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HSV Handball: Klimek schweigt weiter, keine Rettung in Sicht
von Julien Wolff
Die Zukunft des HSV Handball ist weiterhin ungewiss. Ein vom Hamburger Traber-Präsident Jürgen Hunke erstellter Sanierungsplan, der die Umwandlung des derzeitigen Vereinskonstrukts in eine AG vorsieht, wurde von Geschäftsführer Winfried M. Klimek abgelehnt. Der Lübecker Unternehmer konnte oder wollte die an das Konzept gebundenen finanziellen Bedingungen nicht erfüllen.
Dennoch hofft Hunke weiter auf die Existenz des Handballs in Hamburg. "Ich wünsche mir als großer Sportfan sehr, dass der Stadt die Handballer des HSV erhalten bleiben. Sie sind ein tolles Team und derzeit die einzige Hamburger Mannschaft, die in einem europäischen Wettbewerb vertreten ist. Wenn der Verein abgemeldet werden muss, wäre dies eine große Niederlage für unsere Stadt", sagte er am Mittwoch.
Sollte ein Weg aus der Krise gefunden werden, hofft Hunke auf die Unterstützung von Größen "aus Sport, Kultur und Wirtschaft". Der Einzige, der in der aktuellen Situation handeln könne, sei jedoch Klimek. Hunke steht derzeit dem Vereinspräsidenten Heinz Jacobsen beratend zur Seite.
Doch auch Jacobsen sind die Hände gebunden. "Ich warte auf eine Entscheidung von Herrn Klimek", sagte der Präsident. Ob Klimek jedoch einen Ausweg findet, scheint derzeit fraglich. Die Gefahr, dass der Verein seine Lizenz verliert, bestehe derzeit noch nicht. "Die Lizenzentscheidung vom Mai ist rechtsverbindlich." Auch ein möglicher Insolvenzantrag "hätte in der momentanen Situation keinerlei Konsequenzen".
Während Hunke und Jacobsen trotz der finanziellen Krise weiter auf eine Rettung des HSV hoffen, kommt es heute zu einem Treffen zwischen dem Geschäftsführer der Handball-Bundesliga, Frank Bohmann, und dem Ligaverbands-Vorsitzenden Bernd-Uwe Hildebrandt. Man werde im Rahmen der Zusammenkunft "zwei, drei Themen" besprechen, zu dem auch die momentane Situation beim HSV gehören wird. Im Anschluss soll entschieden werden, ob es erforderlich ist, eine ordnungsgemäße Sitzung, der alle Vorstandsmitglieder beiwohnen würden, einzuberufen.
Ob das Heimspiel des HSV gegen Essen in der Color Line Arena stattfindet, soll sich spätestens Freitag entscheiden. Arena-Geschäftsführer Uwe Frommhold hatte die Zahlungsfrist für die fünfstellige Hallenmiete verschoben, "um das Projekt Handball in Hamburg nicht zu gefährden".
Artikel erschienen am Don, 23. September 2004
Die Welt
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Meine Gedanken am Morgen:
Die markierte Aussage von Heinz Jacobsen ist nur richtig, wenn der Verein seinerzeit alle Unterlagen in ordnungsgemäß eingereicht hat.
Hätte er in einem Umfang gemogelt, dass das Urteil des Gutachterausschusses hätte anders ausfallen müssen, wäre die Lizenz von Anfang an nichtig.
Zur Frage, ab wann "getürkte" Unterlagen denn nun die Nichtigkeit bewirken, nämlich ab Kenntnis der Mogelei oder von Anfang an hat sich das DHB-Bundessportgericht vor einigen Jahren festgelegt.
Damals ging es um die Spielberechtigung des Isländers Finur Johannesson, der in seinem Heimatland als Leichtathlet positiv gedopt und vom isländischen Leichtahletikverband gesperrt war. Nicht jedoch vom Handballverband. Hameln verpflichtete ihn, er spielte und die Sache kam raus.
Hameln hatte auf dem Antrag zu Spiellizenz bei der Frage nach bekannten Sperren "nein" angekreuzt.
Das reichte, um die Spielberechtiung von Anfang an für nichtig zu erklären und Hameln die mit Johannesson gewonnenen Punkte abzuziehen.
Dabei spielte es keine Rolle, ob das Kreuz vorsätzlich oder in gutem Glauben an die falsche Stelle gesetzt wurde.
Die Spielberechtigung wurde als von Anfang an nichtig erklärt.
Das Bundessportgericht hob eine vorinstanzliche Entscheidung auf, in der die Spielberechtigung erst ab Kenntniserlangung von der Sperre für nichtig erklärt worden war. Hameln hätte dadurch die Punkte behalten, Johannesson aber nicht mehr einsetzen dürfen.
Wenn man also dieses Urteil des höchsten DHB-Gerichts (es wendet eigentlich nur die Grundsätze des BGB an) auf das Lizensierungsverfahren überträgt, bedeutet das:
Gibt ein Verein bewusst oder unbewusst oder sogar in gutem Glauben objektiv falsche Unterlagen ab, auf deren Basis der Gutachterausschuss zu einem Urteil kommt, das er anders gefällt hätte, wenn die Unterlagen objektiv richtig gewesen wären, ist die Erteiliung der Lizenz nichtig.
Daher stimmt das, was Heinz gesagt hat, nicht immer.
Wer weiß denn, ob der Ausschuss anders entschieden hätte, wenn er von der rückständigen Hallenmiete gewusst hätte?
Also das geht unter Umständen ganz schnell:
Herausbekommen, ob Hallenmiete angegeben war, Gutachterausschuss befragen, ob die angebliche Viertelmio der Tropfen gewesen wäre, der das Fass zum Überlaufen gebracht hätte...
Die indirekt betroffenen Vereine (Kronau und Eisenach) könnten es versuchen (ich würd´s machen), dieses Auskunftsverlangen ggf. gerichtlich auf dem Eilweg durchzusetzen, wenn sie nicht freiwillig bekommen, was sie wissen wollen. Dann hätten sie einen Schadensersatzanspruch gegen denjenigen, der falsch ausgefüllt hat. Ob der dann durchsetzbar wäre, steht auf einem anderen Blatt.