Beiträge von Lothar Frohwein

    Nee, das war schon immer so. Ein Insolvenzantrag setzt erst einmal nur das Verfahren in Gang. Wenn das Gericht das Inso-Verfahren, dessen Sinn ja die Rettung ist, eröffnet wird ein Insolventverwalter eingesetzt, der dann per Gesetz "Chef vom Ganzen" ist.

    Der versucht dann, den Kram zu ordnen, Einigungen mit Gläubigern herbeizuführen und Sanierungskonzepte durchzusetzen, damit die Firma weiter bestehen kann.

    Siehe Eisenach in der letzten Saison, wo das so gelaufen ist.

    Er kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass nichts zu retten ist. Zum Beispiel, wenn kein Gläubigerverzicht in ausreichender Höhe ausgehandelt werden kann (normalerweise nehmen die Leute aber lieber 20% als gar nichts) oder die Schulden einfach zu hoch sind. Dann wird dicht gemacht. Erst dann wäre eine Lizenz futsch.


    Meine Gedanken am Morgen:

    Die markierte Aussage von Heinz Jacobsen ist nur richtig, wenn der Verein seinerzeit alle Unterlagen in ordnungsgemäß eingereicht hat.

    Hätte er in einem Umfang gemogelt, dass das Urteil des Gutachterausschusses hätte anders ausfallen müssen, wäre die Lizenz von Anfang an nichtig.

    Zur Frage, ab wann "getürkte" Unterlagen denn nun die Nichtigkeit bewirken, nämlich ab Kenntnis der Mogelei oder von Anfang an hat sich das DHB-Bundessportgericht vor einigen Jahren festgelegt.

    Damals ging es um die Spielberechtigung des Isländers Finur Johannesson, der in seinem Heimatland als Leichtathlet positiv gedopt und vom isländischen Leichtahletikverband gesperrt war. Nicht jedoch vom Handballverband. Hameln verpflichtete ihn, er spielte und die Sache kam raus.

    Hameln hatte auf dem Antrag zu Spiellizenz bei der Frage nach bekannten Sperren "nein" angekreuzt.

    Das reichte, um die Spielberechtiung von Anfang an für nichtig zu erklären und Hameln die mit Johannesson gewonnenen Punkte abzuziehen.

    Dabei spielte es keine Rolle, ob das Kreuz vorsätzlich oder in gutem Glauben an die falsche Stelle gesetzt wurde.

    Die Spielberechtigung wurde als von Anfang an nichtig erklärt.

    Das Bundessportgericht hob eine vorinstanzliche Entscheidung auf, in der die Spielberechtigung erst ab Kenntniserlangung von der Sperre für nichtig erklärt worden war. Hameln hätte dadurch die Punkte behalten, Johannesson aber nicht mehr einsetzen dürfen.

    Wenn man also dieses Urteil des höchsten DHB-Gerichts (es wendet eigentlich nur die Grundsätze des BGB an) auf das Lizensierungsverfahren überträgt, bedeutet das:

    Gibt ein Verein bewusst oder unbewusst oder sogar in gutem Glauben objektiv falsche Unterlagen ab, auf deren Basis der Gutachterausschuss zu einem Urteil kommt, das er anders gefällt hätte, wenn die Unterlagen objektiv richtig gewesen wären, ist die Erteiliung der Lizenz nichtig.

    Daher stimmt das, was Heinz gesagt hat, nicht immer.

    Wer weiß denn, ob der Ausschuss anders entschieden hätte, wenn er von der rückständigen Hallenmiete gewusst hätte?

    Also das geht unter Umständen ganz schnell:

    Herausbekommen, ob Hallenmiete angegeben war, Gutachterausschuss befragen, ob die angebliche Viertelmio der Tropfen gewesen wäre, der das Fass zum Überlaufen gebracht hätte...

    Die indirekt betroffenen Vereine (Kronau und Eisenach) könnten es versuchen (ich würd´s machen), dieses Auskunftsverlangen ggf. gerichtlich auf dem Eilweg durchzusetzen, wenn sie nicht freiwillig bekommen, was sie wissen wollen. Dann hätten sie einen Schadensersatzanspruch gegen denjenigen, der falsch ausgefüllt hat. Ob der dann durchsetzbar wäre, steht auf einem anderen Blatt.

    Zitat

    Original von InesK
    Bevor du meinst mitreden zu müssen, solltest du erstmal grün hinter den Ohren werden. Und wenn du weisst, was alles hinter dem Wort Demokratie steckt, dann kannst du auch mitreden!

    Sehr demokratisch! :lol:

    Das trifft es meiner Meinung nach, denn man darf bei allem einen ganz wichtigen Punkt nicht außer Acht lassen: EITELKEIT!

    Daher bin ich überzeugt, dass Klimek das Ding schon irgendwie bezahlt. Schließlich soll es nirgendwo heißen: Der hat das an die Wand gefahren und Pleite gemacht.

    Für die Zukunft könnte das auf Hunke zuteffen.

    Das mit der Strafanzeige ist sehr vorsichtig formuliert. Es betrifft offensichtlich nicht den HSV.

    Okay, wenn ein Schiri mir demnächst mal ne Regelwidrigkeit abpfeift, werde ich ihm erzählen, dass er eigentlich zu meinem Schutz da ist und mir keine Knüppel zwischen die Beine werfen soll. :baeh: