ZitatOriginal von Karl
Wer vertritt denn die Auffassung? (es gibt immer irgendjemanden, der irgendwelche Auffassungen vertritt)
K.H. Lauterbach, Vorsitzender des Bundesportgerichts des DHB.
ZitatAlles anzeigenSportgerichtstermin im Einspruchsverfahren Kirchzell noch offen - Keine Ausschlußfrist
Foto: Christian Ciemalla
Der Einspruch des TV Kirchzell gegen die Spielwertung der Niederlage gegen den TV Willstätt-Ortenau am 10. November 2006 wird vor dem Bundessportgericht des DHB verhandelt. Ein Termin für das Verfahren steht allerdings noch nicht fest. Der zuständige Richter Karl-H. Lauterbach erteilte allerdings Spekulationen, ein Verfahren müsse in jedem Fall vor dem 30. Juni 2007 durchgeführt werden, eine Absage.Der § 4, Absatz (3), der Rechtsordnung des Deutschen Handball-Bundes legt fest, dass in „Verfahren, die spieltechnische Folgerungen zum Ziele haben - z. B. Wiederholungsspiele, Herausgabe einer neuen Tabelle, Ermittlung der Auf- oder Absteiger“, die Entscheidungen „nur für die laufende Meisterschaftssaison (…) wirksam“ sind. Weiter heißt es dort: „Hat die neue Meisterschaftssaison oder die neue Pokalrunde bereits begonnen, sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr möglich.“
Der Begriff „Meisterschaftssaison“ ist allerdings nicht mit dem „Spieljahr“ gleichzusetzen. Das Spieljahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Damit ist allerdings nicht gesagt, das nach dem 30. Juni keine spieltechnischen Folgen mehr entstehen können, der Zeitrahmen ist erheblich weiter gefasst. „In diesem Fall wäre das alles sehr eng“, meinte Lauterbach. „Darüber hinaus ist das Bundessportgericht ja noch nicht einmal die letzte Instanz, es gibt ja auch noch das Bundesgericht“, so Lauterbach weiter.
Der entsprechende Paragraph 9 der Spielordnung des DHB besagt in Absatz (1): „Die Spielsaison beginnt für eine Mannschaft mit ihrem ersten Meisterschafts- oder ersten Pokalspiel und endet, wenn sie sämtliche Meisterschaftsspiele – einschließlich der Auf- und Abstiegsspiele sowie der aufgrund von Entscheidungen der Spielleitenden Stellen oder rechtskräftigen Urteilen der Rechtsinstanzen durchzuführenden Entscheidungs- oder Wiederholungsspiele – ausgetragen hat.“
Somit wäre theoretisch ein Szenario denkbar, nach dem unmittelbar vor dem Beginn des ersten Spieltages der neuen Saison durch sportgerichtliche Entscheidungen aus der alten Saison die Zusammensetzung der neuen Liga noch geändert werden könnte. Dies sei allerdings eine sehr theoretische Vorstellung, auch wenn es in der Vergangenheit bereits Verfahren gegeben habe, in denen es zeitlich „sehr eng“ wurde, so Lauterbach. Im Falle des Einspruchs vom TV Kirchzell wird aller Voraussicht nach ein Gericht zusammentreten, damit würde auch die Zulässigkeit des Einspruchs manifest.