Beiträge von Lothar Frohwein

    Nun ja. Hier mal mein Tipp aus dem Bauch:

    Die Omni-Sport wird an die Wand gefahren und der HSV stellt ein Gnadengesuch an die HBL, trotzdem weiter machen zu dürfen. Diesem Gesuch wird entsprochen.

    Denn falls der HSV (gemäß der Richtlinien) zum sofortigen Zwangsabstieg verdonnert werden sollte, wird er wie angekündigt klagen (siehe oben). Ein solcher Fall ist noch nie entschieden worden, so dass das Prozessrisiko klar bei der HBL liegt. Der HSV hat nichts zu verlieren und die HBL läuft theoretisch Gefahr, sich Schadenerstatzansprüchen ausgesetzt zu sehen, falls der HSV nach erfolgtem Zwangsrückzug später im Hauptverfahren siegen sollte.

    Daher wird man schweren Herzens die Sache laufen lassen und die Lizenzumschreibung auf den e.V. oder sonst wen akzeptieren.

    Dafür wird man dem HSV mächtig Punkte abziehen. Meiner Meinung nach handelt es sich um zwei Verfehlungen (Verschweigen der Mietschulden und Bilanz nicht eingereicht), so dass sogar 16 Punkte abgezogen werden könnten.

    Man wird aber auch da dem HSV entgegenkommen und nur acht abziehen...

    Jedenfalls sind die Fehler schon im Vorfeld beim Lizensierungsverfahren gemacht worden!

    Das ist, wie gesagt, mein Tipp aus dem Bauch heraus.

    Was bislang nicht diskutiert wurde ist das Problem der Rechtsnachfolge und wie man dieses zu umgehen gedenkt.

    Fest steht, dass die HBL Gefahr läuft, zur riesigen Lachnummer zu werden!

    Zitat

    § 119
    Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
    Vereinbarungen, durch die im voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.

    Zitat

    § 103
    Wahlrecht des Insolvenzverwalters
    (1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen.

    (2) Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, so kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Fordert der andere Teil den Verwalter zur Ausübung seines Wahlrechts auf, so hat der Verwalter unverzüglich zu erklären, ob er die Erfüllung verlangen will. Unterläßt er dies, so kann er auf der Erfüllung nicht bestehen.

    Vielleicht muss dann der Insolvenzverwalter auflaufen und spielen... :D


    Zitat

    § 108
    Fortbestehen von Dauerschuldverhältnissen
    (1) Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume sowie Dienstverhältnisse des Schuldners bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Dies gilt auch für Miet- und Pachtverhältnisse, die der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eingegangen war und die sonstige Gegenstände betreffen, die einem Dritten, der ihre Anschaffung oder Herstellung finanziert hat, zur Sicherheit übertragen wurden.

    Das passt wohl nicht.


    Spannend und diskussionswürdig ist es allemal!

    Aber es gibt ja sicherlich vergleichbare Regelungen im Lizensierungsverfahren der Fußballer. Die würden mich mal interessieren!

    Dann stellt der TuS einen (Gnaden :D)-Antrag auf Nachrücken, da man schließlich als letzter gegen den Titelverteidiger ausgeschieden ist. :D

    Interessante Frage! Wahrscheinlich gibt es dann ein Final-Three (falls der HSV ins Halbfinale kommt). Jeder gegen jeden!


    Eine ähnliche Frage hätte sich ja auch ergeben, wenn die Partie Köndrigen - Wallau nicht Achtel- sondern Viertelfinale gewesen wäre...

    Zitat

    Original von Wieland
    Wow, Danke für diesen Kommentar. Jedem Juristen muss doch bei diesen wöchentlichen Entwicklungen das Herz in der Tasche hüpfen. Gibt es im Jura-Studium noch verzwicktere Übungsfälle?
    Gibt es in juristischen Wochenzeitungen eigentlich Kolumnen, welche aktuelle Fälle verfolgen? Mit diesem Fall hättest Du ne Chance.
    Bin auf die Fortsetzung gespannt.
    Ich komme ja richtig ins Grübeln, ob ich nicht mein Studium verfehlt hatte. Sieht der Alltag eines Anwaltes immer so aus?


    @ Wieland:
    Das war ja nur grob hingetippt, ohne zu sehr ins Detail zu gehen oder groß darüber nachzudenken. Das Ganze könnte noch komplizierter werden. Es gibt da noch einige Wechselwirkungen.

    Dann die spannende Frage, wenn das neue Lizensierungsverfahren mit einer evtl. neuen GmbH läuft und die prickelnde Frage der Rechtsnachfolge aufkommt.

    Oder wenn der HSV sich überlegen würde, um die Inso abzuwenden, alle Spieler zum 15.2. (neue Wechselfrist!) gehen zu lassen und die Serie mit einer kostenlosen A-Jugend zuende spielt, um die Lizenz für das nächste Jahr mit frischen Mitteln zu sichern (abwegig, aber denkbar)

    Oder wenn das Spiel am 2.1. ausfällt und die "Red Devils" Ersatz für die fünf bestellten, aber dann wohl nicht genutzten Busse einklagen wollen. Nur: bei wem? Bei dem Wirtschaftsprüfer, bei Klimek, bei der HBL... :D

    Noch komplizierter war damals die Gummersbach-Geschichte. Da wussten noch nicht einmal Professoren Antwort auf gewisse fragen.

    Übungsfälle im Studium sind konstruiert. Ich habe bislang erfahren, dass die Praxis verzwickter ist!

    Fachzeitschriften versuche ich möglichst zu umgehen.

    Ansonsten hat das nichs mit dem Alltag in einer Anwaltskanzei zu tun, denn da führt ein Fristversäumnis zur Haftung! :D

    Ich beschäftige mich allerdings ziemlich intensiv mit Sportrecht und mache da auch ne Qualifizierung.

    Ronaldo: :D :D

    Zitat

    Original von Ronaldo
    1) Insolvenzplanverfahren
    Kann mir nicht vorstellen, dass dieser Rechtsweg funktionieren würde. Meines Wissens ist ein Lizenzentzug an einen möglichen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geknüpft, nicht an die Eröffnung selbst. Sollte also das Insolvenzplanverfahren greifen, würde das nicht unbedingt gegen den Lizenzentzug helfen. Juristen, wie ist Euer Standpunkt dazu?

    Wie gesagt, ein schwieriges und vieschichtiges Problem!

    Die angedachte Klage würde darauf fußen, dass die Regelung - bereits bei Stellung des Insovenantrags würde die Lizenz entzogen - nicht mit dem Gedanken des Insolvenzverfahrens, nämlich die Erhaltung der Firma, vereinbar sei.

    Man könnte der Meinung sein, die Lizenzbstimmungen verstießen gegen höherrangiges Recht.

    Man könnte aber auch der Meinung sein, dass die Vereine in die Einschränkung des Insovenzrechts durch das Akzeptieren der Lizensierungsrichtlinien eingewilligt haben. Hier würde sich dann die erneut schwierige Frage stellen, ob man in diese Einschränkung überhaupt einwilligen darf...

    Eine eindeutige Antwort gibt es sicherlich nicht. Ein Gericht könnte dieser Auffassung folgen oder auch nicht.

    Gegen diese Klage spricht indes die Tatsache, dass sich die Vereine den Regularien, den Lizentsierungsbestimmungen und der "Gerichtsbarkeit" der HBL unterworfen haben, der ordentliche Gerichtsweg zumindest bis zur Erschöpfung der interen Rechtsmittelinstanzen ausgeschlossen ist.

    Aber, wie es so oft ist: Keine Regel ohne Ausnahme: Im Normalfall steht trotz Unterwerfung unter die - nennen wir es mal Verbandsgerichtsbarkeit - die Möglichkeit offen, einstweiligen Rechstschutz vor einem ordentlichen Gericht zu verlangen.

    Das geht, platt gesagt, immer dann wenn es eilig ist und ein erheblicher Rechtsverlust droht, wenn es zu lange dauert. Das wäre hier ja der Fall.

    Eine solche einstweilige Verfügung gibt es unter Umständen innerhalb von Stunden. Der Richter prüft hier die Sache über den dicken Daumen und entscheidet dann einstweilig, was gelten soll bis es zum "richtigen" Prozess kommt, in dem auch sämtliche Details beleuchtet werden. Bis dahin kann es allerdings dauern.

    Theoretisch könnte also Folgendes passieren:
    - Inso-Antrag der Omni-Sport
    - Sofortiger Lizenzentzug als Konsequenz aus den Lizenzsierungsrichtlinien
    - Antrag auf einstweilige Verfügung, dass doch weiter gespielt werden darf, weil Richtlinien gegen höherrangiges Recht vertoßen

    Möglichkeit 1: Gericht sagt: stimmt!
    Dann dann geht der Spielbetrieb für den HSV weiter und später wird dann in einem Hauptsacheverfahren über den Streit entschieden. Entweder pro oder contra.

    Möglichkeit 2: Das Gericht sagt entweder: Nee, dass passt schon so mit den Richtlinien oder es sagt: "Ich bin unzuständig". Das wäre dann der Schlussstrich unter das "Projekt".


    Wahrscheinlich wird man mit dem Inso-Antrag allerdings so lange warten, bis man ihn auch nach HBL-Bestimmungen ungestraft stellen darf (soviel ich weiß, sobald die neue Lizenz beantragt werden muss, also irgendwann im März). Hierauf werden sich die Anstrengungen der Verantwortlichen sinnvollerweise richten. Aber auch dafür braucht man Kohle.

    Anknüpfend an Phunky:

    Toll finde ich es auch, wenn man sich für teuer Geld ein technisches Gerät z.B. Fernseher kauft und das Netzkabel mal grand nen Meter lang ist.

    Oder dass bei schweineteuren Drucken nicht einmal ein Druckerkabel beiliegt.

    Zitat

    Original von Nauru
    [QUOTE] Aus: "Die Welt"

    Doch damit nicht genug: Nach Informationen der WELT kann der Verein die ebenfalls für heute avisierten Spielergehälter für den Monat November nicht auszahlen. De Buhr teilte Jacobsen das Problem gestern vormittag telefonisch mit.

    Dann brauchen die ja gar nicht mit der Bilanz rumzuhampeln, um den ggf. vorliegenden Tatbestand der Überschuldung festzustellen.

    Wenn die Infos der WELT stimmen, könnte auch Zahlungsunfähigkeit vorliegen.

    Das Gehampel geht weiter!

    Mal wieder ne Fristverlängerung! So langsam ist es wirklich nur noch lächerlich!

    Das mit der im Artikel angedachten Klage gegen die HBL-Regelung hatte ich mir auch schon überlegt. Schwieriges Thema, zumal sich alle Vereine der Gerichtsbarkeit der HBL unterworfen haben, was den Gang vor normale Gerchte eigentlich ausschließt. Aber nur eigentlich, denn hiervon gibt es die Ausnahme des einstweiligen Rechtsschutzes...

    Die Posse geht weiter!


    Zitat

    Damit steht auch fest, dass Slawomir Szmal den TuS zum Saisonende verlässt. Szmal hatte sich während der Saisonvorbereitung einen Kreuzbandriss zugezogen und befindet sich derzeit im Reha-Training. Sigi Roch: „Menschlich tut mir diese Entscheidung unheimlich Leid. Kasa ist wirklich ein Pfundeskerl. Doch eine solche Gelegenheit wie mit Torsten Friedrich konnten wir nicht ungenutzt verstreichen lassen. Wenn es möglich ist, wollen wir versuchen, Kasa in der nächsten Saison bei einem in der Nähe liegenden Verein zu parken, so dass er wieder Spielpraxis bekommt und wir später vielleicht wieder auf ihn zurück greifen können!“

    Quelle: ich

    So etwas haben wir in dieser Saison auch schon erlebt:

    Spieler bekommt eine Zeitstrafe und beschwert sich.
    Der Schir wörtlich: "Halt die Fresse und setz dich hin!".
    Spieler zeigt Schiri das Zwei-Minuten-Zeichen.
    Schri gibt darauf 2 plus 2 für Spieler.
    Spieler sagt: "Da kann ich nicht drüber" geht zur Bank.
    Schri geht hinterher, greift zur Gesäßtasche, holt die rote Karte raus, besinnt sich aber aufgrund des beruhigenden Einwirkens des Zeitnehmers "Du darfst auch nicht beleidigen. Lass mal stecken" eines Besseren...

    Das Ganze entbehrte nicht einer gewissen Situationskomik!