Danke Thorsten!
Alles weitere nach dem festgestellten Regelverstoß ist Ermessenssache.
So lese ich das jedenfalls.
Der Grundsatz ist, so wie ich Nr. 7 des IHF-Auswechselraum-Reglements lese, dass die Spielaufsicht (=Technischer Deligierter") die SR bei der nächsten Spielunterbrechung (das Wort "Spielunterbrechung" ist sogar unterstrichen) auf den Regelverstoß aufmerksam macht und das Spiel dann mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf fortgesetzt wird.
Die Spielaufsicht hat allerdings auch das Recht, das Spiel sofort zu unterbrechen, wenn sie es für erforderlich hält. In diesem Fall erfolgt neben der Progression jedenfalls der Wechsel des Ballbesitzes.
Die Spielleitung hielt hier eben eine sofortige Unterbrechung für erforderlich. Und über diese (regelkonforme) Ermessensentscheidung ist die eigentliche Diskussion entbrannt.
Man kann, aber muss nicht. Insofern hinkt dein Beispiel mit dem Außenspieler, der nur hauchdünn auf die Linie tritt etwas, denn dort gibt es kein Ermessen, sondern eine zwingende Entscheidung.
Korrigiere mich bitte, wenn ich das falsch gedeutet habe, Thorsten.