Beiträge von Lothar Frohwein

    Gute Beschreibung der Pokerrunde, Wieland.

    Vermutlich sind nur die Karten etwas anders verteilt. CC und Wahl haben beinahe alle Trümpfe, Rainer nur einen.

    CC und Wahl haben den Vertrag mit festgelegter Laufzeit und - wenn nötig - binnen drei Tagen eine einstweilige Verfügung, dass CC uneingeschränkt am Mannschaftstraining teilnehmen darf.

    Rainer hat einen Trainer, den er anweisen kann, CC nicht mehr bei den Spielen zu brücksichtigen.

    Die Abmahnung ist neutral, denn selbst wenn sie rechtmäßig wäre, hat sie für diesen Streit keine Bedeutung. Eine Abmahnung ist ja nur so etwas wie eine gelbe Karte. Danach wird weitergespielt...

    Soll heißen: Von dem Batzen Kohle auf dem Pokertisch müssen realistischerweise 75% an CC gehen.

    Wiederum auf das Pokern übertragen: Wenn jetzt hingelegt wird, hat CC gewonnen. Locker mit Vierling gegen Zwilling.

    Spannend ist nun das Pokerspiel, aus dem ja bekanntlich auch derjenige mit den schlechteren Karten als Sieger hervorgehen kann, wenn beim Gegenüber die Nerven versagen. Allerdings ist dies ja hier ein offener Poker, jeder kennt das Blatt des anderen und die Gefahr, die Nerven zu verlieren ist gering.

    Rainer hilft nur, wenn während des Spiels jemand kommt, der CC vom Pokertisch lockt, so dass CC ohne Verlust das Spiel aufgeben kann, sprich ein dritter Verein mit Kohle CC unbedingt sofort haben will.

    Zitat

    Original von SilverSurfer
    frei gestellt heißt ja nun zu erst einmal, dass der Verein auf seine Anwesenheit keinen Wert legt, dass heißt ja nicht, dass man ihn aus der Halle schmeisst, wenn er doch vorbeischaut, obwohl das Dotzauer natürlich auch zuzutrauen ist ;)

    Ich denke es geht der HSG derzeit weniger darum, ob Caillat nun am Training teilnimmt oder nicht, es soll wohl mehr ein Zeichen an die Mannschaft sein, dass man jetzt Einsatz und Leistung sehen will, ansonsten wird durchgegriffen, wie auch immer das dann auch aussehen soll ...


    Wie gesagt: Wir wissen nicht, was Wetzlar gemacht hat. Ist er freigestellt?

    EDIT:

    Zitat

    Caillat, der bei Wetzlar über einen Vertrag bis 2007 verfügt, wurde zunächst bis auf weiteres vom Trainings- und Spielbetrieb freigestellt, eine endgültige Trennung scheint wahrscheinlich, auch wenn laut Caillat "dies nicht in Frage kommt".

    Und eben das geht nicht! Vom Spielbetrieb ja (aber er muss mitgenommen werden, wenn er will), vom Trainingsbetrieb: keinesfalls!

    Zitat

    Original von härter_schneller
    hmhm...andersrum - ich kann als trainer nicht einen spieler mit 'individuellen inhalten' (du machst jetzt krafttraining, athletik-training oder ähnliches) traktieren, wenn ich meine beweggründe dafür nicht sachlich nachweisen kann? anders formuliert - der spieler könnte sich erfolgreich wehren?

    Es muss alles im Rahmen des Üblichen bleiben. Klar kann ein Trainer eine Gruppe von Spielern durch den Wald schicken und andere in den Kraftraum beordern. Aber im Rahmen des Üblichen. Einen Spieler eine Woche lang alleine durch den Wald zu jagen, wäre außerhalb des Rahmens.

    Meist lassen sich die Maßnahmen ja auch mit medizinischen Daten begründen.

    Aus disziplinarischen Gründen darf der Trainer nicht einzelne Leute drangsalieren. "Du machst jetzt 12 Kilometer, weil du nicht zugehört hast", geht nicht!

    Alles was ich geschrieben habe, ist natürlich formal. Sinn des Ganzen sollte es sein, als Mannschaft Erfolg zu haben. Das kann man nicht in enge Regeln pressen. Aber wenn es sich abzeichnet, dass eine Seite mit der anderen nicht mehr arbeiten kann oder will, können diese Dinge Bedeutung erlangen. Und nichts ist peinlicher für einen Verein, als vom Gericht gezwungen zu werden, irgendwelche Maßnahmen zurückzunehmen.

    Vor nicht allzu langer Zeit hat das Bülent Aksen im Fall Carsten Bengs erfahren müssen.

    Daher wieder zum Ausgangspunkt: Großes Fragezeichen! Man muss wissen, was Wetzlar genau gemacht hat. So wie Wieland es beschreibt, klappt es in jedem Fall nicht.

    Das Bundesarbeitsgericht entscheidet in ständiger Rechtsprechung, dass ein Profisportler das Recht auf die Teilnahme am Mannschaftstraining in jeder Hinsicht hat. Es ist die Pflicht des AG, dem Spieler dies zu ermöglichen.

    Er darf davon nicht ausgeschlossen werden, wenn kein Grund zur fristlosen Kündigung vorliegt.

    Den Spieler allein "um die Halle zu jagen" fällt nicht unter die Weisungsbefugnis des AG und ist zudem diskriminierend. Wenn die gesamte Mannschaft "um die Halle" läuft, ist es okay.

    Der AG ist verpflichtet, dem Spieler alle Möglichkeiten zu geben, sich fit zu halten. Individuelle Weisungsbefugnis beim Training besteht nur bei Verletzungen bzgl. Reha-Maßnahmen etc, d.h., wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Minderleistung im Spiel oder Training, Einstellungsmängel etc. sind eben keine sachlichen Gründe.

    Zudem erstreckt sich die Weisungsbefugnis des AG auf Einsätze im Spiel. Darauf hat der Spieler kein Recht. Er könnte also ewig auf der Tribüne schmoren.

    Auch Abmahnungen wegen mangelnder sportlicher Leistung sind nur in krassen Ausnahmefällen möglich. Wie ist eine solche zu beweisen?

    Da muss im Normalfall noch ein Fehlverhalten, das objektiv nachvollziehbar ist (z.B. Unpünktlichkeit oder verbale Entgleisungen etc.) hinzukommen, damit sowas vor Gericht Bestand hat.

    Zitat

    Original von Wieland
    caillat ist derzeit vom Training suspendiert und erhält lt. Presse wohl eine Abmahnung. Ich sehe es als Schuss vor den Bug und nicht als Trennung. Wenn er sich einbringt ist er in Abwehr und Angriff mehr als nur eine Alternative.

    Großes Fragezeichen! Arbeitsrechtlich ist es absolut unstreitig nicht möglich, Berufssportler vom Trainingsbetrieb freizustellen.