Beiträge von Lothar Frohwein

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    Original von TusemFan
    Im Moment gehe ich davon aus, dass die Vereine antreten dürfen. Schließlich hat das Gericht in Dortmund ja auch schon Wuppertal den Weg in die Liga bereitet also warum nicht jetzt dem Tusem oder anderen?!?!

    Der Fall Wuppertal lag ganz anders. Hier ging es darum, dass aufgrund der verspäteten Lizenzerteilung für Gummersbach Wuppertal um die Möglichkeit der Relegation gebracht worden ist. Das hatte nicht mit Geld zu tun, sondern war ein zwangsläufiges Urteil in einer glasklaren SAche.


    Das LG Dortmund wird die Bilanzen nicht neu bewerten.
    Das LG wird sagen: "Ihr habt euch freiwillig diesem Verfahren der HBL unterworfen, dieser Gutachterausschuss ist auf der Vollversammlung der Mitgleider gewählt worden und ist kompetent. Anhaltspunkte für Befangenheit des Vorstandes gibt es nicht, selbst wenn es sie gäbe, ist der ablehnenden Empfehlung des lt. Statuten maßgeblichen Gutachteraussusses gefolgt worden.
    Ihr habt das alles so gewollt, dann beugt euch auch den Entscheidungen eurer Gremien.
    Wir sind nicht in der Lage und befugt, das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers zu revidieren. Der Grund für das Entstehen eurer wirtschaftlichen Schieflage ist für dieses Verfahren unmaßgeblich und nicht zu beachten. Hier bleibt euch nur die Möglichkeit, in einem gesonderten Verfahren Schadensersatz von dem Schuldner einzuklagen..."

    Alles richtig, auf das "wirkliche Leben" bezogen. Aber hier wird innerhalb einer Gemeinschaft aufgrund von Regeln, die sich diese Gemeinschaft gegeben hat, bewertet, d.h. im Sportrecht steht man häufig außerhalb der normalen Rechtsordung. Den Staat will man je gerade möglichst außen vor lassen. Insofern gilt ein anderer Maßstab.

    Wenn die wirtschaftliche Seite bei den Füchsen in Ordnung sein sollte, wäre es wohl sinnvoll, vor dem Schiedsgericht einen Vergleich zu schließen. Kurzform: Lizenz, aber mit der Maßgabe innerhalb von sechs Monaten den Spielbetrieb auszulagern.

    Darüber könnte sich sicherlich niemand beschweren. Schließlich darf man nicht vergessen, dass hier unter dem Strich "Klassenkameraden" über "Klassenkameraden" richten. Letztlich ist die Liga eine Gemeinschaft, da hat Schorn schon Recht.
    Innerhalb einer Gemeinschaft kann es mehr Toleranzen geben, als im "normalen Leben". Bis man einen "Klassenkameraden" aus der Gemeinschaft ausschließt, muss der schon mehr gemacht haben, als nur einmal zu spät zu kommen, obwohl alle wissen, dass man gar nicht pünktlich kommen konnte.

    Wenn man innerhalb der Liga allerdings mehrheitlich der Meinung ist, das Lizenzierungsverfahren in jeder Hinsicht streng formell ohne Toleranzgrenze durchführen zu müssen, damit jeder weiß, woran er ist, ist das vor dem Hintergrund der vergangenen Geschehnisse nachvollziehbar und in Ordnung.

    Aber dann braucht man auch keine Schiedsvereinbarung mehr. In diesem Fall könnten auch ordentliche Gerichte über Streitigkeiten entscheiden, für die Ausschlussfrist immer Ausschlussfrist ist. Sich die Rosinen der eigenen Gerichtsbarkeit rauszusuchen, dann aber nicht deren Besonderheiten (Toleranz in manchen Punkten, die es vor ordentlichen Gerichten nicht gäbe bzw. rechtsfehlerhafte oder gegen eigene Statuten verstoßende Urteile können von staatl. Gerichten nur "kassiert" werden, wenn Willkür vorliegt) zu nutzen, ist inkonsequent. Dann muss man auch den Mut haben, seine Entscheidungen in jeder Hinsicht vor staatlichen Gerichten überprüfen zu lassen.

    In den Lizenzierungsbestimmungen gibt es Passagen, die sich ausschließlich auf Vereine beziehen, die den Spielbetrieb nicht ausgelagert haben. Von daher, kann niemand gezwungen werden, eine GmbH zu gründen (was ja auch Geld kostet).

    Wenn nun die Bestimmungen diese Möglichkeiten bieten, darf niemandem ein Nachteil daraus erwachsen, dass er den Spielkbetrieb nicht aus dem e.V. auslagert.

    An dieser Stelle werden die Füchse u.a. wohl argumentativ ansetzen; gleich wer nun wann und überhaupt ne Fristverlängerung beantragt oder nicht beantragt bzw. genehmigt oder auch nicht genehmigt hat.

    Wenn es die Möglichkeit des e.V. gibt und es nicht vorgeschrieben ist, eine GmbH zu gründen, dann muss das Ganze auch durchführbar sein.

    D.h. ein Großverein wie die Füchse mit weiß der Geier wievielen Abteilungen muss sich nicht zwangsläufig in der Gesamtheit nach der HBL richten. Möglicherweise gibt es andere Abteilungen, die aufgrund der Statuten ihrer Verbände die JHV ein halbes Jahr vorher abhalten müssen.

    Konsequent wäre also, eine Auslagerung (mit Übergangsfristen) zur Bedingung zu machen.

    Mag ja sein, dass möglicherweise rein formal gesehen ein Fristversäumnis vorliegt, das u.U. auch die Lizenzverweigerung begründen kann, doch hier muss sich die HBL jedenfalls ihr Verhalten der Vorjahre zurechnen lassen. Soll heißen, sollten die Füchse nicht rechtzeitig (zu einem Zeitpunkt, an dem eine Reaktion möglich und zumutbar war) ausdrücklich gewarnt worden sein, dass es ab sofort anders läuft, bestehen Chancen vor einem Gericht durchzukommen.

    Man darf nie den Sinn und Zweck des Lizenzierungsverfahrens aus dem Auge lassen. Allererstes Ziel ist, Pleiten zu vermeiden und somit Schäden von Spielern usw abzuwenden und einen gerechten Wettbewerb zu gewährleisten.

    Erst in zweiter Linie dürfte es um die strikte Einhaltung von Verfahrensvorschriften gehen. Auch kann sich niemand beschweren, es läge ein Fall der Ungleichbehandlung vor, sollte hier über die Einhaltung einer Frist hinweg gesehen werden: Schließlich sind die Füchse der einzige e.V. und es gibt somit keine Möglichkeit, sie "ungleich" zu behandeln, zumal ja ein nachvollziehbarer - in der erlaubten Stuktur liegender - Grund für die verspätete Abgabe der Unterlagen besteht, der der HBL auch bekannt war.

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    Original von vr316
    Eine Frage an unsere Rechtsexperten:

    Auf welcher Rechtsgrundlage kann sich ein Verein denn überhaupt in die HBL einklagen? Die Begründung "Wir sind ein Traditionsverein und fühlen uns ungerecht behandelt" gilt vor Gericht sicher nicht.

    Den Weg (außerhalb des Schiedsgerichts) hat HVS-SR ja schon beschrieben.

    Die Frage, worauf genau die Vereine ihren Antrag stützen wollen, ist ohne Detailkenntnis nicht zu beantworten. I.Ü. dürfte die Sache bei jedem der betroffenen Verein anders liegen.

    Phunky hat natürlich Recht: Sollte gegen eigene Vorschriften oder allgemeine Rechtsgrundsätze (z.B. Ermessensfehler, wenn Ermessenspielraum gegeben ist) verstoßen worden sein, steigen die Chancen vor dem Schiedsgericht.

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    Original von Laggy
    Danke Waldorf, jetzt verstehe ich das ganze doch ein bischen besser. Hat denn ein Verein die Möglichkeit sich die Lizenz außerhalb der Zuständigkeit der HBL zu erklagen?

    Ein klares Jein!

    Durch Schiedsvertrag haben die Vereine auf den ordentlichen Gerichtsweg verzichtet und sich der Gerichtsbarkeit der HBL unterworfen. Das ist grundsätzlich in Ordnung so und nicht asngreifbar.

    Eine Ausnahme bildet der einstweilige (vorläufige) Rechtsschutz, der gemäß § 1033 ZPO trotz entgegenstehendem Schiedsvertrag wahlweise vor einem ordentlichen Gericht oder vor dem zuständigen Schiedsgericht beantragt werden kann.

    Zitat


    § 1033 ZPO
    Eine Schiedsvereinbarung schließt nicht aus, daß ein Gericht vor oder nach Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei eine vorläufige oder sichernde Maßnahme in bezug auf den Streitgegenstand des schiedsrichterlichen Verfahrens anordnet.

    Da eine einstweilige Verfügung im schnelllebigen Sport aber endgültigen Charakter hat, steht durch diese Hintertür der ordentliche Gerichtsweg offen.

    Aber keine weitere Instanz, wenn das Schiedsgericht abschlägig bescheidet, denn der Antrag ist nur "vor" oder "nach Beginn" des Schiedsverfahrens, nicht aber nach desses Abschluss, zulässig.

    Es ist eigentlich nur eine Alternative zum Schiedsgericht, aber keine Ergänzung.

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    Original von Laggy
    Ich habe dazu mal ein paar Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

    1. Eine Lizenzerteilung durch ein Schiedsgericht hat doch nichts mit einer Lizenzerteilung durch die HBL zu tun, oder? Der Verein erklagt sich doch dann die Lizenz außerhalb der Zuständigkeit der HBL!?

    2. Würde bei einer Lizenzerteilung durch ein Schiedsgericht das Lizenzierungsverfahren der HBL nicht der Lächerlichkeit preisgegeben? Das wäre doch dann ein Freibrief für alle zukünftigen Fälle. Man bekommt die Lizenz in erster und zweiter Instanz nicht, weil die HBL dieses oder jenes nicht gewährleistet sieht (zu recht) und erklagt sie die Lizenz eben später mit dem Verweis auf die Vergangeheit, wo es ja auch geklappt hat.

    3. Wie groß sind die Chancen für die Vereine, sich dir Lizenz zu erklagen? Größer oder niedriger als in erster und zweiter Instanz?

    Hoffe, mir kann geholfen werden.

    Das Schiedsgericht ist eine Einrichtung der HBL, eigens für solche Fälle geschaffen. Es ist eigentlich die 2. Instanz.

    Zuvor hat der Ligavorstand lediglich seine eigene Entscheidung überprüft, was im eigentlichen Sinn keine Instanz ist. Wenn jemand Berufung gegen ein Urteil einlegt, entscheidet darüber auch ein anderes Gericht als das, welches das Urteil gesprochen hat. Wenn man deinen Gedanken folgen würde, wäre jedes erstinstanzliche Gericht, dessen Urteil vom Berufungsgericht abgeändert würde, der Lächerlichkeit preisgegeben...

    Um die Chancen beurteilen zu können, muss man sämtliche Details kennen.

    Du setzt immer voraus, dass in den Lizenzierungsbestimmungen alles eindeutig geregelt ist...

    Als Gegenbeispiel zu deinem kann man die "Betriebliche Übung" anführen.

    Zahlte der Arbeitgeber jahrelang ohne Vorbehalt freiwillig Weihnachtsgeld, kann es der Arbeitgeber nicht einfach im sechsten Jar streichen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf das "freiwillige" Weihnachtsgeld.

    Hier könnten sich die Füchse darauf verlassen haben, dass sie wie in jedem Jahr 500 Euro Strafe bekommen und nicht mehr, zumal es ja einen sachlichen Grund, der in ihrer Struktur liegt, gibt.

    Wenn die Entscheidungen der HBL vom juristischen Standpunkt aus genau so sorgfältig verfasst wurden, wie diese Pressemitteilung in orthographischer und grammatikalischer Hinsicht, dürfen wir uns schon jetzt auf die 21er-Staffel in der Bundesliga freuen! ;)

    Hier nun die offizielle Meldung von http://www.handball-bundesliga.de

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    Der Vorstand der HBL e. V. hat über die Beschwerden der abgelehnten Lizenzanträge der Vereine TUSEM Essen, SG Post Schwerin, SG Wallau-Massenheim (alle 1. Bundesliga) sowie der Vereine Reinickendorfer Füchse (2. Bundesliga Nord), SG Werratal 92 und SG Willstätt/Schutterwald (beide 2. Bundesliga Süd) entschieden: Der SV Post Schwerin wird für die Saison 2005/2006 die Lizenz unter Auflagen erteilt.

    Die Beschwerden der Vereine TUSEM Essen, SG Wallau-Massenheim, Reinickendorfer Füchse, SG Werratal 92 und der SG Willstätt/Schutterwald wurden abgelehnt.

    Die Lizenzantragsteller haben die Möglichkeit, binnen einer Woche, daß ständige Schiedsgericht für Lizenzligavereine für eine letztinstanzliche Entscheidung anzurufen.

    Für weitere Fragen steht Ihnen Frank Bohmann, Geschäftsführer der Handball-Bundesliga GmbH gerne zur Verfügung.

    Sehr heiße Nadel...

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    Original von pko
    hielt sich die Freude in Schwerin trotz der positiven Nachricht in Grenzen. "Man kann uns nicht erst den Kopf abschlagen und ihn dann wieder drauf setzen", meinte der zum 1. Juli scheidende Geschäftsführer Michael Krieter.

    Da muss doch die Frage erlaubt sein, warum man dann überhaupt Einspruch eingelegt hat, wenn man keinen positiven Bescheid haben will :pillepalle:

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    Original von huth10
    Es ist bei Gericht anerkannt , dass man von einer bisherigen Rechtsauffassung abweichen kann, wenn man sich einer neuen dauerhaft zuwenden will. (Sonst müßte man immer an vergangenen Entscheidungen hängen) Indiz könnte hier für sein, das zwei Vereinen wegen Fristversäumnis die Lizens verweigert wurde. Und der Grund für den Lizenentzug steht wie du wunderbar ausgeführt hast in der Präambel. Einheitliche Maßstäbe bei der Auswertung von Tatsachen und Unterlagen
    bedeutet nichts anderes, als das nur die Unterlagen gewertet werden können die bis zu einem Stichtag vorlagen.

    Wenn man tatsächlich alle Vereine gleich behandelt hat und nicht beispielsweise einem Verein für eine vergleichbare Sache eine Fristverlängerung eingeräumt hat und einem anderen nicht und zusätzlich die die Statuten keine juristischen Mängel aufweisen, kann man der Rechtsauffassung der HBL folgen.

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    Original von Jenny
    Und was ist, wenn nun z.B. die Essen auch noch die Lizenz bekommt, sind die dann 16. und Schwerin 17. und Schwerins Entscheidung wäre hinfällig oder sinds dann 20 Mannschaften in Liga 1 ? ....Ich glaub ich versteh das alles nicht mehr :D

    Jenny, lies doch einfach, was weiter oben steht!

    Sollte sich Schwerin für Liga 1 eintscheiden ist das endgültig. Ggf. gibt es eine 21er-Staffel...

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    Original von Felix0711
    Aber können sich dann die Füchse nicht auf die "bisherige" Rechtsauffassung berufen?

    Das werden sie bestimmt auch (erfolgreich) tun.

    Hier hatte der NBL-Vorstand abweichend vom letzten Jahr eine neue Rechtsauffassung, auf der er in zweiter Instanz beharrt hat.

    Wenn man sich Sinn und Zweck des Lizenzierungsverfahrens vor Augen hält, die in der Päambel der Bestimmungen niedergelegt sind:

    Zitat

    - wirtschaftliche Leitungsfähigkeit
    - fairer Wettbewerb
    - einheitliche Maßstäbe bei der Auswertung von Tatsachen und Unterlagen
    - Unterstützung einer positiven öffentlichen Wahrnehmung
    - Verhinderung wirtschaftlicher Schäden für Personen und Körperschaften [...]

    muss man sich fragen, ob ein Fristversäumnis einen Entzug der Lizenz (anders als in den Vorjahren) rechtfertigt, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (und nur um die geht es in erster Linie) gegeben ist.

    Ich vermute mal:

    Bei den Füchsen liegt der Fall anders als in Schwerin. Hier hat man nachgebessert und das Konzept ist jetzt anerkannt worden.

    Bei den Füchsen bleibt Fristversäumnis Fristversäumnis. Die Sachlage hat sich nicht verändert. Es gibt keine neuen Tatsachen, nur eine andere Rechtsauffassung. Wenn die selben Leute jetzt, ohne neue Fakten zu haben, in der Sache anders entschieden hätten, hätten sie sich lächerlich gemacht. Daher überlässt man die Entscheidung über Rechtsauffassungen einem anderen Gremium.

    Zitat

    Original von pko
    @Waldorf: Deine Idee (Wallau-Thread) ist nach vollziehbar, aber wenn die anderen beiden auch die Lizenz bekommen, was dann?

    Vorausgesetzt, die Meldung stimmt so und Post darf sich die Liga tatsächlich aussuchen, weiter vorausgesetzt, man entschiede sich für die Bundesliga, dann kann sich Schwerin auf Bestandsschutz berufen. Unabhängig weiterer "Rückkehrer" bliebe Post in der Liga.

    D.h. mittlerweile ist eine 21er-Staffel in der ersten Liga theoretisch denkbar.

    Um den Gedanken weiterzuspinnen:

    Man sollte dann aber, um eine gerade Anzahl Vereine zu haben (damit nicht 1 Verein am letzten Spietag frei hat), Hildesheim noch mit dazu nehmen. Dann würde im theoretisch Folgejahr sechs Klubs absteigen und der siebletzte Relegation spielen.
    Praktisch bekämen dann wahrscheinlich zehn Vereine keine Lizenz, die sich dann aber zurückklagen, so dass wir 06/07 mit mindestens 28 Vereinen starten... :lol: