ZitatOriginal von krösti-bull
Meines Erachtens haben die Düsseldorfer einen Formfehler beim Einspruch begangen. Bei einem Einspruch muss ich zum einen angeben gegen was ich Einspruch einlege (Bsp.: gegen die Wertung des Spieles) und zum anderen weshalb - also der Einspruchsgrund.
Dies hat Düsseldorf nicht getan und von daher gehe ich davon aus, dass die Sache im Sand verläuft
Hier die einschlägige Norm:
ZitatAlles anzeigen§ 19 Rechtsordnung DHB
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(3) Gegen die Wertung eines ausgetragenen Spiels kann Einspruch eingelegt werden wegen
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b) spielentscheidenden Regelverstoßes des Schiedsrichters, Zeitnehmers oder Sekretärs
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(5) Einspruchsgründe dürfen nur dann Gegenstand der Entscheidung einer Rechtsinstanz sein, wenn mit ihnen die Benachteiligung des Einspruchsführers behauptet wird und sie bezüglich
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b) Absatz 3 b) unmittelbar nach dem Spiel
einem Schiedsrichter angezeigt und im Spielbericht vermerkt wird.
Über im Spielbericht nicht vermerkte Einspruchsgründe darf nur dann verhandelt werden, wenn der Vermerk ohne Verschulden des Einspruchsführers im Spielbericht nicht aufgenommen worden ist oder es sich um Entscheidungen aufgrund Ausschluss oder Disqualifikation handelt.