Beiträge von Lothar Frohwein

    So, jetzt ist ein wenig Ruhe eingekehrt. Aus Wallau ist übrigens kein Journalist angereist. Die SG interessiert wohl niemanden mehr.

    Mein Eindruck: Das Urteil ist nicht angreifbar.

    Natürlich waren die Essener enttäuscht, aber letztlich hatten sie wohl mit diesem Ausgang rechnen müssen.

    Ich glaube persönlich nicht, dass Wallaus Chancen größer sind.

    EDIT: Essen hat sich nicht dazu geäußert, ob sie weitere Gerichte (OLG) anrufen wollen. Ich glaube, eher nicht.

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    (HOK). Der TuSEM Essen ist auch vor dem Ständigen Schiedsgericht der HBL gescheitert. Der Traditionsverein von der Ruhr hat letztinstanzlich keine Lizenz für die kommende Spielzeit erhalten und steht somit als Absteiger in die Regionalliga fest. Essen hatte vor zwei Tagen einen neuen Lizenzantrag mit dem eingetragenen Verein als wirtschaftlichen Träger gestellt. Eindeutig zu spät, wie das Gericht befand. Zudem wäre die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, basierend auf den vorgelegten Unterlagen, auch in dem angedachten Konstrukt nicht gegeben gewesen, so das Gericht. Eine „Doppelwatschen“ also für den TuSEM.

    Mehr (Begründung, Stimmen)auf den o.g. Seiten

    Nachdem Essen die neue Unterlage ins Verfahren eingebracht hat, wurde erneut unterbrochen, um der HBL rechtliches Gehör zu gewährleisten.

    "Das gehört zu den rechtsstaatlichen Prinzipien, dieses Gehör zu gewähren", so Richter Nottmeier

    Zitat

    Original von Wieland


    oh, oh. da ist der sg-webbi zum letzten sargnagel gemacht worden.

    Ach was!

    Web-Kollegen hilft man! Mathias hat diesen Schritt wohl wissentlich zu diesem Termin gemachtund öffentlich begründet. Ich hab´s lediglich bei uns in der Region bekannt gemacht.

    Es steht ja auch in dem Artikel, dass das nichts mit der neuen GmbH zu tun hat, über deren Leistungsfähigkeit heute zu befinden sein wird.

    Für alle, die mitfiebern:

    Ich werde mich gleich mal auf den Weg nach Minden machen. Wir werden versuchen, so wie letzten Donnerstag aus Dortmund, sehr zeitnah auf http://www.handball-world.com zu berichten. Da der Server zwischenzeitlich überlastet war, werde ich die Infos parallel auf http://www.tus-n-luebbecke.de stellen.

    Soweit der Plan.

    Praktisch sieht es so aus, dass die Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werden. Alerdings gab das Gericht zu verstehen, die anwesenden Jouirnalisten (bin mal gespannt, ob noch wer kommt) in den Verhalndlungspausen Infos zu geben.

    Letztlich wichtig ist eh nur das Urteil und dessen Begründung. Es ist sogar denkbar, dass das Gericht erst am Freitag zu einer Entscheidung kommen wird.

    Ich werde zwar ein dickes Buch und auch das eine oder andere zum Abarbeiten mitnehmen, aber ich will nicht bis spät in die Nacht im Hotelflur sitzen.

    Sobald ich was erfahre, werden wir die Infos weitergeben. Allerdings, wie schon gesagt, es ist auch möglich, dass das heute für die Katz ist.

    Zitat

    Original von Andy-TVG
    Jetzt mal langsam hier mit Euren Worterfindungen :)

    Von der Rechtschreibung her wäre Großwallstadt mit ß richtig. Allerdings ist der TV Grosswallstadt eine Marke, und die wird mit ss geschrieben, losgelöst vom Ortsnamen. Ich kenne den genauen Grund nicht, warum man sich so festgelegt hat. Aber es ist definitiv so. Ich denke es hat marketingtechnische Gründe. Ursprünglich war es z.B. ja auch nicht möglich eine Web-Adresse mit ß auszuwählen.


    Also hat man doch den Vereinsnamen geändert!

    Marketing? US-Firmen und -Sender, die mit dem "ß" nicht klar kämen, werden sicherlich Schlange stehen...

    Frisch auf den Tisch:


    Zitat

    US-Gericht entscheidet gegen Internet-Tauschbörsen

    Jetzt wird die Luft ganz dünn für die Betreiber und Entwickler von P2P-Börsen und -Software. Der Oberste Gerichtshof in den USA entschied, dass sie für die Verfehlungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Eine Klagewelle dürfte folgen.

    Im Streit mit kostenlosen Internet-Tauschbörsen hat die US-Unterhaltungsindustrie vor dem Obersten Gerichtshof einen Sieg errungen. Laut einem am Montag in Washington veröffentlichten Urteil des höchsten US-Gerichts können die Betreiber von Tauschbörsen wie Grokster für Verstöße gegen das Urheberrecht juristisch haftbar gemacht werden. Hollywood-Studios und die Musikindustrie machen die Betreiber der Online-Börsen direkt dafür verantwortlich, dass hunderttausende Nutzer mit Hilfe dieser Programme Musiktitel und Filme illegal kopieren.

    http://www.spiegel.de