

    Original von Karl
    Über eine eV brauchte erst gar nicht entschieden zu werden, weil das Verfahren insgesamt sofort aufgegriffen wurde (und wenn unverzüglich eine Sachentscheidung getroffen wird - dann bedarf es keiner eV: so eilig wars ja nun wieder auch nicht). Weiter vorne im Beschluß steht auch, daß und warum alle Anträge zur Sache (also auch die eV) zusammenhängend verhandelt wurden.

    Entschieden werden muss über die Anträge.

    Sofort aufgegriffen? Unverzügliche Sachentscheidung?
    Um den 16. Juni herum ging der Einspruch bei Gericht ein. Die letzte Schriftsatzfrist endete am 2. Juli, die mündliche Verhandlung war aber erst am 12. Juli, das schriftliche Urteil wurde erst Anfang August zugestellt.

    Der erste Rechtszug hat so lange gedauert, dass es unwahrscheinlich ist, die Revision vor Beginn der Saison abzuschließen. Aber vielleicht klappt es ja noch.

    Wenn nicht, könnte es teuer werden: Der Verband (hier DHB und HBL) muss seine Gerichtsbarkeit nämlich so organisieren, dass ein Verein, der nach dem letzten Spieltag noch Einspruch einlegt, vor Beginn der Folgesaison ein verbandsrechtlich rechtskräftiges letztinstanzliches Urteil bekommt.

    Im Fußball, auf den die HBL ja immer so neidisch schaut, gäbe es so etwas nicht. Da gibt es endgültige Klarheit binnen weniger Tage.

    Es obliegt der HBL ihren Mitgliedern effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Können dies die DHB-Gerichte nicht leisten, muss man eben eine eigene Gerichtsbarkeit mit eigener Rechts- und Spielordnung aufbauen. Dass dies nicht schon lange passiert ist, ist völlig unverständlich.

    Nicht eilig?
    Was soll denn noch eiliger sein? Es geht um die Zugehörigkeit zur zweiten Liga oder zur Regionalliga. Da muss man planen können. Jeder Tag zählt.


    Wie auch immer. Die Entscheidung des Gerichts, keine eV zu erlassen, ändert nichts an dem Sachverhalt zur Spielberechtigung, hätte aber möglicherweise Auswirkungen auf den Ausgang eines denkbaren Schadenersatzprozesses.

    Ich habe das Gefühl, dass das Urteil insgesamt sehr ergebnisorientiert ist. Es durfte nicht sein, also wurde es auch nicht...

    Das Gericht muss darüber entscheiden, was beantragt wurde. Nicht mehr und nicht weniger.

    Es wurde der Erlass einer eV beantragt. Darüber hat das Gericht zu entscheiden. Es kann dem Antrag stattgeben, wenn die Voraussetzungen vorliegen (die lagen vor, denn das Gericht sagt: "Mit einer Einstweiligen Verfügung hätte der Vorsitzende dem Begehren des Einspruchsführers stattgeben müssen.", oder es kann den Antrag zurückweisen.

    Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

    Im Fall der Stattgabe hätte sich die Lage für Kirchzell vorerst umgedreht. Die HBL wäre am Zug gewesen, den Spieß wieder im Hauptsacheverfahren wieder umzudrehen. Man kann jetzt nicht hingehen und sagen: "Die hätten das schon gemacht", man muss abwarten, bis sie es tun.

    Zitat

    Original von Karl
    Lothar schreibt:

    Das seh/les ich nicht (Urteil, S. 5/6). Wenn man eine Sachentscheidung trifft, dann erübrigt sich doch eine eV.


    Das ist der Kernsatz:

    Zitat

    Mit einer Einstweiligen Verfügung hätte der Vorsitzende dem Begehren des Einspruchsführers stattgeben müssen.

    Selbst wenn man dem folgt, bleibt immer noch die Tatsache, dass das Gericht entgegen dem Antrag bewusst keine einstweilige Verfügung erlassen, d.h. dem TVK eine zunächst bessere Rechtsstellung vorenthalten hat.

    Das Gericht sagt selber, es hätte die eV erlassen müssen. Damit wäre Kirchzell zunächst drin gewesen. Folge: Die HBL hätte den TVK im Hauptsacheverfahren wieder "rausklagen" müssen. Wer weiß, wie lange das gedauert hätte, vielleicht bis zum 2. September?

    Zudem weiß niemand, ob die HBL tatsächlich (wirksam) Widerspruch eingelegt hätte. Ankündigen kann man viel.

    Das Bundesgericht wird ja schließlich auch nicht aufgrund der Ankündigung des TVK aktiv werden, es wird schön abwarten, bis die Revisionsschrift eingegangen ist...

    EDIT: Willstätt wäre nicht abgestiegen, sondern auf Platz 15 zurückgestuft worden.

    Für "Passbetrug" gibt es eigene Bestimmungen.

    Sinn des § 23 ist meiner Meinung, dass der SPIELER erklärt, er will den Verein wechseln (mit Vereinsmitgliedschaft hat das nichts zu tun). Einträge im Pass oder irgendwelche Veröffentlichungen auf Vereinshomepages kommen vom Verein. Ohne 23 und mit diesem Urteil kann jeder Verein jeden Spieler einfach mal so abmelden. Auch der Zeitpunkt ist jetzt egal.

    Ich sehe das so: Wenn kaum jemand § 23 beachtet, ist das so lange nicht schädlich, wie alles glatt geht und niemand mault. In dem Moment, wo Probleme auftauchen, muss der Fehler relevant werden. Denn schließlich existiert die Regelung nun einmal.

    Zitat

    Original von Karl
    Eins nur kurz: auch wenn ein Verstoß gegen § 23,1 vorliegt, dann heißt das ja noch lange nicht, daß Spielwertungen zuungunsten von Willstädt vorgenommen werden müssen (im Gegenteil, das wäre m.E. sogar unverhältnismäßig).

    Doch. Die Rechtsfolgen bis hin zur Umwertung sind dann zwingend, wenn ein Verstoß gegen 23 angenommen wird und dieser als nicht heilbar bewertet würde. Es gibt keinen Ermessensspielraum.

    Zitat

    Original von Meikel
    Es ist zu hoffen, dass Kirchzell zumindestens eine dicke finanzielle Entschädigung durch die HBL erhalten wird.

    Das Urteil ist eine Steilvorlage für einen Schadenersatzprozess. Das Gericht ist übrigens ein DHB-Gericht.

    Pikanterweise enthält das OLG-Hamm-Urteil, auf das das BSpoG seine Argumentation zur Verjährung stützt auch eindeutige Aussagen zur Haftung des DHB für den Fall, dass dessen Spruchkammern eigenes und allgemeines Recht falsch anwenden und dadurch die Mitgliedsrechte eines dem DHB angehörenden Vereins verletzen.

    Ein Zivilgericht wird bei einer Beurteilung des Sachverhalts § 23 SpielO vielleicht wörtlich nehmen, ebenso wie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

    Es heißt zwar Revision, ist aber tatsächlich eine Berufung...

    Den Oberhammer (einstw. Verfügung) hat Gottfried angesprochen.

    Das Gericht sagt: Wir hätten der einstw. Verfügung stattgegeben, aber weil die HBL Widerspruch angekündigt hat, haben wir (entgegen dem Antrag) ein normales Verfahren durchgeführt.

    Aber: Die Stattgabe der e.V. hätte die Situation vorläufig umgekehrt: Kirchzell wäre bis zum Abschluss der Hauptsache in Liga 2 gewesen. Ob die HBL Widerspruch einlegt oder nicht ist rein hypothetisch! Wer weiß denn, ob man es sich nicht anders überlegt hätte, ob jemand bei der HBL eine Frist verbaselt, ob das Faxgerät kaputt ist. In diesen Fällen wäre der TVK drin gewesen.

    Diese Möglichkeit wurde dem TVK genommen.

    Entscheidet das Bundesgericht in Husum vielleicht jetzt schon, weil der TVK Revision angekündigt hat??? Dann könnte es zeitlich ja noch passen! ;)

    Das Argument, § 23 gilt nicht, weil sich eh nie jemand daran hält, ist auch ...

    Beispiel:

    Richter: "Sie sind mit 60 durch die Tempo-30-Zone vor der Grundschule gefahren!"

    Täter: "Aber es waren Ferien und es war 2 Uhr morgens. Außerdem macht das jeder!"

    Richter: "Stimmt! Das überzeugt mich! Das Bußgeldverfahren wird zu Lasten der Landeskasse eingestellt!"

    Ein Rechtsgrundsatz, der auch im Sportrecht gilt sagt: Unrecht schafft kein Recht!

    Die Presseleute haben ihren Spaß! Der Artikel zeigt schon recht deutlich, wie die Tour wahrgenommen wird. Die Fahrer sind eigentlich nur noch Witzfiguren...